Originalquelle: ALLRIS-Original
231080 · 2023-08-10 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: Ulrich Gödeke Bert Moll CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Aufgrund des fortschreitenden Klimawandels gewinnt die Berücksichtigung veränderter klimatischer Verhältnisse zunehmende Bedeutung für die städtebauliche Planung. Vor diesem Hintergrund ist es von essenzieller Bedeutung, günstige bioklimatische Voraussetzungen für die Wohnbevölkerung zu sichern und infolge städtebaulicher Planungen keine neuen Hitzeinseln durch eine übermäßige bauliche Verdichtung entstehen zu lassen. Um bei der Planaufstellung die bioklimatischen Auswirkungen berücksichtigen zu können, auch von Planungsalternativen, bedarf es hinreichender Beurteilungsgrundlagen zum Themenfeld Bioklima als einem besonders bedeutsamen Abwägungsbelang. Insbesondere die Nachverdichtung bestehender Stadtquartiere sollte nach dem Gebot positiver Planung zu keiner spürbaren planungsbedingten Verschlechterung der bioklimatischen Verhältnisse führen, die sich durch den Klimawandel ohnehin verschlechtern werden.
Die Anfrage dient der Klärung, inwieweit in den Planverfahren belastbare Abwägungsgrundlagen vorliegen, um Planungsalternativen und die bioklimatischen Auswirkungen der Planung im Hinblick auf den Status Quo der Stadtklimaanalyse einzuordnen. Die Verhältnisse von Baufläche zu Grün
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
Da für die Abwägung von planungsbedingten Auswirkungen auf die bioklimatische Situation derzeit noch vielfach wenig Material zur Verfügung steht, wird die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen gebeten:
Stellungnahme der Verwaltung
Eine Beantwortung der Großen Anfrage bis zur Sitzung am 10.08.2023 ist nicht fristgerecht möglich. Daher bittet die Verwaltung um Vertagung in die Sitzung am 13.09.2023.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung nimmt zu den in der Großen Anfrage DS 231080 aufgeworfenen Fragestellungen wie folgt Stellung:
zu 1.:
Warum werden alternative Planungskonzepte nicht frühzeitig in Bezug auf ihre Auswirkungen auf das Bioklima quantitativ bewertet?
In der Regel werden für alle größeren städtebaulichen Vorhaben Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Die Aufgabenstellung an die teilnehmenden Büros bei Qualifizierungsverfahren umfasst neben Anforderungen an Städtebau/Stadtgestaltung, verkehrlichen Anforderungen sowie Anforderungen an die Architektur und die Nutzung/ den Gebrauch der Bebauung auch Anforderungen an den Klimaschutz bzw. die Klimaanpassung. Alle diese Aspekte werden im Rahmen der Bewertung der einzelnen Beiträge besprochen und miteinander bzw. gegeneinander abgewogen, um unter Berücksichtigung aller Aspekte das beste Ergebnis für die Realisierung zu erhalten.
Eine quantitative Bewertung des so erzielten Ergebnisses (städtebaulicher Entwurf) kann in Bonn derzeit nur durch externe Gutachter erfolgen, welche über die entsprechenden Stadtklimamodelle verfügen. Diese gutachterliche Bewertung erfolgt in relevanten Planungen, sobald ein städtebaulicher Entwurf vorlieg
_Gekürzt._