Originalquelle: ALLRIS-Original
231249 · 2023-08-10 · Beschlussvorlage · öffentlich
„Vorrangiges Ziel bei der Entwicklung der Bad Godesberger Innenstadt ist die Aufwertung derzeit problematischer Bereiche, die neben funktionalen Mängeln auch bauliche und strukturelle Defizite erkennen lassen.“ (Leitbild, S. 95)
__Leitbild und ISEK als Grundlage__
Das Anfang 2020 vom Rat der Stadt Bonn beschlossene und in der Bezirksvertretung Bad Godesberg angenommene Leitbild für Bad Godesberg (DS-Nr. 190431) beschreibt, noch vor der Pandemie die Aufwertung der Fußgängerzone als einen der wichtigsten Handlungsbedarfe in der Innenstadt von Bad Godesberg. Im Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept Innenstadt Bad Godesberg (ISEK) werden konkrete Maßnahmen dazu formuliert.
__Städtebaulicher und freiraumplanerischer Wettbewerb__
Daher hat die Stadt Bonn im Jahr 2021 einen städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerb zur Neugestaltung der Innenstadt durchgeführt, an dem beispielsweise auch Einzelhandelsexperten, die Polizei und das Schauspielhaus sowie Vertreter*innen der Bezirksvertretung Bad Godesberg beteiligt waren (DS-Nr. 202028). Der Wettbewerbssiegerentwurf sieht für den Bereich Am Fronhof bis Theaterplatz eine Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch Begrünung, Entsi
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Sachverhalt
Die vorgelegte Vorentwurfsplanung enthält im Vergleich zum Planungsstand im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Februar 2023 aus Sicht der Antragsteller einige wichtige und notwendige Verbesserungen. In anderen Bereichen bleibt die Vorentwurfsplanung hinter den gemeinsamen Vorstellungen über eine zukunftsfähige und vitale Innenstadt zurück.
Mit dem vorliegenden Antrag legen die Antragsteller wesentliche Maßgaben vor, um für die weitere Planung eine klare Zielsetzung und Richtung aufzuzeigen. Sie richten sich auf die verbesserte Gestaltung der öffentlichen Flächen und auf die Erhaltung und Stärkung wesentlicher Funktionen der Innenstadt. Sie reichen von einer angemessenen Berücksichtigung des Hochwasserschutzes über die Schaffung von zukünftigen Optionen für die Bad Godesberger Innenstadt bis hin zu Vorgaben für die Kommunikation und stringenten Bauausführung. Dabei werden die Anliegen aller Nutzergruppen der Innenstadt angemessen berücksichtigt.
Beschlussvorschlag
Dem Beschlussvorschlag wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
A. Hochwasserschutz
Der Hochwasserschutz muss bei der Planung stärker berücksichtigt werden. Die Höhenlagen im oberen Teil der Fußgängerzone werden so angepasst, dass Hochwasser Richtung Kurpark und Senke der Kurfürstenallee abgeleitet wird.
B. Theaterplatz
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die Bezirksvertretung hat am 06.09.2023 bei lediglich drei Gegenstimmen von AfD und zwei Vertreter*innen des BBB den genannten Maßgabenbeschluss gefasst. Die Grünen und ein Vertreter des BBB haben sich enthalten.
Seit diesem von einer sehr breiten politischen Mehrheit getragenen Beschluss ist nunmehr ein halbes Jahr vergangen. Die beschlossenen Maßgaben waren dabei integraler Bestandteil der politischen Zustimmung zu dem Umbauvorhaben. Da Fördermittel – wenn auch in eingeschränktem Umfang – für die Realisierung der Maßnahmen zur Verfügung stehen, ist mit einer baldigen Vorlage der abschließenden Entwurfsplanung zu rechnen. Um zu vermeiden, dass die Beschlussfassung über die Ausführungsplanung gefährdet wird, wird die Verwaltung mit dieser Großen Anfrage gebeten, über etwaige Probleme bei der Umsetzung der politischen Vorgaben rechtzeitig zu informieren.
