Originalquelle: ALLRIS-Original

CDU-Große Anfrage: Auflagen Kirmes Lannesdorf

231527 · 2023-09-06 · Große Anfrage · öffentlich

Antragsteller: Elke Melzer Jens Röskens Sebastian Simon Schmidt CDU Bezirksfraktion Bad Godesberg

Sachverhalt

Nur aufgrund des ehrenamtlichen Engagements vieler Vereine wie Junggesellenverein, Ortsausschuss, Karnevalsverein und vielen weiteren Akteuren ist es überhaupt möglich, dass in Lannesdorf die Kirmes und weitere Veranstaltungen stattfinden können.

Das aktive Vereinsleben braucht die bestmögliche Unterstützung, denn hier leisten Menschen einen ganz persönlichen Beitrag in ihrer Freizeit und oft auch finanziell, um anderen Menschen Freude zu bereiten.

Ein solch großartiger Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenleben muss wertgeschätzt und nicht durch unsinnige Forderungen verhindert werden.

Es ist uns wichtig, dass egal welches Brauchtum weiterhin gefördert und gepflegt wird, weil durch das Vereinswesen unser aller Gemeinwesen unterstützt wird.

Es ist für die Fragesteller nicht nachvollziehbar, dass Wurzeln, die Steine und Asphalt sprengen, durch das kurze Überfahren eines Autos gestört werden sollen.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:

  1. Trifft es zu, dass der Ortsausschuss Lannesdorf und der Junggesellenverein Lannesdorf beim Aufbau der diesjährigen Kirmes die Auflage erhielten, mit den LKWs nicht über das Wurzelwerk der Bäume zu fahren?
  1. Müssen die Vereine für zukünftige Veranstaltungen mit denselben oder womöglich auch weiteren Auflagen rechnen?
  1. Werden diese oder auch weitere Auflagen künftig bei allen Veranstaltungen in Bad Godesberg angewendet?
  1. Inwieweit unterstützt die Stadt Bonn die Brauchtumspflege, wenn das Durchführen des Brauchtums auf einmal mit einer solchen Auflage erschwert wird?

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2023-10-25 · Bezirksvertretung Bad Godesberg

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 25.10.2023

2.21 CDU-Große Anfrage: Auflagen Kirmes Lannesdorf vertagt

231527

Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:

  1. Trifft es zu, dass der Ortsausschuss Lannesdorf und der Junggesellenverein

Lannesdorf beim Aufbau der diesjährigen Kirmes die Auflage erhielten, mit den LKWs nicht über das Wurzelwerk der Bäume zu fahren?

  1. Müssen die Vereine für zukünftige Veranstaltungen mit denselben oder

womöglich auch weiteren Auflagen rechnen?

  1. Werden diese oder auch weitere Auflagen künftig bei allen Veranstaltungen

in Bad Godesberg angewendet?

  1. Inwieweit unterstützt die Stadt Bonn die Brauchtumspflege, wenn das

Durchführen des Brauchtums auf einmal mit einer solchen Auflage erschwert wird?

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Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

231527-01 ST Auflagen Kirmes Lannesdorf

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung nimmt zu den Fragen der Großen Anfrage wie folgt Stellung:

  1. Trifft es zu, dass der Ortsausschuss Lannesdorf und der Junggesellenverein Lannesdorf beim Aufbau der diesjährigen Kirmes die Auflage erhielten, mit den LKWs nicht über das Wurzelwerk der Bäume zu fahren?

Es trifft zu, dass, wie bereits in den Vorjahren, die Einhaltung der Baumschutzsatzung, insbes. §2, sicherzustellen ist. Grundsätzlich bedarf es keiner gesonderten Erwähnung zur Notwendigkeit der Einhaltung geltenden (Orts-) Rechts, doch wird bei allen Veranstaltungen auf das besonders sensible Thema Baumschutz - gerade in Bezug auf die aktuelle Klimakrise - hingewiesen. Leider muss festgestellt werden, dass gegen dieses Ortsrecht immer häufiger teils massiv verstoßen wird. Die Schäden sind in der Regel irreparabel. Aus diesem Grund ist die Verwaltung dazu übergegangen, den Hinweis nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich in die Verträge aufzunehmen. Dies erfolgte bei der hier angesprochenen Veranstaltung 2021 und wurde in 2022 weiter konkretisiert, da ein allgemeiner Hinweis nicht ausreichend war.

  1. Müssen die Vereine für zukünftige Veranstaltungen mit denselben oder womöglich auch weiteren Auflag

_Gekürzt._