Originalquelle: ALLRIS-Original
230853 · 2023-05-23 · Beschlussvorlage · öffentlich
Auf der Adenauerallee (B9) im Abschnitt zwischen dem Koblenzer Tor im Norden und dem Bundeskanzler Platz im Süden müssen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Ein Großteil der Sinkkastenleitungen ist aufgrund von Setzungen aus dem seinerzeitigen U-Bahn-Bau abgerissen. Durch die in weiten Teilen nicht mehr vorhandene Verbindung der Sinkkästen zum sehr tief liegenden Kanal kann Niederschlagswasser nicht mehr sachgemäß abgeleitet werden. Dies birgt erhebliche Risiken von Ausspülungen und Fahrbahneinbrüchen, zu denen es in der Adenauerallee in der Vergangenheit bereits gekommen ist. Abgesehen von den Gefahren, die von Straßeneinbrüchen im Allgemeinen ausgehen, führen diese zu ungeplanten und damit unkoordinierten Sperrungen der Verkehrsflächen.
Aufgrund der Tiefenlage des Mischwasserkanals ist vorgesehen, anstelle eines unmittelbaren Anschlusses der zahlreichen Sinkkästen an den Kanal so genannte Sinkkastensammelleitungen in geringer Tiefe zu verlegen. Der Anschluss erfolgt dann an einigen Stellen statt an jedem Sinkkasten.
Der Mischwasserkanal der Adenauerallee befindet sich in sanierungsbedürftigem Zustand. Während in großen Teilen eine grabenlose Sanierung mit Lin
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Sachverhalt
Die Verwaltung plant die Neuaufteilung der Verkehrsflächen in der Adenauerallee. Diese Planung ist eine reine Ummarkierung und genügt nicht den Ansprüchen an eine zukunftsorientierte, nachhaltige Verkehrsplanung.
Die Adenauerallee enthält versiegelte Flächen und große Betonpoller sowie zahlreiche andere Elemente, die heute nicht mehr benötigt werden, und deshalb entfernt werden können.
Die bevorstehende Erneuerung der Entwässerungsanlagen ab Herbst 2023 bietet die Möglichkeit, die Adenauerallee neu zu gestalten und diese wichtige Nord-Süd-Achse fit zu machen für die Zukunft. Hierbei muss eines gelten: Qualität geht vor Geschwindigkeit!
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung lässt durch ein externes Büro eine Planung für die Neuaufteilung der Verkehrsräume der Adenauerallee zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz erarbeiten.
Hierbei sind folgende Vorgaben zu machen:
_Gekürzt._
Sachverhalt
Insbesondere im Hinblick darauf, dass im Rahmen der Planung Uni-trifft-City, bei der teilweise eine Umleitung von Buslinien entlang Am Hofgarten im Raum steht, sollte die Planung so angepasst werden, dass Einschermanöver möglichst vermieden werden können. Damit würde insbesondere für den Radverkehr die Route entspannter und damit attraktiver und gleichzeitig das Risiko von möglichen Störungen des Automobilverkersfluss verringert werden.
Beschlussvorschlag
Als Punkt 1.1:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung, die Fahrradspur im Bereich der Kreuzung Am Hofgarten aus Richtung Koblenzer Tor in Richtung Süden so anzupassen, dass die Spur zwischen Rechtsabbiegerspur und Fußweg verlegt wird.
Sachverhalt
Erfolgt mündlich!
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Im Nachgang zur Veröffentlichung der Beschlussvorlage zur "Planung im Rahmen der Sanierung der Adenauerallee (B9) zwischen Koblenzer Tor und Bundeskanzlerplatz" sind diverse Fragen aufgekommen, unter anderem in den DS-Nr. 230853-01 AA, 230853-02 AA, 230853-03 AA, 230984. Diese Fragen sollen mit der vorliegenden ergänzenden Stellungnahme beantwortet werden.
