Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2013596) # Bürgerantrag: Tempo 30 in der Endenicher Straße 231606 · 2023-10-17 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich ## Sachverhalt **Inhalt des Bürgerantrages** Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Ich beantrage hiermit als Sofortmaßnahme die Höchstgeschwindigkeit auf der Endenicher Straße wegen der erheblichen Fahrbahnschäden und den daraus folgenden zusätzlichen Lärmemissionen im Bereich zwischen Haydnstraße und Wittelsbacher Ring in beide Fahrtrichtungen auf 30 km/h zu begrenzen! Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. ## Beschlussvorschlag **Inhalt des Bürgerantrages** Der Antrag hat folgenden Wortlaut: Ich beantrage hiermit als Sofortmaßnahme die Höchstgeschwindigkeit auf der Endenicher Straße wegen der erheblichen Fahrbahnschäden und den daraus folgenden zusätzlichen Lärmemissionen im Bereich zwischen Haydnstraße und Wittelsbacher Ring in beide Fahrtrichtungen auf 30 km/h zu begrenzen! Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. ## Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag. ## Beratungsfolge - 2023-10-17 · Bezirksvertretung Bonn · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2023-12-05 · Bezirksvertretung Bonn · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2024-01-30 · Bezirksvertretung Bonn · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2024-02-27 · Bezirksvertretung Bonn · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2024-04-09 · Bezirksvertretung Bonn · vertagt - mit Maßgabe - 2024-08-27 · Bezirksvertretung Bonn · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2024-09-17 · Bezirksvertretung Bonn · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2024-11-05 · Bezirksvertretung Bonn · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2024-11-26 · Bezirksvertretung Bonn · geändert beschlossen - 2025-03-06 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2025-03-11 · Bezirksvertretung Bonn · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2025-04-08 · Bezirksvertretung Bonn · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2025-05-06 · Ausschuss für Mobilität und Verkehr · geändert beschlossen - 2025-09-02 · Bezirksvertretung Bonn · vertagt - mit Maßgabe - 2025-10-28 · Bezirksvertretung Bonn · geändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 231606-02 Bürgerantrag: Tempo 30 in der Endenicher Straße {#nv-2021394} **Sachverhalt** Der Bürgerantrag, der unter der Drucksachennummer [__231606__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2013596) am 26.11.2024 von der Bezirksvertretung Bonn an den Ausschuss für Mobilität und Verkehr verwiesen wurde, mit folgenden Wortlaut: " Ich beantrage hiermit als Sofortmaßnahme die Höchstgeschwindigkeit auf der Endenicher Straße wegen der erheblichen Fahrbahnschäden und den daraus folgenden zusätzlichen Lärmemissionen im Bereich zwischen Haydnstraße und Wittelsbacher Ring in beide Fahrtrichtungen auf 30 km/h zu begrenzen! " wird abgelehnt. **Beschlussvorschlag** Der Bürgerantrag, der unter der Drucksachennummer [__231606__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=2013596) am 26.11.2024 von der Bezirksvertretung Bonn an den Ausschuss für Mobilität und Verkehr verwiesen wurde, mit folgenden Wortlaut: " Ich beantrage hiermit als Sofortmaßnahme die Höchstgeschwindigkeit auf der Endenicher Straße wegen der erheblichen Fahrbahnschäden und den daraus folgenden zusätzlichen Lärmemissionen im Bereich zwischen Haydnstraße und Wittelsbacher Ring in beide Fahrtrichtungen auf 30 km/h zu begrenzen! " wird abgelehnt. **Begründung** Die Verwaltung hat aus Anlass des Bürgerantrags überprüft, eine Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 50 auf Tempo 30 auf der Endenicher Straße durchzuführen. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Regelgeschwindigkeit innerorts gemäß § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO 50 km/h beträgt. In Einzelfällen kann die Straßenverkehrsbehörde streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h anordnen. Die Einrichtung dieser Tempo-30-Bereiche unterliegt den Voraussetzungen des § 45 StVO, insbesondere Absatz 1 und Absatz 9. Eine Geschwindigkeitsreduzierung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h ist aus Gründen der Sicherheit und Ordnung insbesondere nach folgenden Voraussetzungen möglich: - Bei qualifizierten Gefahrenstellen (wie bspw. Unfallhäufungsstellen oder an Stellen, wo ein Unfall höchstwahrscheinlich ist). - Bei schützenswerten Einrichtungen mit direktem Zugang zur Straße (Schulen, Ki Ta’s, Krankenhäuser u.ä.). - Zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen gemäß§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StVO. Eine qualifizierte Gefahrenstelle liegt im fraglichen Bereich der Endenicher Straße nicht vor. Ebenso befinden sich dort keine schützenswerten Einrichtungen _Gekürzt._ ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=2909942&OTYP=41))