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BBB-Anfrage: Kosten Winterdienst Radwege und Fahrradstraßen

231425 · 2023-09-13 · Große Anfrage · öffentlich

Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

  1. Welche verkehrswichtigen und gefährlichen Fahrradwege und -straßen sind bisher im Zeitfenster von 4 bis 7 Uhr von Schnee und Eis stadtweit zu welchen Kosten geräumt worden und auf welchen der verkehrswichtigen sowie gefährlichen Straßen und Wege in Bonn soll der Winterdienst in den vorgenannten Morgenstunden zu welchen Kosten künftig durchgeführt werden? 2. Werden sich die Kosten zur Durchführung des Winterdienstes durch den Ausbau des Radwegenetzes und der Umwidmung von Straßen in Fahrradstraßen über den Anteil der verkehrswichtigen und gefährlichen Radverkehrsstrecken hinaus verändern und wenn ja, in welcher Höhe? 3. Beabsichtigt die Oberbürgermeisterin, die anfallenden Kosten über die Gebührenzahler abzurechnen oder als Beistandsleistungen durch Bonnorange AöR aus dem städtischen Haushalt zu zahlen und wenn ja, stehen hierfür und wenn ja in welcher Höhe ausreichend Haushaltsmittel bis 2027 zur Verfügung?

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

231425-01 ST BBB-Anfrage: Kosten Winterdienst Radwege und Fahrradstraßen

Stellungnahme der Verwaltung

Die Beantwortung der Großen Anfrage kann bis zur Sitzung am 13.09.2023 nicht fertiggestellt werden. Die Verwaltung bittet deshalb um Vertagung.

231425-02 ST BBB-Anfrage: Kosten Winterdienst Radwege und Fahrradstraßen

Stellungnahme der Verwaltung

Die bonnorange AöR beantwortet die Punkte 1 und 2 der Großen Anfrage wie folgt:

Nach Prüfung und Priorisierung der neu markierten Fahrradstraßen der Bundesstadt Bonn hat die bonnorange AöR für die Wintersaison 2023/2024, 16 zusätzliche Fahrradstraßen für den Winterdienst in der Priorität 1 verplant. Voraussichtlich wird sich der finanzielle Mehraufwand für diese Fahrradstraßen in der kommenden Saison auf unter ein Prozent des Gesamtvolumens des hoheitlichen Winterdienstes belaufen. Die Höhe des Mehraufwandes hängt stark von der Intensität des Winterverlaufes ab.

Die Übernahme der Fahrradstraßen in die Priorität 1 des Winterdienstes soll in den nächsten Jahren stetig erweitert werden. Eine Schätzung des finanziellen Mehraufwandes ist derzeit nicht möglich.

Zu Punkt 3 teilt die Verwaltung Folgendes mit:

Die bonnorange AöR erhält eine monatliche Umlage für den Winterdienst, die sich aus dem Wirtschaftsplan der AöR ableitet. Im Folgejahr erfolgt seitens der bonnorange AöR eine Spitzabrechnung. Aufgrund der Abhängigkeit zur Intensität des jeweiligen Winters kann hierzu in der Höhe keine generelle Aussage getroffen werden

Der Winterdienst finanziert sich nicht aus dem Gebührenhausha

_Gekürzt._