Originalquelle: ALLRIS-Original

Zukunft des Sportplatzes auf dem Heiderhof

231014 · 2023-08-31 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, Planungsleistungen und weitere erforderliche Gutachten für die Umwandlung des Sportplatzes Heiderhof in einen Natur- oder Kunstrasenplatz (einschließlich der Entwässerung und Reaktivierung des Umkleidegebäudes) in Auftrag zu geben.
  2. Der Beschluss zur Umgestaltung des Sportplatzes Heiderhof zu einem landschaftsgerechten Generationenpark für alle (DS.: 210075) wird aufgehoben.
  3. Die Verwaltung prüft die Möglichkeit, zusätzlich zu den bestehenden Sportanlagen und dem geplanten Kunst- oder Naturrasenplatz, weitere attraktive Sport- und Bewegungsangebote auf dem Gelände zu schaffen.

Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, Planungsleistungen und weitere erforderliche Gutachten für die Umwandlung des Sportplatzes Heiderhof in einen Natur- oder Kunstrasenplatz (einschließlich der Entwässerung und Reaktivierung des Umkleidegebäudes) in Auftrag zu geben.
  2. Der Beschluss zur Umgestaltung des Sportplatzes Heiderhof zu einem landschaftsgerechten Generationenpark für alle (DS.: 210075) wird aufgehoben.
  3. Die Verwaltung prüft die Möglichkeit, zusätzlich zu den bestehenden Sportanlagen und dem geplanten Kunst- oder Naturrasenplatz, weitere attraktive Sport- und Bewegungsangebote auf dem Gelände zu schaffen.

Begründung

Mit der Mitteilungsvorlage DS 230337 hatte die Verwaltung über die neuen Erkenntnisse in Zusammenhang mit der Entwicklung des Sportplatzes auf dem Heiderhof berichtet und einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise angekündigt.

Erst nach dem o.g. Beschluss können die notwendigen nächsten Schritte für die Ertüchtigung des Sportplatzes Heiderhof eingeleitet werden.

__Hintergrund__ :

Ursprünglich war vorgesehen, den Sportplatz in einen Kunstrasenplatz umzuwandeln. Für die Vorbereitung dieser Maßnahme hatte die Verwaltung im Jahr 2017 die Entwässerungssituation vor Ort überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass der Schmutzwasserkanal zerstört und zugewachsen ist. Aufgrund der dadurch ungesteuerten Versickerung sah sich die Verwaltung damals gezwungen, den Sportplatz aus der Nutzung zu nehmen.

Für die Sanierung des Kanals, der vom Sportplatz durch das Landschaftsschutzgebiet bis nach Lannesdorf verläuft, wurden zu diesem Zeitpunkt Schätzkosten in Höhe von 650.000 Euro angenommen. Die damals geringe Belegung des Tennenplatzes durch Vereine führte zusammen mit der Annahme, dass die kostenintensive Kanalsanierung bei einer alternativen Nutzung nicht erforderlich wäre, zum Umdenken.

__B

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2023-10-25 · Bezirksvertretung Bad Godesberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023

2.14 Sportplatz Heiderhof und angrenzende Flächen, große Anfrage zu Beschlusstext Drucksachen-Nr. 231014 zurückgezogen

231014-01

Beschluss:

Frage A unter Bezugnahme auf Quellenangabe A: Für den Sportplatz und sein Umfeld existiert ein gültiger Bebauungsplan Nr. 8114-78 vom 26.06.1969. Wurde diesem B- Plan vom Träger der Landschaftsplanung im vorbereitenden Bauleitplan förmlich widersprochen? Falls nicht, welche Konsequenzen ergeben sich daraus für den Landschaftsplan sowie die Umgestaltungspläne für den Sportplatz Heiderhof?

Frage B unter Bezugnahme auf Quellenangabe B: Wurde das durch rege Bürgerbeteiligung bei der Entwicklung von Plänen zur Umgestaltung des Sportplatzes dokumentierte überwiegende Interesse der Einwohnerschaft des Heiderhofs an einem Zivilisationskrankheiten vorbeugenden vielfältigen sportlichen Angebot für alle Generationen und die sich daraus ergebende Möglichkeit der Befreiung geprüft, mit welchem Ergebnis und wenn nicht, warum? Frage C unter Bezugnahme auf Quellenangabe B: Wie kommentiert die Verwaltung, dass anstelle des die Vielfalt der Interesse

_Gekürzt (4137 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:24729?offset=1200_

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

231014-01 Sportplatz Heiderhof und angrenzende Flächen, große Anfrage zu Beschlusstext Drucksachen-Nr. 231014

Sachverhalt

Quelle A: Landschaftsplan Kottenforst der Stadt Bonn, Begründung mit Umweltbericht, Textliche Darstellungen und Festsetzungen, Stand Februar 2013, S. 29 f

