Originalquelle: ALLRIS-Original
231096 · 2023-08-08 · Beschlussvorlage · öffentlich
,
,
) wird um die Maßnahmen der Anlagen I und II aus dem Abwasserbeseitigungskonzept ergänzt, so dass die Möglichkeit besteht, ggf. vorhandene Fördermittel für die anfallenden Maßnahmen abzurufen.
Das erste Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) der Bundesstadt Bonn für den Zeitraum 1985-1990 wurde am 17.09.1985 durch den Hauptausschuss beschlossen. Die nun zum 01. Januar 2024 anstehende 7. Fortschreibung des ABK berücksichtigt den Zeitraum von 2024 bis 2029. Wie im Konzept selbst beschrieben, ist die Aufstellung eines Abwasserbeseitigungs konzeptes rechtliche Pflicht und speziell durch Verwaltungsvorschrift geregelt. Die Mindestinhalte sind dadurch festgelegt.
Das vorgelegte ABK gibt – wie auch die vorhergehenden Fassungen - über die Mindestinhalte hinaus eine allgemeine Grundlage für die Entwick lung und Sicherung der Abwasserentsorgung der Bundesstadt Bonn.
Wirtschaftlich wird die Abwasserentsorgung in der kostenrechnenden Einrichtung Stadtentwässerung, Produktgruppe 1.11.03 Entwässerung und Abwasserbeseitigung, abgebildet und aus Gebühren (§6 KAG) und Beiträgen (§8 KAG) finanziert.
Einzelheiten über die Zielsetzung und den Inhalt des fortgeschriebenen ABK 2024 sind dem beigefügten Dokument inkl. Anlagen zu entnehmen.
Die Liste Kanalbau, Anlage I, enthält alle Maßnahmen des ABK, die Gegenstand der Fortschreibung sind. Anlage II enthält als Auszug aus Anlage I die Maßna
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Stellungnahme der Verwaltung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda hat in seiner Sitzung am 29.08.2023 die Vorlage mit der Maßgabe vertagt, eine ausführliche Stellungnahme abzugeben, inwieweit das Konzept der Schwammstadt im Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) berücksichtigt wird. Hierzu wird Folgendes mitgeteilt:
Das Konzept der Schwammstadt ist in erster Linie eine Aufgabe, die unter Aspekten des Städtebaus zu bearbeiten ist. Dazu ist eine ganzheitliche Betrachtung der vorhandenen städtebaulichen Situation erforderlich.
Die innerhalb der Stadtverwaltung für die Schwammstadt koordinierte Einheit ist im Amt für Umwelt und Stadtgrün angesiedelt. Aktuell wird unter Einbezug aller Fachämter eine Grundkonzeption entwickelt. Diese bietet nach Fertigstellung zahlreiche Anhaltspunkte für die weiteren Maßnahmen in der Gesamtstadt.
Die Kanalisation bzw. sich aus der Sanierung ergebende Tiefbauarbeiten stehen nur teilweise in Abhängigkeit des Schwammstadtkonzepts. Sie bilden nur einen kleinen Baustein, der im Gesamtkontext zu sehen ist. In Zukunft – insbesondere nach Fertigstellung eines Schwammstadtkonzeptes– sind die Umsetzungen solcher Maßnahmen denkbar. Maßnahmen mit Bezug auf das Konzept der Schwammsta
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die Abkopplung von Flächen, die nach Sammlung des Niederschlagswassers als Abwasser in die bestehende Mischwasserkanalisation einleiten, ist ein zentrales Ziel der Herstellung der Schwammstadt und muss daher gemäß der Vorgaben des Landesrechts für die Erstellung eines Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK; vgl. insbesondere Runderlass MUNLV vom 08.08.2008) auch im ABK entsprechend berücksichtigt werden. Entsprechende Maßnahmen werden aktuell für das Schwammstadtkonzept unter der Federführung des Amtes für Umwelt und Stadtgrün erarbeitet und sollen vom Tiefbauamt realisiert werden.
Das ABK verfolgt vordringlich die Zielsetzung, das Kanalnetz zu erhalten und an ggf. geänderte Bedingungen anzupassen. Dazu gehört im Sinne des LWG auch eine Anpassung an den Klimawandel und seine Folgen. Etwaige daraus resultierende Baustellen, für welche der Straßenbelag grundlegend erneuert werden muss, stellen Gelegenheitsfenster für eine flächendeckende Verwirklichung der Schwammstadt sowie ein Überdenken der verkehrlichen Situation dar. Diese Synergien sollen ausgeschöpft werden. Zudem sollen nach Möglichkeit weitere Baumaßnahmen in einer Baustelle kombiniert werden, um die Belastungen für di
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Dem Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) für 2024 für den Zeitraum 2024-2029 wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt:
(a) Die Schwammstadt soll im Hinblick auf die Klimawandelfolgenanpassung als Zielsetzung des Abwasserbeseitigungskonzeptes ergänzt werden.
(b) Das „Niederschlagswasserbeseitigungskonzept“ (NBK) wird auf der Grundlage des Schwammstadtkonzepts (vgl. DS-Nr. 211387; 230255) konkretisiert und fortgeschrieben. Im Fokus stehen hier Gelegenheitsfenster durch etwaige Baustellen für Kanalsanierungen für die Integration von Schwammstadtmaßnahmen. Das NBK ist in regelmäßigen Abständen, mindestens aber jährlich, in Abstimmung zwischen dem Tiefbauamt und dem Amt für Umwelt und Stadtgrün fortzuschreiben.
(c) Bei grundlegenden Kanalerneuerungen ist unter der Voraussetzung der Machbarkeit (insbesondere aufgrund des Verschmutzungsgrades des Niederschlagswassers) eine ortsnahe Versickerung herzustellen bzw. sind die angeschlossenen Flächen von der Mischwasserkanalisation abzukoppeln.
(d) Zudem soll die Zielsetzung, verschiedene Baumaßnahmen an einer Stelle zu bündeln, um die Zahl der Baustellen zu verringern, mit hoher Priorität verfolgt werden. Zudem soll flächendeckend geprüft wer
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) für den Zeitraum 2024-2029 wurde am 09.11.2023 durch den Rat beschlossen (Drucksachen-Nr. __231096__ ).
Umzusetzende Maßnahmen werden in Form von Jahreslisten jeweils zwei Jahre im Voraus mitgeteilt. Mit der beigefügten Maßnahmenliste werden die ABK-Maßnahmen mit Baubeginn im Jahr 2028 bekannt gegeben.