Originalquelle: ALLRIS-Original
231231 · 2023-08-10 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Anja Lamodke Clara Hennes SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dörthe Ewald Dr. Nico Janicke Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Jules Schenkel Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Beate Saul Niklas Peters
Gewalt gegen Einsatzkräfte der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr ist ein Phänomen, welches im Laufe der zurückliegenden Jahre an Bedeutung zugenommen hat. Diesem gesellschaftlichen Einzelfall muss präventiv entgegengetreten werden. Jugendliche und junge Erwachsene müssen über die herkömmlichen Einzelfallhilfen hinaus ertüchtigt werden Lebenswelten zu gestalten und Verhältnisse zu schaffen, damit sie in ihren schwierigen Lebenslagen besser zurechtzukommen. Dafür ist es notwendig, das Vertrauen in die Organisationen der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr zu stärken und die Hemmschwelle Gewalt anzuwenden deutlich anzuheben.
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie vom 18.10.2023
6.9 Koalitionsantrag: Gewaltprävention zum Schutz von Einsatzkräften vertagt - mit Maßgabe
231231
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der mit Maßgabe vertagte Antrag hat folgenden Wortlaut:
zu konzipieren, welches darauf fokussiert der Gewalt gegen Einsatzkräfte entgegenzuwirken und das soziale sowie gesellschaftliche Vertrauen aller in die Einsatzkräfte der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr zu stärken.
mit besonderem Förderbedarf.
Bonner Bevölkerungsschutz tätig sind, geschaffen werden.
Maßgabe: Die Vorlage wird auf Antrag der Ausschussvorsitzenden Hennes (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) vertagt bis zur Wiederbesetzung der Personalstelle in der Fachberatung und Koordination der Gewaltprävention im Sachgebiet Jugendpflege/Jugendschutz im Amt für Kinder, Jugend und Familie.
_Gekürzt (1225 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:38831?offset=1200_
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung toleriert keine Gewalt. Daher werden alle geeigneten Maßnahmen ergriffen, um das Auftreten von Gewaltvorfällen und Gefährdungen zu vermeiden.
Präventive Maßnahmen müssen aus Sicht der Verwaltung alle Rettungs- und Einsatzkräfte, die in Bonn tätig sind (Feuerwehr und Rettungsdienst, anerkannte Hilfsorganisationen, Polizei und Stadtordnungsdienst) berücksichtigen. In DS-Nr. __230184-01 ST__ ist unter 1 benannt, dass bei den Silvesterereignissen in Medinghoven auch Mitarbeitende der Rufbereitschaft Bauhof attackiert wurden. Das zeigt, dass nicht nur die Polizei und Einsatzkräfte von Behörden und Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, sondern darüber hinaus auch andere Verwaltungsbereiche in Zusammenhang mit solchen Ereignissen Gewalt ausgesetzt sein können.
Die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst werden vor allem im Alltag des Rettungsdienstes mit gewaltbereiten oder Gewalt androhenden Menschen konfrontiert. Der städtische Rettungsdienst hat hierbei 2019/20 neben weiteren kommunalen Rettungsdiensten an einer Studie eines Doktoranten der Universität Bonn teilgenommen. Al
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Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Die Verwaltung toleriert keine Gewalt. Daher werden alle geeigneten Maßnahmen ergriffen, um das Auftreten von Gewaltvorfällen und Gefährdungen zu vermeiden.
Präventive Maßnahmen müssen aus Sicht der Verwaltung alle Rettungs- und Einsatzkräfte, die in Bonn tätig sind (Feuerwehr und Rettungsdienst, anerkannte Hilfsorganisationen, Polizei und Stadtordnungsdienst) berücksichtigen. In DS-Nr. __230184-01 ST__ ist unter 1 benannt, dass bei den Silvesterereignissen in Medinghoven auch Mitarbeitende der Rufbereitschaft Bauhof attackiert wurden. Das zeigt, dass nicht nur die Polizei und Einsatzkräfte von Behörden und Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, sondern darüber hinaus auch andere Verwaltungsbereiche in Zusammenhang mit solchen Ereignissen Gewalt ausgesetzt sein können.
Die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst werden vor allem im Alltag des Rettungsdienstes mit gewaltbereiten oder Gewalt androhenden Menschen konfrontiert. Der städtische Rettungsdienst hat hierbei 2019/20 neben weiteren kommunalen Rettungsdiensten an einer Studie eines Doktoranten der Universität Bonn tei
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