Zitat Anfang

„7.1 Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit

Die Stadt Bonn weist anhaltend ein Bevölkerungswachstum auf. Hinsichtlich der Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs wird der Landschaftsplan während des Aufstellungsverfahrens laufend an abgestimmte Flächennutzungsplan-Änderungen bzw. an rechtskräftige Bebauungspläne der Stadt angepasst. Im Übrigen gilt gemäß § 29 (4) LG NW, dass mit dem In-Kraft-Treten eines Bebauungsplans oder einer Satzung nach § 34 BauGB im Geltungsbereich eines Landschaftsplans widersprechende Darstellungen und Festsetzungen dieses Landschaftsplans „automatisch“ außer Kraft treten, sofern der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren dem vorbereitenden Bauleitplan nicht förmlich widersprochen hat.“

Zitat Ende

Quelle B: Landschaftsplan Kottenforst der Stadt Bonn, Begründung mit Umweltbericht, Textliche Darstellungen und Festsetzungen, Stand Februar 2013, S. 47

Zitat Anfang

Befreiungen: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn als Untere Landschaftsbehörde kann gemäß § 67

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Frage A unter Bezugnahme auf Quellenangabe A: Für den Sportplatz und sein Umfeld existiert ein gültiger Bebauungsplan Nr. 8114-78 vom 26.06.1969. Wurde diesem B-Plan vom Träger der Landschaftsplanung im vorbereitenden Bauleitplan förmlich widersprochen? Falls nicht, welche Konsequenzen ergeben sich daraus für den Landschaftsplan sowie die Umgestaltungspläne für den Sportplatz Heiderhof?

Frage B unter Bezugnahme auf Quellenangabe B: Wurde das durch rege Bürgerbeteiligung bei der Entwicklung von Plänen zur Umgestaltung des Sportplatzes dokumentierte __überwiegende Interesse der Einwohnerschaft des Heiderhofs__ an einem Zivilisationskrankheiten vorbeugenden vielfältigen sportlichen Angebot für alle Generationen und die sich daraus ergebende Möglichkeit der Befreiung geprüft, mit welchem Ergebnis und wenn nicht, warum?

Frage C unter Bezugnahme auf Quellenangabe B: Wie kommentiert die Verwaltung, dass anstelle des die Vielfalt der Interessen der Bevölkerung repräsentierenden und aus dieser heraus entwickelten Angebots nun wieder nur ein monothematisches Sportangebot bereitgestellt werden soll, an dem weite Teile der Bevölkerung kein Interesse haben?

Frage D unter Bezugnahme auf Quell

_Gekürzt._

231014-02 ST Zukunft des Sportplatzes auf dem Heiderhof; Entwurfsskizze

Sachverhalt

Inhalt der ergänzenden Stellungnahme:

Die Verwaltung hatte - wie von Sportausschuss und Bezirksvertretung Bad Godesberg gewünscht - eine Gesprächsrunde mit allen Beteiligten (Bürgerverein, Verwaltung, Sportvereine, Fußballkreis, Stadtsportbund, Politik) initiiert und wird den Gremien mündlich zu den Ergebnissen berichten.

Ergänzend zu ihrem Beschlussvorschlag DS __231014__ legt die Verwaltung die beigefügte Vorentwurfsskizze für den Sportplatz Heiderhof vor. Diese beinhaltet neben einem Großspielfeld für Fußball weitere Freiflächen, auf denen im Sinne des Beschlussvorschlages der Verwaltung Sport- und Bewegungsangebote geschaffen werden könnten. Die konkrete Auswahl der Angebote auf den Freiflächen sollte im Rahmen einer weiteren Bürgerbeteiligung erfolgen.

Beschlussvorschlag

__231014__

231014-04 AA Zukunft des Sportplatzes auf dem HeiderhofAntrag zur Vorlage 231014

Sachverhalt

Das sich in direkter Umgebung befindliche Naturschutzgebiet Lyngsberg wurde unlängst aufwändig ökologisch aufgewertet und umzäunt. Ein Kunstrasenplatz birgt die Gefahr der Ausschwemmung von Kunststofffasern ins Naturschutzgebiet. Für die zu erwartende Bespielung des Fußballplatzes als Ausweichtrainingsstätte und der dadurch vergleichsweise niedrigen Trainingsfrequenz, genügt auch die Anlage eines Naturrasenplatzes. Ein barrierfreier- oder barrierarmer Zugang zum Platz wurde bisher nicht mitgedacht; ist jedoch aufgrund des Höhenunterschieds zur Straße erforderlich.

Beschlussvorschlag

Der Entwurfsskizze wird zugestimmt unter der Maßgabe, dass 1. statt des Kunstrasenplatzes ein Naturrasenplatz geplant wird und 2. ein barrierefreier oder barrierearmer Zugang zum Platz möglich ist. Die Verwaltung legt die Gesamtkosten für die Umgestaltung gemäß Vorentwurfsskizze dar.

