Originalquelle: ALLRIS-Original
231257 · 2023-08-08 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Karin Langer Brigitta Poppe-Reiners Thomas Fahrenholtz Elmar Conrads-Hassel
Es ist bereits jetzt erlaubt, die Arminiustraße in beide Richtungen zu befahren. Lediglich die Einfahrt von der Römerstraße kommend (Höhe Hausnummer 239) ist untersagt. Es geht offenbar darum, die Wohnsiedlung vor durchfahrenden Kraftfahrzeugen zu schützen; ein "Schutz" vor Radfahrenden ergibt keinen Sinn.
Für den Radverkehr wird die Einfahrt in die Arminiusstraße von der Römerstraße, Höhe Hausnummer 239, ermöglicht. Das Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) wird gegen das Verkehrszeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) getauscht.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung hat keine Bedenken die Beschilderung in der Arminiusstraße dem Antrag entsprechend anzupassen. Bei entsprechender Beschlussfassung erfolgt eine Anordnung des Verkehrszeichens 260.