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Neuauflage der Haus- und Badeordnung für die Bäder der Bundesstadt Bonn

230744 · 2023-05-11 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Die Haus- und Badeordnung der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

Sie tritt zum 15. Juni 2023 in Kraft.

Beschlussvorschlag

Die Haus- und Badeordnung der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

Sie tritt zum 15. Juni 2023 in Kraft.

Begründung

Die Haus- und Badeordnung (HBO) dient der Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung in den Hallen- und Freibädern der Bundesstadt Bonn. Sie wurde zuletzt 2016 angepasst. Einige Regelungen sollen aufgrund aktueller Entwicklungen angepasst werden.

Die Verwaltung orientiert sich bei der Neuauflage der Haus- und Badeordnung an der Muster-Haus- und Badeordnung der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen. Insbesondere sind überprüfbare Verhaltensregeln neu aufgestellt. Die neuen Regelungen beziehen sich auf Hallen- und Freibäder gleichlautend. Dadurch konnten die Regelungen der Haus- und Badeordnung gestrafft werden.

Die unter DS __222184__ in der Bezirksvertretung Bonn beschlossene Anregung zur Anpassung der Haus- und Badeordnung in Bezug auf die Badebekleidung soll berücksichtigt werden. Es wird vorgeschlagen, in §7 Abs. 2 folgende Formulierung aufzunehmen: „Im gesamten Badbereich ist stets eine angemessene Badekleidung zu tragen. Dabei muss die Badekleidung mindestens die primären Geschlechtsmerkmale vollständig bedecken.“

Die Neufassung der HBO sowie eine Gegenüberstellung der alten und der neuen Fassung sind dies

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

230744-01 AA Volt-Änderungsantrag zum verbesserten Jugend- und Nichtraucherschutz in Freibädern: Neuauflage der Haus- und Badeordnung für die Bäder der Bundesstadt Bonn Antrag zur Vorlage 230744

Sachverhalt

Große, saubere, rauchfreie Bereiche in den Bonner Freibädern sind für alle ein Gewinn.

Die Bonner Bäder werden von Kindern und Jugendlichen besucht und das erscheint wünschenswert. Im Rahmen des Jugendschutzes ist es wichtig, sie auf städtischen Sport- und Erholungsflächen nicht unnötig mit dem Rauchen zu konfrontieren. Der Anblicks rauchender Erwachsener führt erwiesenermaßen dazu, Rauchen als normal oder sogar erstrebenswert zu empfinden.

Eltern können ihre kleinen Kinder nicht sorglos krabbeln lassen, da schon das Verschlucken eines einzigen Zigarettenstummels erhebliche Vergiftungsgefahr birgt.

Die Mehrheit der Badegäste raucht nicht. Viele von ihnen fühlen sich auf einer Liegewiese ohne Zigarettenstummel und in einer rauchfreien Warteschlange vor der Kasse oder vor dem Kiosk wohler.

Zudem ist es dem Personal nicht zuzumuten, nach der Badezeit die Zigarettenstummel aus den Blumenbeeten, der Wiese und dem Trinkwasserspender zu entfernen.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung möge die Formulierung der Haus-und Badeordnung wie folgt ändern und so in allen Bonner Freibädern große, rauchfreie Zonen einrichten:

Formulierung (alt): "§5 XI Das Rauchen ist in allen Räumen sowie an den Beckenumgängen in den Freibädern untersagt. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten."

Formulierung (neu): "§5 XI Das Rauchen ist in allen Räumen sowie an den Beckenumgängen , auf den Wiesen zwischen den Becken, im Wartebereich und um den Kiosk herum in den Freibädern untersagt. Bereiche mit Raucherlaubnis werden so eingerichtet, dass von ihnen keine Belästigung der Mitarbeitenden und der anderen Badegäste ausgeht. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten (Erhitzer und Verdampfer) ."