Ist eine deutliche Verbreiterung der jetzigen Radwegsteifen bei der durchzuführenden Sanierung rechtlich verpflichtend? Gäbe es eine andere Option?
Grundsätzlich ist die Verwaltung an die Straßenverkehrsordnung gebunden, diese wird ergänzt durch die Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO). Die VwV-StVO gibt vor „Soweit die StVO und diese Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausgestaltung und Beschaffenheit, für den Ort und die Art der Anbringung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur Rahmenvorschriften geben, soll im Einzelnen nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft und Technik verfahren werden, den das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden im Verkehrsblatt erforderlichenfalls bekannt gibt.“
Bei der Planung und Anlage von Verkehrs
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
e geplant oder realisiert werden müssen bzw. sollen (R 1) oder empfehlen, wie diese geplant oder realisiert werden sollten (R 2). R 1-Veröffentlichungen umfassen Vertragsgrundlagen sowie Richtlinien. Sie haben eine hohe Verbindlichkeit. R 2-Veröffentlichungen umfassen Merkblätter und Empfehlungen. Die FGSV empfiehlt ihre Anwendung als Stand der Technik. Sie werden im Klagefall vor Gericht für gewöhnlich herangezogen.
Da mehrere Regelwerke der FGSV mittlerweile ein bis zwei Jahrzehnte alt sind, sind im Oktober 2022 „Empfehlungen zur Anwendung und Weiterentwicklung von FGSV-Veröffentlichungen im Bereich Verkehr zur Erreichung von Klimaschutzzielen“, die sogenannte E Klima 2022 veröffentlicht worden. Diese geben einerseits den Handlungsrahmen vor, inwiefern die Regelwerke im Einklang mit dem Klimaschutzgesetz anzuwenden sind, als auch ein Update bzgl. Stand der Technik und somit aktualisierte Vorgaben und Standards zur Planung, zum Entwurf und zum Betrieb von Straßen.
Auf der B9 ist die Beibehaltung des Status Quo weder mit der aktuellen StVO noch der RASt 06, den ERA 2010 sowie den neuen E Klima 2022 vereinbar. Hierbei ist auch nicht nur die Breite der Radverkehrsanlage ausschlagge
_Gekürzt._
Sachverhalt
Bzgl. dieses Änderungsantrag weist die Verwaltung auf die Ausführungen in der ergänzenden Stellungnahme 230853-04 ST zur Beschlussvorlage hin.
Beschlussvorschlag
Bzgl. dieses Änderungsantrag weist die Verwaltung auf die Ausführungen in der ergänzenden Stellungnahme 230853-04 ST zur Beschlussvorlage hin.
Sachverhalt
Bzgl. dieses Änderungsantrag weist die Verwaltung auf die Ausführungen in der ergänzenden Stellungnahme 230853-04 ST zur Beschlussvorlage hin.
Beschlussvorschlag
Bzgl. dieses Änderungsantrag weist die Verwaltung auf die Ausführungen in der ergänzenden Stellungnahme 230853-04 ST zur Beschlussvorlage hin.
Sachverhalt
Bzgl. dieses Änderungsantrag weist die Verwaltung auf die Ausführungen in der ergänzenden Stellungnahme 230853-04 ST zur Beschlussvorlage hin.
Beschlussvorschlag
Bzgl. dieses Änderungsantrag weist die Verwaltung auf die Ausführungen in der ergänzenden Stellungnahme 230853-04 ST zur Beschlussvorlage hin.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung hat am 6. und 7.6.2023 eine Verkehrszählung auf der Adenauerallee durchgeführt. Gezählt wurde am Knotenpunkt Am Hofgarten / Adenauerallee (B9) / Erste Fährgasse und am Knotenpunkt Weberstraße / Adenauerallee (B9) / Zweite Fährgasse.
