Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2012905) # Beschilderung Radverkehr Arminiusstraße 231257 · 2023-08-08 · Antrag · öffentlich Antragsteller: Karin Langer Brigitta Poppe-Reiners Thomas Fahrenholtz Elmar Conrads-Hassel ## Sachverhalt Es ist bereits jetzt erlaubt, die Arminiustraße in beide Richtungen zu befahren. Lediglich die Einfahrt von der Römerstraße kommend (Höhe Hausnummer 239) ist untersagt. Es geht offenbar darum, die Wohnsiedlung vor durchfahrenden Kraftfahrzeugen zu schützen; ein "Schutz" vor Radfahrenden ergibt keinen Sinn. ## Beschlussvorschlag Für den Radverkehr wird die Einfahrt in die Arminiusstraße von der Römerstraße, Höhe Hausnummer 239, ermöglicht. Das Verkehrszeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) wird gegen das Verkehrszeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) getauscht. ## Beratungsfolge - 2023-08-08 · Bezirksvertretung Bonn · ungeändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 231257-01 ST Beschilderung Radverkehr Arminiusstraße {#nv-2013093} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Verwaltung hat keine Bedenken die Beschilderung in der Arminiusstraße dem Antrag entsprechend anzupassen. Bei entsprechender Beschlussfassung erfolgt eine Anordnung des Verkehrszeichens 260.