Beschlussvorschlag
Die Stadtverwaltung berichtet über den Stand der Umsetzung des Maßgabenbeschlusses __231249-01 AA__ , den die Bezirksvertretung am 06.09.2023 gefasst hat.
Dazu beantwortet die Stadtverwaltung für jeden einzelnen Beschlusspunkt die folgenden Fragen: Wie weit ist die Stadtverwaltung mit der Umsetzung vorangeschritten? Bis wann ist mit der Umsetzung jeder einzelnen Maßgabe zu rechnen? Gibt es Schwierigkeiten, die einer Umsetzung entgegenstehen könnten und welche Schritte hat die Verwaltung geplant, um etwaige Probleme zu lösen?
Stellungnahme der Verwaltung
A. Hochwasserschutz
Der Hochwasserschutz muss bei der Planung stärker berücksichtigt werden. Die Höhenlagen im oberen Teil der Fußgängerzone werden so angepasst, dass Hochwasser Richtung Kurpark und Senke der Kurfürstenallee abgeleitet wird.
__Stellungnahme der Verwaltung: __
__Die Gefahr des Hochwassers durch den Godesberger Bach kann nicht durch Anpassungen zwischen den Plätzen Am Fronhof und Theaterplatz gelöst werden. Für den Hochwasserschutz wurde ein Hochwasserschutzkonzept für den Godesberger Bach erarbeitet (DS221713). Darin erarbeitete Maßnahmen können losgelöst von der Neugestaltung der Godesberger Innenstadt weiter geplant und umgesetzt werden. Ziel ist, die Überflutungsgefahr bereits oberhalb der Bad Godesberger Innenstadt durch Hochwasserschutzmaßnahmen zu minimieren.__
__Zudem könnte die Maßnahme nicht losgelöst von einem Gesamtkonzept genehmigt werden. Eine Maßnahme, bei der im Überschwemmungsgebiet Gelände aufgehöht wird, Fließwege bei Hochwasser verändert werden und Flächen zu Überschwemmungsgebieten werden, die nach der bisherigen vorläufigen Sicherung außerhalb des Überschwemmungsgebietes liegen, kann nicht durch eine Ausnahmegenehmigung genehmigt werden.__
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Die aus der Beratung der Bezirksvertretung am 23.08.2024 hervorgegangenen Zusatzfragen werden mit der beigefügten Anlage beantwortet.
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat am 06.09.2023 den Vorentwurf zur Umgestaltung der Innenstadt Bad Godesberg mit Maßgaben beschlossen. Auf diesen Beschluss aufbauend wurden die Prüfaufträge sofern technisch umsetzbar in die weitere Planung eingearbeitet. Der aktuelle Sachstand wurde den politischen Vertretern am 03.12.2024 in einer informellen Runde vorgestellt.
Ursprüngliches Ziel für die Beschlussfassung der Entwurfsplanung war die Sitzung am 29.01.2025. Die Fachplanungen zu den Versorgungsleitungen sowie die Entwurfsplanung insgesamt befinden sich jedoch noch in der finalen Abstimmung, da sie über die Betriebsferien nicht abgeschlossen werden konnten. Die Entwurfsplanung (technische Planung und deren Einarbeitung in die Gestaltung) wird daher in der Sitzung am 12.03.2025 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat in Ihrer Sitzung am 29.01.2025 den Tagesordnungspunkt mit der Maßgabe vertagt, dass gem. § 13 der Bezirkssatzung die Oberbürgermeisterin verpflichtet wird, an der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg teilzunehmen und die Große Anfrage zu beantworten. Gleichzeitig wurde der Vorwurf gegen die Verwaltung erhoben, erst ein Jahr nach Eingang der Großen Anfrage eine Stellungnahme abgegeben zu haben.
Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit:
Gem. § 13 der Bezirkssatzung ist die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgerbürgermeister berechtigt und auf Verlangen einer Bezirksvertretung verpflichtet, an den Sitzungen der Bezirksvertretung teilzunehmen. Sie bzw. er kann sich von einer/einem Beigeordneten oder einer anderen von ihr bzw. ihm zu bestimmenden leitenden Dienstkraft vertreten lassen.
Dieser Vorschrift ist die Oberbürgermeisterin bezüglich der hier vertagten Großen Anfrage in der Form nachgekommen, als dass die Amtsleitung des Tiefbauamtes verpflichtet wurde, an der in Rede stehenden Sitzung teilzunehmen.
Die Amtsleitungen werden in ihrer Abwesenheit durch ihre Stellvertreter vertreten, so dass auch die jeweiligen Vertretung
_Gekürzt._
Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Begründung
Begründung der Dringlichkeit: Begründung der Eilbedürftigkeit:
Der Baubeginn ist für Anfang 2026 geplant. Damit entsprechend der stufenweisen Beauftragung in die weitere Planungsphase eingetreten werden kann, ist ein Beschluss der Entwurfsplanung zwingend erforderlich. Nach Beschlussfassung der Entwurfsplanung am 12.03.2025 wird das Ingenieurbüro mit der Erstellung der Ausbauplanung beauftragt, die dann der BV Bad Godesberg in der zweiten Jahreshälfte 2025 zum Beschluss vorgelegt wird. Bei Abweichung von dieser Abfolge der Beschlussfassung würde sich der Zeitplan samt Baubeginn nach hinten verschieben.
Nach dem Beschluss des Vorentwurfes mit Maßgaben am 06.09.2023 (DS-Nr.231249) wurde auf dieser Grundlage die Planung zu einem fertigen Entwurf präzisiert. Der Stand der Prüfaufträge ist den Stellungnahmen DS-231249-03 ST und DS-231249-05 ST zu entnehmen. Die positiv beschiedenen Prüfaufträge sind in dem Entwurf berücksichtigt und wiederzufinden. Im Zuge der Entwurfsplanung wurden zu den gestalterischen Plänen auch technische Fachplanungen für die Funktionstüchtigkeit der Anlagen benötigt. Daher wurde nach Beschluss das Fachplanungsbüro SWECO mit der Planung von Ingenieurbauwer
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat in Ihrer Sitzung am 12.03.2025 die Vorlage __231249-08__ mit folgender Maßgabe vertagt:
Die Vorlage wird vertagt mit der Maßgabe, dass die Fraktionen und Einzelvertreter der Bezirksvertretung bis zum 17. März der Verwaltung ihre offenen Fragen zukommen lässt und diese die Fragen bis vor Ablauf der Antragsfrist zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Bad
Godesberg am 9. April 2025 rechtzeitig beantwortet. Zudem soll geklärt werden, ob eine Verkleinerung des geplanten Baumhains auf dem Theaterplatz förderunschädlich ist.
Die Verwaltung verweist in diesem Zusammenhang auf die angehängten Dokumente.
Bezüglich der Frage ob eine Verkleinerung des geplanten Baumhains auf dem Theaterplatz förderunschädlich ist, steht die Verwaltung im Kontakt mit dem Fördermittelgeber .