Am Hofgarten / Adenauerallee (B9) / Erste Fährgasse:
Aus der Zählung vom 6.-7.6.2023 ergibt sich, dass an diesen beiden Tagen ein Spitzenwert von 19.462 Kfz/Tag gezählt wurde. Im Vergleich wurden im Jahr 2018 20.715 Kfz/Tag gezählt. Bezogen auf den am stärksten belasteten Tag entspricht das einem Rückgang von ca. 1.250 Kfz/Tag (-6 Prozent). In der Spitzenstunde wurden ca. 1.500 Kfz/h gezählt. Für den Radverkehr pro Tag konnte in dem Zeitraum ein Anstieg von 3.478 auf 3.998 Radfahrten festgestellt werden. Das entspricht einem Plus von ca. 500 Radfahrten/Tag (ca. +15 Prozent).
Weberstraße / Adenauerallee (B9) / Zweite Fährgasse
Für den Knotenpunkt Weberstraße / Adenauerallee (B9) / Zweite Fährgasse wurde am 6.-7.6.2023 ein Spitzenwert von 20.193 Kfz/Tag gezählt. Im Vergleich wurden im Jahr 2018 21.251 Kfz/Tag gezählt. Bezogen auf den am stärksten belasteten Tag entspricht das einem Rückgang von ca. 1.050 Kfz/Tag (-5 Prozent). I
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
An der Adenauerallee (B9) wurden am 6. und 7.6.2023 Verkehrszählungen an den Knotenpunkten Am Hofgarten / Adenauerallee / Erste Fährgasse und am Knotenpunkt Weberstraße / Adenauerallee / Zweite Fährgasse durchgeführt. Der Erhebungszeitraum umfasst jeweils 24 Stunden. Ergänzend zur Stellungnahme __DS230853-08__ befinden sich im Anhang die Zähldaten der beiden Knotenpunkte als Knotenstromgrafiken. Daraus sind die einzelnen Ströme der Knotenpunkte ersichtlich. Die Erläuterung der Erhebung ist ebenfalls in __DS230853-08__ beschrieben.
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt
Sachverhalt
Eine Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur ist gemäß den geltenden Richtlinien auf dieser Strecke erforderlich. Ein Verkehrsversuch soll die von vielen Seiten aufgekommenen Fragen zur Umgestaltung klären und feststellen, ob die vorgeschlagene Einspurigkeit für die Abwicklung des motorisierten Verkehrs zu Problemen führt.
Ein wichtiges Kriterium zur Bewertung ist die Reisezeit. Außerdem soll die Funktion der Kreuzungen sichergestellt bleiben.
Folgende Fragen sind bei der Evaluierung zusätzlich zu beantworten und können für die endgültige Umsetzung Anpassungen nach sich ziehen:
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt folgende Punkte umzusetzen:
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die Adenauerallee ist als Hauptverkehrsachse eine wesentliche Zufahrtsroute in die Bonner Innenstadt aus Richtung Süden. Eine Reduzierung auf eine Verkehrsspur je Fahrtrichtung für den MIV würde die Kapazität dieser Achse erheblich einschränken, die Folgen würden die Bonner Innenstadt und insbesondere den dortigen Einzelhandel, der bereits heute unter großem Wettbewerbsdruck aus dem Umland sowie durch Onlinehandelsplattformen steht, hart treffen.
Die der Planung der Verwaltung zugrunde liegenden „Regelwerke“ sind in der Regel keine Rechtsvorschriften, sondern Empfehlungen von Fachgremien. Diese müssen im Lichte der Situation vor Ort, die durch zwei parallellaufende attraktive Radrouten entlang des Rheins sowie der Kaiserstraße geprägt sind, ausgelegt werden. Für den Radverkehrs in die Innenstadt sind diese Route deutlich besser geeignet als die Adenauerallee, auf der sich Radverkehr vor allem als Zielverkehr zu dort ansässigen Institutionen darstellt. Auch ausgeprägter Fußgängernutzen der Gehwege findet sich allenfalls in der Nähe der dort angesiedelten Bildungseinrichtungen. Die heute vorhandenen breiten Gehwege wirken überdimensioniert. Sie sollten bei der Gestaltung der Straße
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Planung zur Neugestaltung der Adenauerallee infolge der Kanalsanierung wird unter folgenden Gesichtspunkten überarbeitet:
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Mit Ende Mai 2024 endet der dreimonatige Beobachtungszeitraum des Verkehrsversuchs auf der Adenauerallee, der durch zahlreiche Dialogangebote begleitet wurde. Die Verwaltung informiert im Folgenden über das weitere Vorgehen im Hinblick auf den Ablauf der Sanierungsmaßnahmen sowie zur Auswertung des Verkehrsversuchs.
