Originalquelle: ALLRIS-Original
CDU-Große Anfrage: Auswirkung der Verschärfung der Bewirtschaftungsverfügung für Bad Godesberg
231525 · 2023-09-06 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: Christoph Jansen Elke Melzer Jens Röskens CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche Auswirkungen hat die Verschärfung der Bewirtschaftungsverfügung für den Stadtbezirk Bad Godesberg?
- Sind von der Verschärfung Maßnahmen wie die Sanierung der Stadthalle, der Neubau des Kurfürstenbades oder die Neugestaltung der Innenstadt betroffen?
- Welche Folgen hat die Verschärfung für die Auszahlung von Mitteln an Vereine und/ oder die Durchführung von Veranstaltungen?
Beratungsfolge
- 2023-09-06 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt
- 2023-10-25 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt
- 2023-11-22 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · vertagt
- 2024-01-17 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · ohne Ergebnis
- 2024-02-21 · Bezirksvertretung Bad Godesberg · zur Kenntnis genommen
Beschlusstexte (amtlich)
2023-10-25 · Bezirksvertretung Bad Godesberg
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023
2.19 CDU-Große Anfrage: Auswirkung der Verschärfung der Bewirtschaftungsverfügung für Bad Godesberg vertagt
231525
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Welche Auswirkungen hat die Verschärfung der Bewirtschaftungsverfügung
für den Stadtbezirk Bad Godesberg?
- Sind von der Verschärfung Maßnahmen wie die Sanierung der Stadthalle,
der Neubau des Kurfürstenbades oder die Neugestaltung der Innenstadt betroffen?
- Welche Folgen hat die Verschärfung für die Auszahlung von Mitteln an
Vereine und/ oder die Durchführung von Veranstaltungen?
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Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)
231525-01 ST Auswirkung der Verschärfung der Bewirtschaftungsverfügung für Bad Godesberg
Stellungnahme der Verwaltung
- Welche Auswirkungen hat die Verschärfung der Bewirtschaftungsverfügung für den Stadtbezirk Bad Godesberg?
Wie in der überarbeiteten Bewirtschaftungsverfügung dargestellt, bedürfen neue konsumtive Verpflichtungen bis zum 30.09.2023 der Einzelfallentscheidung durch OB und Stadtkämmerin. Dies gilt verwaltungsweit und umfasst insoweit auch die Stadtbezirke. Ausgenommen hiervon sind gesetzlich vorgeschriebene Verpflichtungen.
- Sind von der Verschärfung Maßnahmen wie die Sanierung der Stadthalle, der Neubau des Kurfürstenbades oder die Neugestaltung der Innenstadt betroffen?
- Da die Sanierung der Stadthalle Bad Godesberg bereits durch lange zurückliegende Beschlüsse geregelt ist und Vorplanungen stattfinden, wird diese Maßnahme als Fortsetzungsmaßnahme im Sinne der Ziffer 2.5. eigestuft. Danach gilt für investive Fortsetzungsmaßnahmen eine uneingeschränkte Bewirtschaftung.
- Ebenso verhält sich der Fall des Neubaus des Kurfürstenbades Bad Godesberg. Auch hier wurden bereits bauliche Vorarbeiten geleistet, die für die Einstufung einer Fortsetzungsmaßnahme sprechen. Zudem ist die Vorlage 231408 in den Sitzungen des Sportausschusses am 31.08.2023 und der BV Bad Godesberg am 06.09.2
_Gekürzt._