Bundesprogramm Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel (AURAK-Förderung): Nach den Richtlinien der AURAK-Förderung ist eine versiegelte gepflasterte Fläche grundsätzlich nicht förderfähig. Diese kann nur dann als förderfähig anerkannt werden, wenn sie in einem funktionalen Zusammenhang mit der
_Gekürzt._
Sachverhalt
zu 1. a.i) – Fläche für Radring:
Die vorgelegte Planung verstößt gegen den Beschluss zur Vorentwurfsplanung. Der Verwaltung wurde im September 2023 aufgegeben, eine ausreichende Fläche für die Realisierung eines Radrings vorzusehen. Die jetzt vorgelegte Entwurfsplanung lässt an der – engen und für Radfahrende tatsächlich gefährlichen – Stelle bei der früheren Bäckerei Maus keinerlei Raum mehr für Radverkehrsanlagen. Dieser Zustand darf nicht durch geförderte Baumaßnahmen auf lange Zeit hinaus zementiert werden. Die Bezirksvertretung priorisiert Verbesserungen den Radverkehr hoch und erwartet von der Verwaltung eine schnellere Umsetzung als „frühestens mittelfristig“. Aus Sicht der Bezirksvertretung sollte ein baulich getrennter Radweg – vorerst nur für eine Fahrtrichtung – in diesem Abschnitt bereits im Zuge der anstehenden Umbaumaßnahmen umgesetzt werden. zu 1. a.ii) und iii) – Gestaltung Am Fronhof:
Die Antragstellenden halten eine (kleine) Platzfläche Am Fronhof für sinnvoll. Gegenüber der Vorentwurfsplanung ist die verfügbare Fläche durch die Verlängerung des Wasserlaufs und die geänderte Positionierung der Sonderleuchte verkleinert worden. Die gewünschte Platzfläche lässt si
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
1) Der vorgelegten Entwurfsplanung zum Ausbau der Fußgängerzone zwischen Am Fronhof und Theaterplatz im Stadtbezirkszentrum Bad Godesberg wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
a) Am Fronhof:
i) Entlang der Straßen Brunnenallee und Am Kurpark wird Raum für einen Radring (min. 2, 5m Breite) vorgehalten, deswegen soll der Realisierungsbereich im Bereich des Aufeinandertreffens von Am Fronhof und Brunnenallee/Am Kurpark entsprechend begrenzt werden (vgl. DS __231249-01__ Ziff. E.2) ii) Am Fronhof wird eine kleine Platzfläche für Veranstaltungen vorgesehen (dafür Wasserlauf und Spielplatz Richtung Pfarrer-Minartz-Straße verschieben). iii) Für die Wasserspielfläche wird ein anderer Untergrund als Gussasphalt oder wassergebundene Decke gefunden. iv) Es wird geprüft, ob die vor den Häusern Am Fronhof 4 – 10 geplante Beetfläche (ggf. mit zusätzlichen Wasserangeboten) Richtung Fronhofer Galeria (Grundstücksfläche 924) erweitert werden kann, sodass ein Dreieck mit beiden Seiten parallel zu den Gebäuden entsteht. Die Durchwegungen der Beetfläche sollen die wechselseitigen Wegebeziehungen zwischen den
_Gekürzt._
Sachverhalt
a) Am Fronhof:
i)
Entlang der Straßen Brunnenallee und Am Kurpark wird eine von zusätzlichen festen Einbauten freigehaltene Fläche (mind. 2,50m Breite) berücksichtigt, um eine künftige Führung des Radringes nicht zu verbauen.
ii)
Am Fronhof wird eine kleine Platzfläche für Veranstaltungen vorgesehen.
iii)
Für die Wasserspielfläche wird ein geeigneter Untergrund vorgesehen.
c)
i)Theaterplatz:
Die multifunktionale Bühne wird realisiert. Vorzusehen
sind feste Zurrpunkte zur Verankerung universeller Traversen.
ii)
Baumhain:
1)Die Bepflanzung wird mit drei zusätzlichen Bäumen
bei Erhalt der Bestandsbäume als Interimslösung ausgeführt (siehe "Anlage Prüfung drei Bäume am Theaterplatz").