__Bauablauf__
Unmittelbar im Anschluss, ab Montag, 3. Juni 2024, beginnt die Vorbereitung der notwendigen Kanalbauarbeiten mit anschließender Fahrbahnsanierung.
Die Bauarbeiten werden von Norden nach Süden ausgeführt, also vom Koblenzer Tor zum Bundeskanzlerplatz. Während der Maßnahme bleibt die Fahrspur für den motorisierten Verkehr in jeder Fahrtrichtung unbeeinträchtigt. In dem Abschnitt, in dem gebaut wird, steht in der Regel die für den Verkehrsversuch eingerichtete Radverkehrsspur vorübergehend nicht zur Verfügung, so dass die Verwaltung den Radfahrenden empfiehlt, während der Bauzeit alternative Routen zu nutzen, beispielsweise am Rhein oder in der Kaiserstraße. In den Bereichen der Adenauerallee, in denen keine Arbeiten stattfinden, steht auch die Spur für den Radverkehr zur Verfügung.
Zunächst wird ab Anfang Juni im Bereich Koblenzer Tor b
_Gekürzt._
Sachverhalt
der Kreuzung bis zum Rheinweg gemäß der Planung „Variante 2“ umzusetzen.
Außerdem werden folgende Optimierungen an der Planung vorgenommen:
1.1.
Gegenüber der ursprünglichen Planung werden tagsüber (8-18 Uhr) insgesamt 16 Ladezonen statt wie bisher vorgesehen 11 Ladezonen in den baulichen Parkständen geschaffen (vgl. Anlage 1). Ab 18 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages gilt die bisherige Bewohnerparkregelung
1.2.
In den Seitenstraßen der Adenauerallee werden zusätzlich die in Anlage
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dargestellten vier Ladezonen eingerichtet.
1.3.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung einer Hol- und Bringzone für das Beethoven-Gymnasium zwischen 7 und 9 Uhr sowie 13 und 15:30 Uhr an einem geeigneten Standort zu prüfen.
1.4.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Linksabbiegemöglichkeit für den Kfz- und den Radverkehr aus der Adenauerallee 7-13 (Seitenstraße Hotel Königshof) in Fahrtrichtung Süden (über eine Anforderungsampel) zu prüfen.
1.5.
Auf der südlichen Seite des Knotenpunkts “Am Hofgarten” wird eine weitere bea
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Außerdem werden folgende Optimierungen an der Planung vorgenommen:
1.1. Gegenüber der ursprünglichen Planung werden tagsüber (8-18 Uhr) insgesamt 16 Ladezonen statt wie bisher vorgesehen 11 Ladezonen in den baulichen Parkständen geschaffen (vgl. Anlage 1). Ab 18 Uhr bis 8 Uhr des Folgetages gilt die bisherige Bewohnerparkregelung
1.2. In den Seitenstraßen der Adenauerallee werden zusätzlich die in Anlage 2 dargestellten vier Ladezonen eingerichtet.
1.3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung einer Hol- und Bringzone für das Beethoven-Gymnasium zwischen 7 und 9 Uhr sowie 13 und 15: 30 Uhr an einem geeigneten Standort zu prüfen.
1.4. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Linksabbiegemöglichkeit für den Kfz- und den Radverkehr aus der Adenauerallee 7-13 (Seitenstraße Hotel Königshof) in Fahrtrichtung Süden (über eine Anforderungsampel) zu prüfen.
