Originalquelle: ALLRIS-Original
231205 · 2023-08-24 · Beschlussvorlage · öffentlich
Den von den Kostenträgern vorgeschlagenen Änderungen der Pflegesätze für das St. Albertus-Magnus Haus und das Tagespflegehaus wird zum 01.09.2023 zugestimmt.
Den von den Kostenträgern vorgeschlagenen Änderungen der Pflegesätze für das St. Albertus-Magnus Haus und das Tagespflegehaus wird zum 01.09.2023 zugestimmt.
Gemäß der §§ 85, 87 SGB XI ist die Höhe der Pflegesätze zwischen dem Träger der Einrichtung und den Vertretern der Pflegekassen sowie dem Landschaftsverband Rheinland prospektiv zu verhandeln und gem. § 41 Abs. 1 GO NRW durch den Rat festzusetzen.
In der Pflegesatzverhandlung sind insbesondere die Sach- und Personalkostenentwicklungen zu vereinbaren. Die bisherigen Pflegesatzbestandteile „Allgemeine Pflegeleistungen“, „Unterkunft und Verpflegung“ sowie der Betreuungszuschlag nach § 43 b SGB XI wurden letztmalig zum 01.09.2020 angepasst und gelten insofern seit drei Jahren in unveränderter Höhe.
Bei den Planungen für den künftigen Pflegesatzzeitraum vom 01.09.2023 bis zum 31.08.2024 sind die Kosten zu berücksichtigen, die bislang nicht in den Pflegesätzen enthalten sind. Bei dieser Kalkulation waren, neben den allgemeinen insbesondere durch die Pandemie und Inflation entstandenen Kostensteigerungen, ganz maßgeblich die Auswirkungen der zwischenzeitlichen Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst in den letzten drei Jahren.
Konkret waren die Erhöhungen der Personalkosten um 1, 4 % zum 01.04.2021, um weitere 1, 8 % zum 01.04.2022, die Gewährung von zwei zusätzlichen Pflegezulagen für
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