Sobald umlaufende Bestandsbäume abgängig sind und eine Flächenerweiterung des Baumhains möglich ist, wird diese Erweiterung, inkl. zusätzlicher Baumpflanzungen, wie Plan „Konzept Erweiterung Theaterplatz“, umgesetzt. Für spätere Erweiterungen werden die baulichen Vorbereitungen schon jetzt geschaffen.
d) Am Michaelshof:
iii) Das taktile Leitsystem wird bis zu RE
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
a) Am Fronhof:
i)
Entlang der Straßen Brunnenallee und Am Kurpark wird eine von zusätzlichen festen Einbauten freigehaltene Fläche (mind. 2, 50m Breite) berücksichtigt, um eine künftige Führung des Radringes nicht zu verbauen. ii)
Am Fronhof wird eine kleine Platzfläche für Veranstaltungen vorgesehen. iii)
Für die Wasserspielfläche wird ein geeigneter Untergrund vorgesehen.
c) i) Theaterplatz: Die multifunktionale Bühne wird realisiert. Vorzusehen sind feste Zurrpunkte zur Verankerung universeller Traversen. ii) Baumhain:
1) Die Bepflanzung wird mit drei zusätzlichen Bäumen bei Erhalt der Bestandsbäume als Interimslösung ausgeführt (siehe "Anlage Prüfung drei Bäume am Theaterplatz"). Sobald umlaufende Bestandsbäume abgängig sind und eine Flächenerweiterung des Baumhains möglich ist, wird diese Erweiterung, inkl. zusätzlicher Baumpflanzungen, wie Plan „Konzept Erweiterung Theaterplatz“, umgesetzt. Für spätere Erweiterungen werden die baulichen Vorbereitungen schon jetzt geschaffen.
d) Am Michaelshof: iii) Das taktile Leitsystem wird bis zu REWE fort
_Gekürzt._
Begründung
Begründung der Dringlichkeit: Begründung der Eilbedürftigkeit:
Ein Beschluss zur Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) muss in der Sitzung am 25.06.2025 erfolgen, um fristgerecht die Prüfung durch die Fördergeber zu ermöglichen. Andernfalls ist die Bewilligung der Fördermittel stark gefährdet. Die verwaltungsinterne Abstimmung konnte nicht rechtzeitig abgeschlossen werden.
Präambel:
Am 10. Juni 2025 hat ein Termin der Verwaltung mit den Fördergebern (Städtebauförderung und AURAK) stattgefunden, in welchem ein Austausch über die Zeitschiene sowie Planungsinhalte mit der Verwaltung erfolgte. Im Ergebnis muss eine Beschlussfassung über die Leistungsphase 3 am 25.06.25 erfolgen, um fristgerecht eine anschließende Prüfung durch die Fördergeber und die Weiterplanung zu ermöglichen. Sollte eine Beschlussfassung nicht erfolgen, ist die Einhaltung des Zeitplans und damit die Bewilligung der Fördermittel (insb. AURAK) stark gefährdet. Auch inhaltlich muss die Beschlussfassung gemäß der Förderbedingungen erfolgen. Dies betrifft insbesondere die Anzahl der neu zu pflanzenden Bäume (Baumhain) am Theaterplatz (s.u.).
a. Am Fronhof:
i)
Das Planungsgebiet des Realisierungsbereiches soll ni
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die Bezirksvertretung hat der Vorentwurfsplanung (DS __231249__ ) bereits am 06.09.2023 zugestimmt und den Auftrag zur Erstellung der Entwurfsplanung (LPH 3) erteilt, also vor nunmehr nahezu 2, 5 Jahren. Im Sommer 2024 war bei den Antragstellenden schon einmal der Eindruck entstanden, die Stadtverwaltung komme mit dem Projekt nicht schnell genug voran. Nach einer Großen Anfrage, zahlreichen Nachfragen, einer Sitzung unter Anwesenheit der Amtsleitungen von Stadtplanungs- und Tiefbauamt als Vertretungen der Oberbürgermeisterin, einer Akteneinsicht und zwei Workshops war es der Stadtverwaltung gelungen, diesen Eindruck für die Zukunft zu zerstreuen.