1.5. Auf der südlichen Seite des Knotenpunkts “Am Hofgarten” wird eine weitere beampelte
_Gekürzt._
Begründung
__1. Anlass der Planung__
Auf der Adenauerallee (B9) im Abschnitt zwischen dem Koblenzer Tor im Norden und dem Bundeskanzlerplatz im Süden laufen derzeit umfangreiche Sanierungsmaßnahmen. Die Sinkkastenleitungen waren so beschädigt, dass eine sachgemäße Ableitung des Niederschlagswassers in den Kanal nicht mehr gewährleistet war. Darüber hinaus ist die Fahrbahndecke in einem derart maroden Zustand, dass eine Sanierung zwischen den bestehenden Bordsteinen erforderlich ist.
Die Stadtverwaltung wurde im Juni 2019 vom Hauptausschuss beauftragt, für den Abschnitt Belderberg / Adenauerallee bis (mind.) Zweite Fährgasse die „Neu- bzw. farbliche Markierung der Radfahr- oder Schutzstreifen“ umzusetzen ( __DS__ __1911841__ & __1911841EB4__ ). Des Weiteren wurde die Verwaltung am 14.12.2020 mit Planungen für weitere Protected Bike Lanes / Umweltspuren beauftragt, zu denen in der damaligen Verwaltungsstellungnahme auch der Abschnitt der B9 bis zum Bundeskanzlerplatz geh
_Gekürzt._
Sachverhalt
In Ihrer ersten Vorlage zur Adenauerallee (DS 230853) schreibt die Verwaltung in der Begründung: „Die Beibehaltung bzw. richtlinienkonforme Neumarkierung einer zweispurigen MIV-Führung und einer Radverkehrsanlage ist nach den geltenden Richtlinien nicht möglich. Auf Grundlage der gemessenen Verkehrsstärken (1.600 KFZ/Spitzenstunde) ist eine Radverkehrsanlage zwingend anzubieten.“
Diese Auffassung bekräftigt die Verwaltung in Ihrer Vorlage DS 230853-14.
Eine Überprüfung durch Verkehrsplaner außerhalb der Stadtverwaltung Bonn kommt zu einer anderen Schlussfolgerung:
Bei 1.600 KFZ/h befindet man sich bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h in der Grauzone zwischen Belastungsbereich II und III.
Laut Tabelle 8 (s. Anhang) sind Schutzstreifen bei Belastungsbereich II zulässig und bei Belastungsbereich III zulässig bei geringem Schwerlastverkehr und übersichtlicher Linienführung. Da das Koblenzer Tor eine Grenze für den Schwerlastverkehr bildet, ist dieser auf der Adenauerallee selbstredend sehr gering.
Befindet man sich in der Belastungsstufe II, darf man in jedem Fall einen Schutzstreifen abmarkieren.
Somit ist widerlegt, dass eine Markierung mit einem Schutzstreifen nicht möglich i
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die sanierte Verkehrsfläche auf der Nord-Süd-Achse im Abschnitt zwischen dem Koblenzer Tor und dem Bundeskanzlerplatz einschließlich der Kreuzung bis zum Rheinweg gemäß den folgenden Vorgaben zu planen:
Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Zudem werden folgende Aspekte berücksichtigt: zu Punkt 1.3:
Hierbei wird der vom Zukunftsnetz Mobilität NRW im Rahmen des Programms zur Förderung der sicheren und eigenständigen Mobilität von Kindern empfohlene Mindestabstand für Hol- und Bringzonen von 250 Metern zu Schulen beachtet. zu Punkt 1.8:
Die Radverkehrsverbindung von der Adenauerallee zur Kaiserstraße über die Weberstraße wird deutlich markiert, so dass ein sich selbsterklärender Übergang zur Fahrradstraße Weberstraße erfolgt.
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Aufgrund jüngster Entwicklungen wird die Verwaltung die neue Radinfrastruktur entlang der Adenauerallee vorerst als Radfahrstreifen ohne Protektionselemente ausführen.
