Originalquelle: ALLRIS-Original
231014 · 2023-08-31 · Beschlussvorlage · öffentlich
Mit der Mitteilungsvorlage DS 230337 hatte die Verwaltung über die neuen Erkenntnisse in Zusammenhang mit der Entwicklung des Sportplatzes auf dem Heiderhof berichtet und einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise angekündigt.
Erst nach dem o.g. Beschluss können die notwendigen nächsten Schritte für die Ertüchtigung des Sportplatzes Heiderhof eingeleitet werden.
__Hintergrund__ :
Ursprünglich war vorgesehen, den Sportplatz in einen Kunstrasenplatz umzuwandeln. Für die Vorbereitung dieser Maßnahme hatte die Verwaltung im Jahr 2017 die Entwässerungssituation vor Ort überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass der Schmutzwasserkanal zerstört und zugewachsen ist. Aufgrund der dadurch ungesteuerten Versickerung sah sich die Verwaltung damals gezwungen, den Sportplatz aus der Nutzung zu nehmen.
Für die Sanierung des Kanals, der vom Sportplatz durch das Landschaftsschutzgebiet bis nach Lannesdorf verläuft, wurden zu diesem Zeitpunkt Schätzkosten in Höhe von 650.000 Euro angenommen. Die damals geringe Belegung des Tennenplatzes durch Vereine führte zusammen mit der Annahme, dass die kostenintensive Kanalsanierung bei einer alternativen Nutzung nicht erforderlich wäre, zum Umdenken.
__B
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023
2.14 Sportplatz Heiderhof und angrenzende Flächen, große Anfrage zu Beschlusstext Drucksachen-Nr. 231014 zurückgezogen
231014-01
Beschluss:
Frage A unter Bezugnahme auf Quellenangabe A: Für den Sportplatz und sein Umfeld existiert ein gültiger Bebauungsplan Nr. 8114-78 vom 26.06.1969. Wurde diesem B- Plan vom Träger der Landschaftsplanung im vorbereitenden Bauleitplan förmlich widersprochen? Falls nicht, welche Konsequenzen ergeben sich daraus für den Landschaftsplan sowie die Umgestaltungspläne für den Sportplatz Heiderhof?
Frage B unter Bezugnahme auf Quellenangabe B: Wurde das durch rege Bürgerbeteiligung bei der Entwicklung von Plänen zur Umgestaltung des Sportplatzes dokumentierte überwiegende Interesse der Einwohnerschaft des Heiderhofs an einem Zivilisationskrankheiten vorbeugenden vielfältigen sportlichen Angebot für alle Generationen und die sich daraus ergebende Möglichkeit der Befreiung geprüft, mit welchem Ergebnis und wenn nicht, warum? Frage C unter Bezugnahme auf Quellenangabe B: Wie kommentiert die Verwaltung, dass anstelle des die Vielfalt der Interesse
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Sachverhalt
Quelle A: Landschaftsplan Kottenforst der Stadt Bonn, Begründung mit Umweltbericht, Textliche Darstellungen und Festsetzungen, Stand Februar 2013, S. 29 f
Zitat Anfang
„7.1 Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
Die Stadt Bonn weist anhaltend ein Bevölkerungswachstum auf. Hinsichtlich der Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs wird der Landschaftsplan während des Aufstellungsverfahrens laufend an abgestimmte Flächennutzungsplan-Änderungen bzw. an rechtskräftige Bebauungspläne der Stadt angepasst. Im Übrigen gilt gemäß § 29 (4) LG NW, dass mit dem In-Kraft-Treten eines Bebauungsplans oder einer Satzung nach § 34 BauGB im Geltungsbereich eines Landschaftsplans widersprechende Darstellungen und Festsetzungen dieses Landschaftsplans „automatisch“ außer Kraft treten, sofern der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren dem vorbereitenden Bauleitplan nicht förmlich widersprochen hat.“
Zitat Ende
Quelle B: Landschaftsplan Kottenforst der Stadt Bonn, Begründung mit Umweltbericht, Textliche Darstellungen und Festsetzungen, Stand Februar 2013, S. 47
Zitat Anfang
Befreiungen: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn als Untere Landschaftsbehörde kann gemäß § 67
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Beschlussvorschlag
Frage A unter Bezugnahme auf Quellenangabe A: Für den Sportplatz und sein Umfeld existiert ein gültiger Bebauungsplan Nr. 8114-78 vom 26.06.1969. Wurde diesem B-Plan vom Träger der Landschaftsplanung im vorbereitenden Bauleitplan förmlich widersprochen? Falls nicht, welche Konsequenzen ergeben sich daraus für den Landschaftsplan sowie die Umgestaltungspläne für den Sportplatz Heiderhof?
