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Bürgerantrag: Tempo 30 in der Endenicher Straße

231606 · 2023-10-17 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich

Sachverhalt

Inhalt des Bürgerantrages

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Ich beantrage hiermit als Sofortmaßnahme die Höchstgeschwindigkeit auf der Endenicher Straße wegen der erheblichen Fahrbahnschäden und den daraus folgenden zusätzlichen Lärmemissionen im Bereich zwischen Haydnstraße und Wittelsbacher Ring in beide Fahrtrichtungen auf 30 km/h zu begrenzen!

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beschlussvorschlag

Inhalt des Bürgerantrages

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Ich beantrage hiermit als Sofortmaßnahme die Höchstgeschwindigkeit auf der Endenicher Straße wegen der erheblichen Fahrbahnschäden und den daraus folgenden zusätzlichen Lärmemissionen im Bereich zwischen Haydnstraße und Wittelsbacher Ring in beide Fahrtrichtungen auf 30 km/h zu begrenzen!

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

231606-02 Bürgerantrag: Tempo 30 in der Endenicher Straße

Sachverhalt

Der Bürgerantrag, der unter der Drucksachennummer

__231606__

am 26.11.2024 von der Bezirksvertretung Bonn an den Ausschuss für Mobilität und Verkehr verwiesen wurde, mit folgenden Wortlaut: "

Ich beantrage hiermit als Sofortmaßnahme die Höchstgeschwindigkeit auf der Endenicher Straße wegen der erheblichen Fahrbahnschäden und den daraus folgenden zusätzlichen Lärmemissionen im Bereich zwischen Haydnstraße und Wittelsbacher Ring in beide Fahrtrichtungen auf 30 km/h zu begrenzen!

" wird abgelehnt.

Beschlussvorschlag

Der Bürgerantrag, der unter der Drucksachennummer __231606__ am 26.11.2024 von der Bezirksvertretung Bonn an den Ausschuss für Mobilität und Verkehr verwiesen wurde, mit folgenden Wortlaut: " Ich beantrage hiermit als Sofortmaßnahme die Höchstgeschwindigkeit auf der Endenicher Straße wegen der erheblichen Fahrbahnschäden und den daraus folgenden zusätzlichen Lärmemissionen im Bereich zwischen Haydnstraße und Wittelsbacher Ring in beide Fahrtrichtungen auf 30 km/h zu begrenzen! " wird abgelehnt.

Begründung

Die Verwaltung hat aus Anlass des Bürgerantrags überprüft, eine Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 50 auf Tempo 30 auf der Endenicher Straße durchzuführen.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Regelgeschwindigkeit innerorts gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO 50 km/h beträgt. In Einzelfällen kann die Straßenverkehrsbehörde streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h anordnen. Die Einrichtung dieser Tempo-30-Bereiche unterliegt den Voraussetzungen des § 45 StVO, insbesondere Absatz 1 und Absatz 9.

Eine Geschwindigkeitsreduzierung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h ist aus Gründen der Sicherheit und Ordnung insbesondere nach folgenden Voraussetzungen möglich:

Eine qualifizierte Gefahrenstelle liegt im fraglichen Bereich der Endenicher Straße nicht vor.

Ebenso befinden sich dort keine schützenswerten Einrichtungen

_Gekürzt._

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