Am 25.02.2025 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in einem Klageverfahren gegen die Stadt Mönchengladbach angeordnet, dass diese eine seit zwei Jahren bestehende Protected Bike Lane an einer Hauptstraße zurückbauen muss.
Daraufhin hat die Stadt Bonn das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW im Februar um eine Einschätzung im Hinblick auf diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf gebeten. Insbesondere wollte die Verwaltung erfahren, ob der Beschluss direkte Folgen für die Einrichtung einer Protected Bike Lane auf der Adenauerallee in Bonn hat. Laut Auskunft des Ministeriums ist das zum jetzigen Zeitpunkt nicht der Fall. Dennoch empfiehlt das Ministerium, zweistufig vorzugehen: Zuerst sollten Radfahrstreifen markiert und diese später mit Trennelementen zur Protected Bike Lane ergänzt werden.
Das Ministerium begründet den Vorschlag damit, dass die Stadt Mönchengladbach Beschwerde gegen den Beschluss eingereicht hat. Das Hauptverfahren läuft noch, sodass die Stadt Bonn darau
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die Erfahrungen der letzten Monate mit häufigen Staus auf der infolge von Bauarbeiten auf eine Fahrspur pro Richtung verringerten Fahrbahn der Adenauerallee, bei einem gleichzeitig sehr geringen Aufkommen des Radverkehrs dort, geben hinreichenden Anlass, den Beschluss des Rates vom 29. August 2024, die Adenauerallee in weiten Teilen dauerhaft mit jeweils einer Autofahrspur pro Richtung und einem Radweg auszuweisen, zu revidieren.
Statt dem Radverkehr nennenswert zu nutzen, hat die in Rede stehende Entscheidung nur zu einer weiteren Spaltung der Stadtgesellschaft geführt.
Dass das konfrontative Handeln der Oberbürgermeisterin und der heutigen Ratsmehrheit dem Frieden zwischen den verschiedenen Interessengruppen der Bonner Gesellschaft und ihrer Sache auf Dauer zu schaden droht, scheinen zwischenzeitlich auch die Verantwortlichen des örtlichen Ablegers des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) und des „Radentscheides Bonn“ eingesehen zu haben.
In der kürzlich veröffentlichten Vorstellung der von ihnen bevorzugten zehn Velorouten durch Bonn taucht die Adenauerallee nicht auf, stattdessen aber die ohnehin für Radfahrer weitaus empfehlenswerteren Wegeführungen parallel zur Adenau
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
s gebeten.
Die Bezirksregierung hat mit Schreiben vom 14.05.2025 bestätigt, dass die geplante Markierung umgesetzt werden kann. Gleichzeitig hat die Bezirksregierung auf Modifizierungsbedarf und die Notwendigkeit eines mindestens 12-monatigen Verkehrsversuchs hingewiesen. Am 22.05.2025 fand ein kurzfristiges Austauschgespräch zwischen der Verwaltung und der Bezirksregierung statt, bei dem konkrete Anpassungen an den Planungen besprochen werden konnten. Ein weiteres Abstimmungsgespräch über die Rahmenbedingungen für die Umsetzung und Auswertung des Verkehrsversuchs hat am 03.06.2025 stattgefunden.
Anpassungen der Planung nach Rückmeldung der Bezirksregierung Köln und der Polizei Bonn
Die Bezirksregierung Köln stellte im Austausch mit der Stadt Bonn am 22.05.2025 sowohl Empfehlungen als auch konkrete Forderungen auf, um die deutlich verbesserte Radinfrastruktur noch sicherer zu gestalten. Sie bewertet die Breite der Fahrspur im Abschnitt der Adenauerallee südlich Weberstraße / Zweite Fährgasse als potenziell gefährdend für den Radverkehr und Gegenverkehr. Durch die geplante Breite der Kfz-Fahrspur von bis zu 4, 25 m würde der Eindruck vermittelt, es bestehe eine Überholmöglich
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Begründung
Mit Beschluss des Rates vom 29.08.2024 (DS-Nr. __230853-14__ wurde die Verwaltung mit der Umsetzung der geänderten Verkehrsführung nach der im Mai 2025 erfolgten Fahrbahnerneuerung der Adenauerallee beauftragt. Die Verwaltung hat seitdem die Planung finalisiert und die Anordnung der Maßnahme erarbeitet.