Frage B unter Bezugnahme auf Quellenangabe B: Wurde das durch rege Bürgerbeteiligung bei der Entwicklung von Plänen zur Umgestaltung des Sportplatzes dokumentierte __überwiegende Interesse der Einwohnerschaft des Heiderhofs__ an einem Zivilisationskrankheiten vorbeugenden vielfältigen sportlichen Angebot für alle Generationen und die sich daraus ergebende Möglichkeit der Befreiung geprüft, mit welchem Ergebnis und wenn nicht, warum?
Frage C unter Bezugnahme auf Quellenangabe B: Wie kommentiert die Verwaltung, dass anstelle des die Vielfalt der Interessen der Bevölkerung repräsentierenden und aus dieser heraus entwickelten Angebots nun wieder nur ein monothematisches Sportangebot bereitgestellt werden soll, an dem weite Teile der Bevölkerung kein Interesse haben?
Frage D unter Bezugnahme auf Quell
_Gekürzt._
Sachverhalt
Inhalt der ergänzenden Stellungnahme:
Die Verwaltung hatte - wie von Sportausschuss und Bezirksvertretung Bad Godesberg gewünscht - eine Gesprächsrunde mit allen Beteiligten (Bürgerverein, Verwaltung, Sportvereine, Fußballkreis, Stadtsportbund, Politik) initiiert und wird den Gremien mündlich zu den Ergebnissen berichten.
Ergänzend zu ihrem Beschlussvorschlag DS __231014__ legt die Verwaltung die beigefügte Vorentwurfsskizze für den Sportplatz Heiderhof vor. Diese beinhaltet neben einem Großspielfeld für Fußball weitere Freiflächen, auf denen im Sinne des Beschlussvorschlages der Verwaltung Sport- und Bewegungsangebote geschaffen werden könnten. Die konkrete Auswahl der Angebote auf den Freiflächen sollte im Rahmen einer weiteren Bürgerbeteiligung erfolgen.
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Das sich in direkter Umgebung befindliche Naturschutzgebiet Lyngsberg wurde unlängst aufwändig ökologisch aufgewertet und umzäunt. Ein Kunstrasenplatz birgt die Gefahr der Ausschwemmung von Kunststofffasern ins Naturschutzgebiet. Für die zu erwartende Bespielung des Fußballplatzes als Ausweichtrainingsstätte und der dadurch vergleichsweise niedrigen Trainingsfrequenz, genügt auch die Anlage eines Naturrasenplatzes. Ein barrierfreier- oder barrierarmer Zugang zum Platz wurde bisher nicht mitgedacht; ist jedoch aufgrund des Höhenunterschieds zur Straße erforderlich.
Beschlussvorschlag
Der Entwurfsskizze wird zugestimmt unter der Maßgabe, dass 1. statt des Kunstrasenplatzes ein Naturrasenplatz geplant wird und 2. ein barrierefreier oder barrierearmer Zugang zum Platz möglich ist. Die Verwaltung legt die Gesamtkosten für die Umgestaltung gemäß Vorentwurfsskizze dar.
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Die Fragesteller sind daran interessiert, den aktuellen Sachstand in Erfahrung zu bringen.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung führt zu den folgenden Fragen aus
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Stellungnahme der Verwaltung
Die Planungen für eine Modernisierung der Sportanlage auf der Grundlage des Beschlusses zu der __DS 231014__ konnten mittlerweile durch eine Kostenberechnung ergänzt werden. Die Kosten für eine Umsetzung der geplanten Maßnahmen (Umwandlung in einen Natur- oder Kunstrasenplatz sowie weiterer Sport- und Bewegungsangebote für den Freizeitsport) einschließlich Planungs- und Gutachterkosten belaufen sich danach auf rund 3, 2 Mio. € brutto. In diesen Kosten ist die notwendige Sanierung der Entwässerungsanlage enthalten.
Nicht enthalten ist in dieser Kostenberechnung der Neubau oder die Ertüchtigung des Umkleidegebäudes. Ein Umkleidegebäude ist notwendig, wenn die Sportanlage wieder regelmäßig von Sportvereinen für den Trainings- und Spielbetrieb genutzt werden soll. Die Umsetzung der Maßnahme „Neubau oder Ertüchtigung des Umkleidegebäudes“ erfolgt in der Zuständigkeit des SGB und wird im dortigen Wirtschaftsplan veranschlagt. Die Maßnahme müsste nach einem entsprechenden Beschluss in die Prioritätenliste des SGB in die Kategorie „Projekte ab dem Jahr 2030“ aufgenommen werden.
Derzeit sind im Haushalt des Sport- und Bäde
_Gekürzt._