Originalquelle: ALLRIS-Original
230820 · 2023-05-16 · Beschlussvorlage · öffentlich
Ausgangslage
Im Jahr 2012 wurde mit dem Verkehrsentwicklungsplan (VEP 2020) das zuletzt gültige Radverkehrsnetz für das Bonner Stadtgebiet beschlossen. Im Februar 2021 hat der Hauptausschuss in Vertretung des Rates das Bürgerbegehren „Radentscheid Bonn“ mit seinen sieben Zielen zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs beschlossen (DS __202321__ ). Ziel 1 lautet „Sicheres durchgängiges Radwegenetz: Bonn erhält in den nächsten 5 Jahren ein sicheres, durchgängiges Netz an Rad- und Gehwegen, das auch an Knotenpunkten unterbrechungsfrei geführt ist. Dies beinhaltet Radschnellverbindungen in Nord-Süd- und West-Ost-Richtung und Verbindungen zwischen allen Stadtteilen.“
Durch diesen Beschluss hat die Verwaltung den Auftrag erhalten, das bestehende Radverkehrsnetz zu überprüfen und wo nötig anzupassen/zu erweitern, um ebendieses Ziel zu erfüllen.
Gemäß Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz möchte das Land Nordrhein-Westfalen in den nächsten Jahren ein Netz von Radvorrangrouten festlegen, die künftig prioritär ausgebaut werden sollen. Hierbei werden bestehende sowie geplante Radschnellwege, Radpendelrouten, Hauptachsen
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Sachverhalt
Zu den Ausführungen „Vorgehensweise und Grundsätze bei der Entwicklung des Radverkehrsnetzes“ wird beantragt, die besonderen Schutzräume der durch das Zeichen 325.1 ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereiche in den Plänen zum zukünftigen Radverkehrsnetz auszusparen. Während Fußgänger hier die volle Straßenbreite nutzen dürfen, sind Autos und Fahrräder angehalten, Schrittgeschwindigkeit zu fahren um Fußgänger nicht zu gefährden. Diese Straßen sind für Radschnellwege, Radpendlerrouten/Überregionale Radwanderwege, Hauptrouten und auch für das Basisnetz nicht geeignet. In Oberkassel ist dies z. B. die Dollendorfer Allee.
Beschlussvorschlag
Zu den Ausführungen „Vorgehensweise und Grundsätze bei der Entwicklung des Radverkehrsnetzes“ wird beantragt, die besonderen Schutzräume der durch das Zeichen 325.1 ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereiche in den Plänen zum zukünftigen Radverkehrsnetz auszusparen. Während Fußgänger hier die volle Straßenbreite nutzen dürfen, sind Autos und Fahrräder angehalten, Schrittgeschwindigkeit zu fahren um Fußgänger nicht zu gefährden. Diese Straßen sind für Radschnellwege, Radpendlerrouten/Überregionale Radwanderwege, Hauptrouten und auch für das Basisnetz nicht geeignet. In Oberkassel ist dies z. B. die Dollendorfer Allee.
Begründung
erfolgt mündlich
Sachverhalt
zu 3.: Es wird festgestellt, dass zahlreiche Verbindungen im sog. "Basisnetz" fehlen, u.a. auch die Verbindung über die Vilichgasse-Am-Michaelshof in den Kurpark zum Schulzentrum Pennenfeld.
Zur weiteren Verdichtung des Radverkehrs-Basisnetzes werden nun hiermit weitere Vorschläge gemacht. Dabei wird davon ausgegangen, dass in Bad Godesberg grundsätzlich jede Wohn- und Sammelstraße für den Radverkehr fahrradtauglich ausgebaut, markiert und beschildert sein muss, damit alle Godesberger Bewohner komfortabel, sicher, zügig und umweltfreundlich Fahrradfahren können.
Mit Blick auf die Ortsverbindungen wurden insofern weitere - für den Durchgangs-Radverkehr - wichtige Straßen- und Wegeverbindungen in 3 vergrößerte Kartenausschnitte in grün dargestellt (siehe Anhang).
Zu 4.: Die Galileistraße ist eine schnelle direkte bahnparallele Route zwischen der Radpendlerroute vom „Im Gries“ entlang den Ringsdorff-Werken zum Pennenfeld (Albertus-Magnusstraße).
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Ergänzungen unter lfd. 3. und 4. zu prüfen:
Das sind im Einzelnen folgende Verbindungen bzw. Straßen: zu Godesberg - Nord:
_Gekürzt._
Sachverhalt
erfolgt mündlich
Beschlussvorschlag
Die Fahrradstraßen im Radwegenetz werden grundsätzlich als Vorfahrtsstraßen angelegt.
Als Sicherung der Vorfahrtsregelung werden einmündende Straßen mit Stoppschild und Haltelinie sowie bei erhöhten Absicherungsbedarf mit Fahrbahnkissen vor den Einmündungen in die Fahrradstraßen versehen.
Ausnahmen von dieser Regelung bedürfen der Beschlussfassung in den politischen Gremien.
