Originalquelle: ALLRIS-Original
231537 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag ist auf die Ergreifung von Maßnahmen gegen Vandalismus an der Kreuzbergschule/Kita und im Kreuzbergpark Lengsdorf gerichtet.
Einzelheiten zu den beantragten Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag, der von zahlreichen Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner unterstützt wird.
Die Unterschriftenlisten liegen der Verwaltung vor.
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag ist auf die Ergreifung von Maßnahmen gegen Vandalismus an der Kreuzbergschule/Kita und im Kreuzbergpark Lengsdorf gerichtet.
Einzelheiten zu den beantragten Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag, der von zahlreichen Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner unterstützt wird.
Die Unterschriftenlisten liegen der Verwaltung vor.
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag, der von zahlreichen Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichner unterstützt wird.
Die Unterschriftenlisten liegen der Verwaltung vor.
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg vom 17.10.2023
6.5.1 Bürgerantrag: Maßnahmen gegen Vandalismus an der Kreuzbergschule/Kita und im Kreuzbergpark Lengsdorf zur Kenntnis genommen
231537-01 ST
Beschluss:
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Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung nimmt mit Sorge den wachsenden Vandalismus und Ruhestörungen in Schulen und um Schulgelände – nicht nur der Kreuzbergschule – wahr.
Verwaltungsintern hat die Verwaltung sich bereits auf Maßnahmen verständigt, um die Probleme in und um Schulen zu verringern. So werden wir beispielweise die Einzäunung von Schulgeländen mit einem einhergehenden Schließdienst prüfen.
Zu den einzelnen Punkten nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Zu 1.
Nach Ratsbeschlüssen aus dem Jahr 1994 bzw. 2007 sind die Schulhöfe außerhalb der Unterrichts- und Betreuungszeiten grundsätzlich bis zum Einbruch der Dunkelheit, jedoch mindestens bis 19: 00 Uhr, als Spielplätze offenzuhalten. In der Praxis dürfen die Schulhöfe daher bis 20: 00 Uhr als Spielplätze genutzt werden. Daher käme lediglich eine Einzäunung des Geländes mit einem einhergehenden Schließdienst, der die Schulhöfe nach 20 Uhr abschließt, in Betracht. Diese Maßnahmen prüfen wir aktuell bereits.
Zu 2.
Die Zulässigkeit der Errichtung einer Videoüberwachung auf dem Außengelände von Schulen richtet sich nach § 20 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW): Danach ist die Videoüberwachung durch öffentliche Stellen in öffentlich zugänglichen B
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
In ihrer Sitzung am 17.10.2023 hat die Bezirksvertretung Hardtberg folgendes beschlossen:
Die Verwaltung ergreift folgende Maßnahmen gegen Vandalismus an der Kreuzbergschule/Kita und im Kreuzbergpark Lengsdorf:
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
In ihrer Sitzung am 06.05.2025 bat die Bezirksvertretung Hardtberg um Beantwortung folgender Fragen im Rahmen einer ergänzenden Mitteilungsvorlage:
Die Verwaltung teilt dazu folgendes mit:
Antwort zu 1. und 2.:
Da sich die Situation vor Ort seit 2023 signifikant verbessert hat, würde die Verwaltung zunächst die Ergebnisse des Pilotprojektes zur Radarüberwachung abwarten. Sollte sich dann weiterer Handlungsbedarf ergeben, würde die Situation in Abstimmungen mit den Beteiligten neu bewertet und über mögliche zusätzliche Maßnahmen, wie z.B. eine Einzäunung des gesamten Geländes, beraten.
Antwort zu
_Gekürzt._