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SPD-Große Anfrage: Wiedereröffnung der Stadthalle

230811 · 2023-05-31 · Große Anfrage · öffentlich

Antragsteller: SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg Dr. Uli Barth

Sachverhalt

Die Stadtverwaltung ist trotz mehrfacher Aufforderung durch die Bezirksvertretung und entsprechender Zusagen bislang eine schlüssige Erklärung schuldig geblieben, welche zwingenden Sicherheitsgründe einer Wiedereröffnung weiterer Räume der Stadthalle entgegenstehen.

Die Bezirksvertretung und der Hauptausschuss anstelle des Rats haben dazu folgenden Beschluss gefasst (DS 201482): „Die Stadtverwaltung wird beauftragt, diejenigen Teile der Stadthalle unverzüglich wieder zu eröffnen, bei denen nicht aus Sicherheitsgründen eine Schließung zwingend erforderlich ist.“

Dieser Beschluss ist bislang offensichtlich nicht erfüllt. Beim Brunnensaal ist evident, dass keine Sicherheitsbedenken gegen eine Nutzung bestehen, da der Raum durch einen „Hauswächter“ zu Wohnzwecken genutzt wird. Seitdem die Stadthalle wieder in Betrieb ist, ist nicht ersichtlich, warum eine weitere Bewachung durch Hauswächter erforderlich sein sollte, zumal diese die aufgetretenen Beschädigungen an Scheiben im Bereich des Trinkpavillons nicht verhindern konnten. Auch beim Karajanflügel ist nicht ersichtlich, warum dieser nicht wieder zur Nutzung freigegeben werden könnte.

Schwieriger ist die Lage beim Kleinen Saal. So

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten:

  1. Die Stadtverwaltung wird gebeten, für jeden einzelnen der folgenden Räume der Stadthalle darzulegen, welche zwingenden Sicherheitsgründe der Wiedereröffnung entgegenstehen, welche Bezirksvertretung und Hauptausschuss anstelle des Rats im Frühjahr 2021 beschlossen haben:

a. Brunnensaal

b. Kleiner Saal

c. Karajan-Flügel

d. Restaurant (ohne Bewirtschaftung)

e. Foyer (Teilnutzung).

  1. Die Stadtverwaltung wird gebeten, die Pläne der erforderlichen Sperrflächen im Foyer vom Mai 2020 (insbesondere: Skizze des Büros HZI) und vom Dezember 2021 (Büro HZI) vorzulegen. Sollte dies nicht möglich sein, wird die Stadtverwaltung gebeten mitzuteilen, in welchem Abstand von der Giebelwand des Großen Saals die Absperrungen nach den beiden Plänen jeweils verlaufen sollten.
  1. Warum knickt die ansonsten parallel zur Giebelwand des Großen Saals verlaufende Sperrfläche im Plan vom Dezember 2021 am Schnittpunkt mit der Verlängerung der Außenwand des Kleinen Saals ab, wodurch der zweite Ausgang des Kleinen Saals erst in den Sperrbereich fällt?
  1. Ist es richtig, dass beim Ortstermin am 1. Oktober 2021 der zweite Ausgang de

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Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2023-10-25 · Bezirksvertretung Bad Godesberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023

2.3.1 SPD-Große Anfrage: Wiedereröffnung der Stadthalle zur Kenntnis genommen - mit Maßgabe

230811-01 ST

Beschluss: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Große Anfrage wird in den Projektbeirat Sanierung Stadthalle verwiesen.

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2023-10-25 · Bezirksvertretung Bad Godesberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023

2.3.2 SPD-Große Anfrage: Wiedereröffnung der Stadthalle zur Kenntnis genommen - mit Maßgabe

230811-02 ST

Beschluss: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Große Anfrage wird in den Projektbeirat Sanierung Stadthalle verwiesen.

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Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

230811-01 ST SPD-Große Anfrage: Wiedereröffnung der Stadthalle

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung verweist zur Beantwortung der Großen Anfrage auf die Vorlage der Verwaltung unter der DS-Nr.: __221621-11__ .

230811-02 ST SPD-Große Anfrage: Wiedereröffnung der Stadthalle

Stellungnahme der Verwaltung

Ergänzende Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 31.5.2023 von Seiten der SPD-Fraktion noch einmal um Präzisierung ihrer Stellungnahme zur Großen Anfrage, DS-Nr.: 230811 gebeten. Aus Zeitgründen vertagte man seinerzeit die erbetenen Auskünfte.

Die Verwaltung kommt diesem Wunsch nun nach und geht mit nachfolgender ergänzender Stellungnahme nochmals explizit auf die Nachfragen ein und legt zusätzlich die betreffenden Pläne und Skizzen hierzu vor:

  1. Die Stadtverwaltung wird gebeten, für jeden einzelnen der folgenden

Räume der Stadthalle darzulegen, welche zwingenden

Sicherheitsgründe der Wiedereröffnung entgegenstehen, welche

Bezirksvertretung und Hauptausschuss anstelle des Rats im Frühjahr

2021 beschlossen haben:

a. Brunnensaal

b. Kleiner Saal

c. Karajan-Flügel

d. Restaurant (ohne Bewirtschaftung)

e. Foyer (Teilnutzung).

__Zu 1.: __

  1. a

Der Brunnensaal wurde auf Initiative der Verwaltung in einem Gesamtkonzept für die interimsmäßige Nutzung zu den in der Planung dokumentierten Bedingungen freigegeben.

  1. b

Der Kleine Saal befindet sich teilweise im Sicherheitsabstand zum Großen Saal (hier: 10 m

_Gekürzt._