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Grundlage des Gesamtstätischen Radverkehrsnetzes werden die Ebenen I und II (Radpendlerroute und Hauptroute) der Anlage „Radverkehrsnetz hierarchisiert“. Das außerdem dargestellte Basisnetz wird zunächst in der Planung zurückgestellt und nicht priorisiert. In Einzelfällen kann von der Priorisierung abgewichen werden, wenn sich Synergien mit anderen Projekten und Baustellen ergeben, in deren Rahmen sich die Umgestaltung des aktiven Verkehrs anbietet. Bei der Umsetzung ist der Radentscheid Standard anzustreben, bei Strecken der Netzbedeutung III sind Abwägungen mit anderen Nutzungen zur politischen Entscheidung vorzulegen.
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Vor einer weiteren Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung ist die Bad Godesberg betreffende Planung der Öffentlichkeit in einer zentralen Bürgerversammlung vorzustellen, zur der die Anlieger, der von Maßnahmen betroffenen Straßen schriftlich einzuladen sind. Über Anregungen und Eingaben aus der Bürgerinfo ist der Bezirksvertretung Bad Godesberg vorlaufend zu berichten.
Sachverhalt
Die Brunnenallee ist zu schmal für beidseitige Radwege, der nötige Platz kann aufgrund der großen Bäume auch nicht geschaffen werden. Der Vorschlag zielt auf eine parallele Wegeführung über einen schön gelegenen, wenig frequentierten Fußweg entlang des Godesberger Bachs, der entsprechend verändert werden müsste.
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Die Galileistraße ist eine schnelle direkte bahnparallele Route zwischen der Radpendlerroute vom „Im Gries“ entlang den Ringsdorff-Werken zum Pennenfeld (Albertus-Magnusstraße).
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung prüft, ob die Galileistraße zu einer Radpendlerroute hochgestuft werden kann und ändert die Pläne ggf. entsprechend ab.
Sachverhalt
Die Colmantstraße ist Teil der Radpendlerroute von Bonn über Meckenheim nach Rheinbach und damit Bestandteil des beschlossenen Bonner Radverkehrsnetzes. Im vom ADFC vorgeschlagenen Veloroutennetz ist sie Teil der Veloroute 8 und verknüpft mehrere Velorouten miteinander (3, 4, 6, 8, 9). Durch ihre Nähe zum Hauptbahnhof und zum Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium (bald Felix-Hausdorff-Gymnasium) kommt ihr eine besondere Bedeutung für den Alltags- und Schulverkehr zu.
Die Bedeutung der Colmantstraße für den Radverkehr wird in den nächsten Jahren erwartbar nochmals zunehmen, wenn für die Umbauarbeiten der Straße Am Hauptbahnhof die Nordunterführung, die aktuell neben der Colmantstraße als Radzubringer aus den westlichen Stadtteilen ins Zentrum genutzt wird, für einen längeren Zeitraum nicht mehr nutzbar sein wird.
Für den ÖPNV ist die Colmantstraße eine wichtige Achse, über die vier Buslinien das Stadtzentrum anfahren.
Die Colmantstraße weist derzeit erhebliche Qualitätsdefizite auf. Zwar ist das Radfahren gegen die Einbahnstraße erlaubt, jedoch kommt es aufgrund der vorhandenen Parkstände (teilweise beidseitig) und des intensiven Busverkehrs regelmäßig zu engen Begegnungssituationen zwisc
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Stellungnahme der Verwaltung
Es handelt sich bei der Colmantstraße um einen Teil einer wichtigen Radverkehrsverbindung. Im 2023 beschlossenen Radverkehrsnetz ist sie der Kategorie I – Radpendlerrouten zugeordnet. Radverbindungen der Kategorie I sollen nach Beschluss möglichst einen eigenständigen Trassenverlauf aufweisen, also wenn möglich als abgetrennte Radwege verlaufen. Die Führung soll unterbrechungsfrei sein. Gleichzeitig ist aber zu berücksichtigen, dass diese Ansprüche immer auch mit den weiteren verkehrlichen und nutzungsbedingten Ansprüchen vor Ort abgewogen werden müssen. Darüber hinaus liegt die Colmantstraße auf der vom ADFC vorgeschlagenen Veloroute 8 sowie auf der Rad Pendler Route Rheinbach-Meckenheim-Bonn.
Die Colmantstraße ist Teil einer Tempo 30-Zone. In Tempo 30-Zonen sind die Markierung von Radfahrstreifen, Schutzstreifen und die Anlage von benutzungspflichtigen Radwegen nicht mit der StVO kompatibel. In Tempo 30-Zonen ist Mischverkehr auf der Fahrbahn die übliche Führungsform des Radverkehrs. Grundsätzlich kann auf einer wichtigen Radverkehrsachse in Tempo 30-Zonen eine Fahrradstraße das Mittel der Wahl sein. Da in der Colmantstraße allerdings mehrere Buslinien fahren, ist die Umwandlung
_Gekürzt._
Sachverhalt
Erfolgt mündlich
Beschlussvorschlag
Der Antrag wird mit der Maßgabe vertagt, die Colmantstraße in die mit DS 260409 angekündigte Gesamtbetrachtung und Priorisierung des Veloroutennetzes einzubeziehen und die sich daraus ergebenden Anforderungen und Handlungsmöglichkeiten darzustellen. Zudem ist zu prüfen, ob das Parkhaus neben dem LVR-Landesmuseum als Quartiersgarage für Anwohnende genutzt werden kann, um eine Neuordnung des ruhenden Verkehrs in der Colmantstraße zu ermöglichen.