Die Anordnung stützt sich gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 lit. b StVO parallel auf drei Anordnungsgründe, wobei bereits ein einzelner Anordnungsgrund genügt, um die Anordnung rechtlich zu tragen. Die Anordnungsgründe sind: eine geordnete städtebauliche Entwicklung (I), der Schutz der Gesundheit (II) und der Klimaschutz (III).
Ablauf der Abstimmung mit Polizei Bonn und Bezirksregierung Köln
Die Anordnung wurde der Polizei im Rahmen des üblichen Anhörungsverfahrens am 10.04.2025 zur Verfügung gestellt; die dazugehörigen Planunterlagen am 24.04.2025. Mit Stellungnahme vom 30.04.2025 hat die Polizei die Verwaltung darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Anordnungsfähigkeit hinsichtlich der geordneten städtebaulichen Entwicklung gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 Alt. 3 lit. b StVO im Grundsatz bestätigt wird. Die Polizei
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Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung teilt ergänzend zur Mitteilungsvorlage mit DS-Nr. __230853-19__ mit:
Die Markierungsarbeiten auf der Adenauerallee werden voraussichtlich Mitte Juli starten und rund sechs Wochen benötigen. Der Verkehr kann während der Arbeiten weitestgehend weiter in beide Richtungen über die Adenauerallee fließen.
Da während der Sommerferien erfahrungsgemäß weniger Verkehr im innerstädtischen Bereich herrscht, geht die Verwaltung von keinen wesentlichen Beeinträchtigungen aus. Wie bei allen Markierungsarbeiten spielt die Witterung eine wichtige Rolle für die Einhaltung des Zeitplans.
Geplant ist, dass das Aufbringen der dauerhaften Kaltplastik-Markierung Ende August und damit gegen Ende der Sommerferien abgeschlossen sein wird. Die Nutzung von Kaltplastik garantiert im Gegensatz zu geklebter Markierung oder einer Markierung mit Farbe die Haltbarkeit mindestens über die Dauer des zwölfmonatigen Verkehrsversuchs sowie möglichst realistische Versuchsbedingungen.
Im Anschluss an die Markierungsarbeiten sollen die Verkehrserhebungen als Teil des mindestens zwölfmonatigen Verkehrsversuchs beginnen. Für die Untersuchun
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Im Anschluss an die Sanierung der Adenauerallee sind die Markierungs- und Beschilderungsarbeiten zwischenzeitlich abgeschlossen worden. Im Rahmen eines von der Bezirksregierung vorgegebenen mindestens 12-monatigen Verkehrsversuchs wird ab Anfang September die Leistungsfähigkeit der Verbindung für den Kfz-Verkehr sowie die Verkehrssicherheit für den Radverkehr erhoben. Der Verkehrsversuch wird in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln durchgeführt, welche den Versuch begleiten wird. Sowohl der Aufbau als auch die Bewertungskriterien wurden mit der Stadt Bonn abgestimmt (vgl. Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 14. Mai 2025 (DS __230853-19__ ) und vom 19.08.2025, siehe Anhang).
__Bewertungskriterien zum Verkehrsversuch__
Die Verwaltung wird sich während des Versuchs regelmäßig mit der Bezirksregierung austauschen. Es ist ausdrücklich vorgesehen, auch kurzfristig auf gewonnene Erkenntnisse zu reagieren und wo möglich notwendige Modifikationen der Verkehrsführung vorzunehmen.
Während des Versuchs untersucht die Verwaltung folgende Aspekte:
_Gekürzt._