Nachdem eine von der Verwaltung zur Sitzung am 25.06.2025 eingebrachte Dringlichkeitsvorlage, durch die der am 06.09.2023 von der Bezirksvertretung erteilte Auftrag zur Erstellung der Entwurfsplanung in zahlreichen Punkten abgeändert werden sollte (DS __231249-11__ ), von der Bezirksvertretung angenommen worden war, schien dem Abschluss der Entwurfsplanung nichts mehr im Wege zu stehen.
Seit diesem Beschlu
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Stadtverwaltung wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
Stellungnahme der Verwaltung
1. Wann können wir mit der Ausschreibung für die Erneuerung Am Fronhof/Theaterplatz rechnen, wann ist Baubeginn?
Die Ausschreibung könnte, sofern kein weiterer Verzug eintritt, im Frühjahr 2027 erfolgen. Ein Baubeginn wäre somit im Sommer 2027 möglich.
2 . Welche Leistungsphase wird derzeit bearbeitet, welche Schritte sind noch bis zur Ausschreibung erforderlich?
Aktuell werden die Änderungen aus der Beschlussfassung in der BV Bad Godesberg vom 25.06.2025 (vgl. Niederschriftsauszug DS __231249-11__ ) in die Entwurfsplanung eingearbeitet und parallel die Genehmigungsplanung erstellt. Bis zum Ausbaubeschluss muss der Entwurf finalisiert werden, die notwendigen Genehmigungen vorliegen und die Ausführungsplanung erarbeitet werden. Mit Freigabe des Entwurfes und Beauftragung der nächsten Planungsphase wird eine Bearbeitungszeit von 8 Monaten für die Ausführungsplanung angesetzt.
3. Wie lässt sich sicherstellen, dass das Vorhaben noch bis Ende 2027 abgeschlossen werden kann?
Die beantragte Projektlaufzeit wurde um ein Jahr von Dezember 2027 auf Dezember 2028 verlängert. Der aktuelle Stand zum Bundespro
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Bezugnehmend auf die früheren Beschlüsse zum Masterplan (DS-Nr. __231463-06AA__ ) und der Objektplanung (DS-Nr. __231249-11__ ) hat die Bezirksvertretung Bad Godesberg den Anspruch formuliert, für die Oberfläche der Fußgängerzone ein hochwertiges, möglichst aus heimischer Produktion stammendes Material (vorzugsweise Naturstein) mit hoher Strapazierfähigkeit und Wiederbeschaffbarkeit festzulegen.
Zur Konkretisierung dieser Anforderung wurde am 04.03.2026 für die Mitglieder der Bezirksvertretung Bad Godesberg eine Informationsveranstaltung inkl. einer Flächenbemusterung anhand von Produktvarianten sowie einer anschließenden Präsentation im Ort der Begegnung des Zentrenmanagements durchgeführt. Ziel war es, neben technischen, wirtschaftlichen und nachhaltigen Kriterien auch eine visuelle Bewertung vorzunehmen, um für die weitere Planung ein Vorzugsmaterial zu bestimmen.
Zunächst wurden bereits in einer sehr frühen Planungsphase Naturstein und Betonstein gegenübergestellt und auf die Eignung in der Fußgängerzone geprüft. Die Auswahlkr
_Gekürzt._
Sachverhalt
Wie die Verwaltung ausführt, muss die endgültige Entscheidung über den Stein für die Oberflächen der Fußgängerzone von der Bezirksvertretung getroffen werden. Entgegen der Auffassung der Stadtverwaltung ist es allerdings nicht sinnvoll, diese Entscheidung bis zum Beschluss über die Ausführungsplanung aufzuschieben, die der Bezirksvertretung frühestens im ersten Quartal 2027 vorgelegt werden soll. Eine Änderung des zu verwendenden Materials zu diesem späten Zeitpunkt würde nur zu höheren Kosten und einer Verzögerung des Vorhabens führen. Um dies zu vermeiden, sollte die Entscheidung möglichst schnell getroffen werden.
