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CDU-Große Anfrage: Auswirkung der Verschärfung der Bewirtschaftungsverfügung für Bad Godesberg

231525 · 2023-09-06 · Große Anfrage · öffentlich

Antragsteller: Christoph Jansen Elke Melzer Jens Röskens CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg

Sachverhalt

Erfolgt mündlich.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welche Auswirkungen hat die Verschärfung der Bewirtschaftungsverfügung für den Stadtbezirk Bad Godesberg?
  1. Sind von der Verschärfung Maßnahmen wie die Sanierung der Stadthalle, der Neubau des Kurfürstenbades oder die Neugestaltung der Innenstadt betroffen?
  1. Welche Folgen hat die Verschärfung für die Auszahlung von Mitteln an Vereine und/ oder die Durchführung von Veranstaltungen?

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2023-10-25 · Bezirksvertretung Bad Godesberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023

2.19 CDU-Große Anfrage: Auswirkung der Verschärfung der Bewirtschaftungsverfügung für Bad Godesberg vertagt

231525

Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welche Auswirkungen hat die Verschärfung der Bewirtschaftungsverfügung

für den Stadtbezirk Bad Godesberg?

  1. Sind von der Verschärfung Maßnahmen wie die Sanierung der Stadthalle,

der Neubau des Kurfürstenbades oder die Neugestaltung der Innenstadt betroffen?

  1. Welche Folgen hat die Verschärfung für die Auszahlung von Mitteln an

Vereine und/ oder die Durchführung von Veranstaltungen?

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Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

231525-01 ST Auswirkung der Verschärfung der Bewirtschaftungsverfügung für Bad Godesberg

Stellungnahme der Verwaltung

  1. Welche Auswirkungen hat die Verschärfung der Bewirtschaftungsverfügung für den Stadtbezirk Bad Godesberg?

Wie in der überarbeiteten Bewirtschaftungsverfügung dargestellt, bedürfen neue konsumtive Verpflichtungen bis zum 30.09.2023 der Einzelfallentscheidung durch OB und Stadtkämmerin. Dies gilt verwaltungsweit und umfasst insoweit auch die Stadtbezirke. Ausgenommen hiervon sind gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtungen.

  1. Sind von der Verschärfung Maßnahmen wie die Sanierung der Stadthalle, der Neubau des Kurfürstenbades oder die Neugestaltung der Innenstadt betroffen?

_Gekürzt._