231014-05 AA Zukunft des Sportplatzes auf dem HeiderhofAntrag zur Vorlage 231014

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung entwickelt in Kooperation mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern das Konzept für einen Kunst- oder Naturrasenplatz samt weiterer attraktiver Sport- und Bewegungsangebote weiter, das sie in dem Termin am 28.09.2023 auf dem Heiderhof vorgelegt hat. Ziel ist, die Bedarfe des organisierten Sports und der örtlichen Bürgerschaft miteinander zu verknüpfen.
  1. Die Verwaltung prüft, ob die im Spielplatzbedarfsplan getroffenen Annahmen zur Versorgung des Heiderhofs mit Spielflächen bei der geänderten Planung für den Generationenpark noch zutreffen. Ist dies nicht der Fall, soll die Verwaltung Änderungen des Plans hierzu vorlegen.
  1. Die Verwaltung stellt das überarbeitete Konzept in einer Bürgerinformation auf dem Heiderhof vor und bezieht die dort vorgetragenen Anregungen bei den weiteren Planungen mit ein.
  1. Die Verwaltung wird ermächtigt, Planungsleistungen und weitere erforderliche Gutachten für die Umwandlung des Sportplatzes Heiderhof in einen Natur- oder Kunstrasenplatz samt weiterer attraktiver Sport- und Bewegungsangebote (einschließlich der Entwässerung und Reaktivierung des Umkleidegebäudes) in Auftrag zu geben.

231014-06 BBB-Große Anfrage „Zukunft des Sportplatzes auf dem Heiderhof“ –DS-Folge 231014

Sachverhalt

Die Fragesteller sind daran interessiert, den aktuellen Sachstand in Erfahrung zu bringen.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung führt zu den folgenden Fragen aus

  1. Wie weit ist die im Oktober 2023 beschlossene Überarbeitung des Konzeptes für einen Kunst-/Naturrasensportplatz inkl. weiterer Sport- und Bewegungsangebote seither mit welchem Ergebnis gediehen und wann wird das überarbeitete Konzept vorgestellt?
  2. Sind die Prüfungen hinsichtlich der auszuschreibenden Planungsleistungen zur Sanierung und Instandsetzung des Umkleidegebäudes inzwischen abgeschlossen bzw. dauern diese weiterhin (seit Zwischenbericht August 2024) an und wann ist mit einem Abschluss zu rechnen?
  3. Ist die vorzubereitende Ausschreibung für eine Generalplanung (Hoch-, Tief- und Landschaftsausbau) seit dem Zwischenbericht im August 2025 inzwischen abgeschlossen bzw. wann kann die Ausschreibung erfolgen?
  4. Sind entsprechende personelle Ressourcen bei der zuständigen Fachverwaltung eingeplant und welcher feste Zeitansatz ist für den Projektleiter geplant?
  5. Stehen entsprechende Finanzmittel für die zuvor genannten Maßnahmen und die vorzunehmenden Sanierungsmaßnahmen im Haushalt 2026 zur Verfügung und werden für die folgenden Haushaltsjahre zweckgebundene Mittel angemeldet?
  6. Wann findet die im Oktober 2023 beschlossene

_Gekürzt._

231014-07 ST Stellungnahme zur BBB-Große Anfrage „Zukunft des Sportplatzes auf dem Heiderhof“ –DS-Folge 231014

Stellungnahme der Verwaltung

Die Planungen für eine Modernisierung der Sportanlage auf der Grundlage des Beschlusses zu der __DS 231014__ konnten mittlerweile durch eine Kostenberechnung ergänzt werden. Die Kosten für eine Umsetzung der geplanten Maßnahmen (Umwandlung in einen Natur- oder Kunstrasenplatz sowie weiterer Sport- und Bewegungsangebote für den Freizeitsport) einschließlich Planungs- und Gutachterkosten belaufen sich danach auf rund 3, 2 Mio. € brutto. In diesen Kosten ist die notwendige Sanierung der Entwässerungsanlage enthalten.

Nicht enthalten ist in dieser Kostenberechnung der Neubau oder die Ertüchtigung des Umkleidegebäudes. Ein Umkleidegebäude ist notwendig, wenn die Sportanlage wieder regelmäßig von Sportvereinen für den Trainings- und Spielbetrieb genutzt werden soll. Die Umsetzung der Maßnahme „Neubau oder Ertüchtigung des Umkleidegebäudes“ erfolgt in der Zuständigkeit des SGB und wird im dortigen Wirtschaftsplan veranschlagt. Die Maßnahme müsste nach einem entsprechenden Beschluss in die Prioritätenliste des SGB in die Kategorie „Projekte ab dem Jahr 2030“ aufgenommen werden.

Derzeit sind im Haushalt des Sport- und Bäde

_Gekürzt._

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