Der auf Wunsch der Stadtverwaltung gefasste Änderungsbeschluss in DS __231249-11__ nimmt bezüglich der Qualitätsanforderungen den Beschluss __231463-06 AA__ in Bezug. Dort heißt es: „Das Stadtbodenmaterial soll von hoher Qualität sein. Wünschenswert ist ein Naturstein aus heimischer Produktion, der strapazierfähig und leicht zu reinigen ist sowie über die Nutzungsdauer hinweg wiederzubeschaffen.“
Hinsichtlic
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
I. Die Mitteilungsvorlage DS __231249-14__ (Entwurfsplanung Fußgängerzone, hier: Materialauswahl), TOP 12.4, wird zum ordentlichen Tagesordnungspunkt erhoben.
II. In der Sitzung wird folgender Antrag gestellt:
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die Bezirksvertretung favorisiert für die Flächengestaltung in der Bad Godesberger Innenstadt die in der beigefügten Präsentation aufgezeigte
__Variante 1 Metten – Corio__
und sieht diese Variante als Grundlage für die weitere Planungsphase vor.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung favorisiert für die Flächengestaltung in der Bad Godesberger Innenstadt die in der beigefügten Präsentation aufgezeigte __Variante 1 Metten – Corio__ und sieht diese Variante als Grundlage für die weitere Planungsphase vor.
Begründung
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hat in ihrer Sitzung am 22.04.2026 unter TOP 12.04. die Mitteilungsvorlage 231249-14 zum Beschlusspunkt erhoben. Die Mitteilungsvorlage hatte folgenden Wortlaut:
Bezugnehmend auf die früheren Beschlüsse zum Masterplan (DS-Nr. __231463-06AA__ ) und der Objektplanung (DS-Nr. __231249-11__ ) hat die Bezirksvertretung Bad Godesberg den Anspruch formuliert, für die Oberfläche der Fußgängerzone ein hochwertiges, möglichst aus heimischer Produktion stammendes Material (vorzugsweise Naturstein) mit hoher Strapazierfähigkeit und Wiederbeschaffbarkeit festzulegen.
Zur Konkretisierung dieser Anforderung wurde am 04.03.2026 für die Mitglieder der Bezirksvertretung Bad Godesberg eine Informationsveranstaltung inkl. einer Flächenbemusterung anhand von Produktvarianten sowie einer anschließenden Präsentation im Ort der Begegnung des Zentrenmanagements durchgeführt. Ziel war es, neben technischen, wirtschaftlichen und nachhaltigen Kriterien auch eine visuelle Bewertung vorzunehmen, um für die weitere Planung ein Vorzugsmaterial
_Gekürzt._
Sachverhalt
Wie die Verwaltung ausführt, muss die endgültige Entscheidung über den Stein für die Oberflächen der Fußgängerzone von der Bezirksvertretung getroffen werden. Entgegen des ursprünglichen Plans der Stadtverwaltung ist es allerdings nicht sinnvoll, diese Entscheidung bis zum Beschluss über die Ausführungsplanung aufzuschieben, die der Bezirksvertretung frühestens im ersten Quartal 2027 vorgelegt werden soll. Eine Änderung des zu verwendenden Materials zu diesem späten Zeitpunkt würde nur zu höheren Kosten und einer Verzögerung des Vorhabens führen. Um dies zu vermeiden, sollte die Entscheidung möglichst schnell getroffen werden.
