Originalquelle: ALLRIS-Original
231258 · 2023-08-08 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Karin Langer Brigitta Poppe-Reiners
Der betroffene Bereich wird zeitweise so stark von Fußgänger: innen genutzt, dass diese auf der stark befahrenen Fahrbahn gehen müssen, um irgendwie zur Haltestelle oder zu einem der vielen kleinen Geschäfte zu gelangen, z.B. dann, wenn die beiden an den Chlodwigplatz angrenzenden Berufsschulen Pause oder Schulschluss haben. Auch sonst sind dort sehr viele Leute zu Fuß unterwegs. Die Enge wird durch Auslagen der Geschäfte sowie querparkende PKW, die viel zu weit in den Gehweg hineinragen, verschärft. Wenn man es eilig hat, um z. B. die Bahn oder den Bus zu bekommen, ist deren Erreichen unmöglich, wenn eine Person mit einem Kinderwagen, etc. entgegenkommt.
Das Ausparken mit dem PKW ist durch das Querparken gefährlich, da man praktisch „blind“ rückwärts in die Fahrbahn mit Rad-, PKW und Straßenbahnverkehr hineinfährt. Die kürzlich erfolgte Neuanordnung von Querparkplätzen an so stark frequentierten Straßen entspricht auch nicht mehr den gängigen Richtlinien. Diese wurden beim Anordnen der E-Ladeparkplätze und der Carsharingparkplätze missachtet. Ein Baum wird dadurch gefährdet, dass das Parken zum Laden an der E-Ladesäule mitten auf der ohnehin kleinen Baumscheibe angeordnet wurde.
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
Die Parkstände auf der Kölnstraße werden vom Chlodwigplatz 197 (Ecke Kaiser-Karl-Ring) bis zur Bahnhaltestelle Chlodwigplatz (Fahrtrichtung Dottendorf) einschließlich der Carsharingplätze und einschließlich der Ladeplätze für E-PKW vollständig von Quer- in Längsparker umgewandelt, um die für die dortige sehr hohe Frequenz von Fußgänger: innen notwendige Gehwegbreite von 2, 50 bis 4 Metern zu erreichen.
Die erst kürzlich aufgestellten Schilder der Carsharingplätze und der E-Ladesäulen sowie die E-Ladesäule selbst werden so weit wie möglich in Richtung der Fahrbahn versetzt.
Sollte ein Versetzten der ebenfalls erst kürzlich aufgestellten E-Ladesäule aus Kostengründen nicht in Frage kommen, wird der auf der Baumscheibe markierte Parkplatz entfernt und, falls technisch möglich, durch einen Ladeplatz für ein E-Zweirad ersetzt. Die vier Fahrradbügel an der Mobilstation werden in unmittelbarer Nähe um weitere Fahrradbügel ergänzt. Der nachträglich aufgetragene Asphalt auf einer weiteren Baumscheibe wird entfernt.
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 17.10.2023
6.49 Mobilität am Chlodwigplatz gewährleisten bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt
231258
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Inhalt des vertagten Antrages:
Die Parkstände auf der Kölnstraße werden vom Chlodwigplatz 197 (Ecke Kaiser-Karl-Ring) bis zur Bahnhaltestelle Chlodwigplatz (Fahrtrichtung Dottendorf) einschließlich der Carsharingplätze und einschließlich der Ladeplätze für E-PKW vollständig von Quer- in Längsparker umgewandelt, um die für die dortige sehr hohe Frequenz von Fußgänger:innen notwendige Gehwegbreite von 2,50 bis 4 Metern zu erreichen.
Die erst kürzlich aufgestellten Schilder der Carsharingplätze und der E- Ladesäulen sowie die E-Ladesäule selbst werden so weit wie möglich in Richtung der Fahrbahn versetzt.
Sollte ein Versetzten der ebenfalls erst kürzlich aufgestellten E-Ladesäule aus Kostengründen nicht in Frage kommen, wird der auf der Baumscheibe markierte Parkplatz entfernt und, falls technisch möglich, durch einen Ladeplatz für ein E-Zweirad ersetzt.
Die vier Fahrradbügel an der Mobilstation werden in unmittelbarer Nähe um weit
_Gekürzt (1339 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:15508?offset=1200_
Stellungnahme der Verwaltung
Aufgrund eines umfangreichen Abstimmungsbedarfs zwischen mehreren Ämtern bittet die Verwaltung in dieser Sache um Vertagung.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung verweist auf den Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom 30.04.2019 zur „Umgestaltung der Straßenbahnhaltestelle Chlodwigplatz“ (DS __1910481__ ). Dieser umfasst außer den Haltestellen auch die Nebenanlagen (Gehwege), mithin auch den angesprochenen Bereich (siehe Anlage „Lageplan“).
Der erforderliche Planungsfeststellungsbeschluss für den Bau von Betriebsanlagen für Straßenbahnen liegt inzwischen vor. Die Umsetzung unter Federführung der SWB wird gemäß Plangenehmigung voraussichtlich 2025 erfolgen. Die Parkplätze werden gemäß Planung weiter zur Fahrbahn geschoben, so dass entsprechend mehr Gehwegbreite zur Verfügung stehen wird.
Durch die Verschiebung der Straßenbahnhaltestelle stadteinwärts kann zukünftig nur noch im Bereich zwischen Hausnummer 193 und 197 geparkt werden. Somit reduziert sich die Anzahl der Parkplätze auf 8 + 1 Behindertenparkplatz vor Hausnummer 193.
Durch die Drehung der Parkplätze von Senkrecht- auf Längsaufstellung würde sich die Anzahl geplanter Parkplätze von insgesamt 9 auf maximal 3 Parkplätze reduzieren. Zudem müsste die im Plan vorgesehene Fläche für ein Fahrrad mi
_Gekürzt._
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten zu untersuchen, wie der Gehweg zwischen der Kreuzung Kölnstraße/Kaiser-Karl-Ring und der Straßenbahn-Haltestelle „Chlodwigplatz“ (stadteinwärts) für Fußgängerinnen und Fußgänger so maximal verbreitert werden kann, wie es planrechtlich für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle möglich ist. Über das Prüfergebnis sind die Gremien zeitnah zu unterrichten.
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Die Bezirksvertretung Bonn hat in ihrer Sitzung am 04.02.2025 unter der Drucksachennummer __231258__ den folgenden Beschluss gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten zu untersuchen, wie der Gehweg zwischen der Kreuzung Kölnstraße/Kaiser-Karl-Ring und der Straßenbahn-Haltestelle „Chlodwigplatz“ (stadteinwärts) für Fußgängerinnen und Fußgänger so maximal verbreitert werden kann, wie es planrechtlich für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle möglich ist. Über das Prüfergebnis sind die Gremien zeitnah zu unterrichten.
Die Prüfung im Sinne des § 76 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (Planänderung vor Fertigstellung des Vorhabens) kam zu folgendem Ergebnis:
Ein Längsparkplatz erfordert eine Länge von 6, 0 m, wenn dieser nicht frei anfahrbar ist. Dies hätte zur Folge, dass von den aktuell acht geplanten Parkplätzen und einem Behindertenparkplatz, und unter der Voraussetzung, dass die Fläche für das Fahrradmietsystem verschoben werden kann, nur noch zwei Parkplätze realisiert werden könnten.
Die Belange der umliegenden Anlieger werden hier als erheblich eingeschätzt. Angesich
_Gekürzt._