Die Qualitätsanforderungen für das Belagsmaterial hat die Bezirksvertretung – auf Wunsch der Stadtverwaltung – in DS __231249-11__ beschlossen, der auf __231463-06AA__ verweist. Dort heißt es: „Das Stadtbodenmaterial soll von hoher Qualität sein. Wünschenswert ist ein Naturstein aus heimischer Produktion, der strapazierfähig und leicht zu reinigen ist sowie über die Nutzungsdauer hinweg wiederzubeschaffen.“
Hinsichtlich der W
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Die Planungen für die Erneuerung der Innenstadt müssen mit Hochdruck vorangetrieben werden, da der Verlust der Fördermittel droht. Die Bezirksvertretung hat bereits am 09.04.2025 der Entwurfsplanung (LPH 3) mit einer Reihe von Änderungen zugestimmt und den Auftrag für weitere Planungsschritte erteilt. In der Sitzung vom 25.06.2025 hat die Bezirksvertretung diesen Beschluss wie von der Verwaltung gewünscht abgeändert. Seitdem sind 14 Monate vergangen. Die Verwaltung hat wiederholt und nachdrücklich darauf hingewiesen, dass schnell gehandelt werden müsse, da der Verlust von Fördermitteln drohe. Dies hat zuletzt dazu geführt, dass auch der Verwaltungsvorschlag für die Verwendung von Betonsteinen durch die Mehrheit der Bezirksvertretung gebilligt wurde.
Die Fragesteller*innen möchten erfahren, ob die Verwaltung das Projekt nun tatsächlich mit dem gebotenen Nachdruck vorantreibt und ob die erforderlichen Fortschritte erzielt worden sind, insbesondere ob der überfällige Auftrag zur Erstellung der Ausführungsplanung erteilt worden ist. Zudem ist wichtig zu erfahren, ob die Verwaltung – wie wiederholt angesprochen – nunmehr in Verhandlungen mit den Eigentümern einiger Randflächen der Fußg
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten:
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Die Bezirksvertretung Bad Godesberg hatte in ihrer Sitzung am 11.03.2026 unter TOP 2.16 die Große Anfrage ( __231249-12__ ) zur Kenntnis genommen und darum gebeten, zu Protokoll zu beantworten, wie es sich sicherstellen lässt, dass die Baumaßnahme bis Ende 2028 abgeschlossen werden kann, sodass kein Fördermittelverlust droht.
Die Verwaltung verweist auf die Ausführungen zur Bauzeit in __DS 231249-12__ und teilt ergänzend Folgendes mit:
Bei einem nach heutigem Stand im Sommer 2027 geplanten Baubeginn ist ein Bauende der Gesamtmaßnahme bis Ende 2028 nicht realistisch.
Die Baumaßnahme wird über die beiden Förderkulissen Städtebauförderung NRW und Bundesförderung "Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel" (DS __260040__ ) gefördert. Der Bewilligungszeitraum der Projektförderung im Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ endet zum 31.12.2028. Der Bewilligungszeitraum der Städtebauförderung NRW endet zum
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Der Auftrag für die nächsten Leistungsphasen wurde am 03.07.2026 erteilt.
Wann hat das Planungsbüro die fertige Entwurfsplanung (LPH 3) vorgelegt?
Die Abgabe der finalen Entwurfsplanung mit den durch die Bezirksvertretung Bad Godesberg gewünschten und über längeren Zeitraum geprüften Änderungen erfolgte am 05.06.2026. 2. Liegen mittlerweile alle erforderlichen Genehmigungen (Wasserrecht, Denkmalschutz etc.) vor?
Es liegen alle erforderlichen Genehmigungen mit Ausnahme der Genehmigung für Bodendenkmal vor. Hierzu ist die Verwaltung in engem Austausch mit dem LVR, um den Anforderungen der Sachverhaltsermittlung gerecht zu werden. Es befinden sich zwei Verdachtsflächen in dem Plangebiet, welche nach den Sommerveranstaltungen am Theaterplatz mittels Suchgraben untersucht werden sollen.
Die Eigentümergespräche haben am 16.07.2026 stattgefunden. Die Resonanz war grundsätzlich positiv. Vertragsd
_Gekürzt._