Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2013702) # Koalitionsantrag: Einrichtung von Katastrophenschutzleuchttürmen 231663 · 2023-11-07 · Antrag · öffentlich Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Clara Hennes SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Nico Janicke Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Jules Schenkel Niklas Peters Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn ## Sachverhalt Bonn benötigt einen Katastrophenschutzplan, der aufzeigt, wie im Krisenfall mit der Information der Bevölkerung umgegangen werden muss. Derartige Krisen können jederzeit und ohne Vorwarnung eintreten. Beispielsweise bei länger andauernden Energiemangellagen, Cyberangriffen und auch wenn die herkömmlichen Informationskanäle, wie Internet, Fernsehen und Rundfunk, ausfallen. Im gesamten Stadtgebiet sind zusätzlich zu den Notfallmeldestellen KatS-Leuchttürme für die Bonnerinnen und Bonner erforderlich. Diese koordinieren lokale Hilfe und stehen als erste Anlauf- und Informationsquelle für die betroffene Bevölkerung zur Verfügung. Dezentrale städtische Informationsstellen, wie die Bezirksrathäuser oder das Stadthaus sind nicht ausreichend in der Fläche verteilt. Diese werden zusätzlich zu den fünf Katastrophenschutzleuchttürmen in das Kriseninformationssystem eingebunden. Einige Städte und Kommunen verfügen bereits über Katastrophenschutzleuchttürme. Auf deren Expertise soll bei der Einrichtung ebenfalls zurückgegriffen werden. Ebenso sollen auf die Erfahrungen, Ideen und Kompetenzen der Organisationen des ehrenamtlichen Bonner Bevölkerungsschutzes, die die Katastrophenschutzleuchttü _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._ ## Beschlussvorschlag 1. Neben den bestehenden städtischen Informationsstrukturen werden fünf zusätzliche sogenannte „Katastrophenschutzleuchttürme“ (KatS-Leuchttürme) als Pilotprojekt eingerichtet. Es ist ein Betreiberkonzept zu erstellen. 2. In jedem Stadtbezirk soll es einen Kats-Leuchtturm geben. Aufgrund der Größe des Stadtbezirks Bonn werden dort zwei Katastrophenschutzleuchttürme eingerichtet und betrieben. 3. Die Standorte der Katastrophenschutzleuchttürme sollen a. nicht in der unmittelbaren Nähe von städtischen Informationszentren liegen, b. als bei der Bevölkerung bekannte Anlaufstellen, für Informationen und kleinere Hilfeleistungen dienen. Zum Beispiel eignen sich hierzu besonders Quartiersmanagements oder Gemeindezentren. c. so ausgestattet werden können, dass ein autarker Betrieb von bis zu 10 Tagen ermöglicht wird. 4. Bei der Einrichtung und dem Betrieb der KatS-Leuchttürme wird auf die Erfahrung anderer Städte und Kommunen aufgesetzt, ebenso wie auf die Kompetenzen der Organisationen des Bonner Bevölkerungsschutzes, um Synergieeffekte zu erzielen. Das personelle Konzept wird parallel erarbeitet und basiert im Wesentlichen auf einer Zusammenarbeit von Haupt- und Ehrenamt. Auch un _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2023-11-07 · Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz · ungeändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 231663-01 ST Koalitionsantrag: Einrichtung von Katastrophenschutzleuchttürmen {#nv-2014245} **Stellungnahme der Verwaltung** Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung prüfen, wie die Umsetzung erfolgen kann. Aus Sicht der Verwaltung müssen sich derartige Planungen jedoch an vorhandenen, etablierten Strukturen orientieren und auf diese stützen. So kann es effizienter und zielführender sein, vorhandene Verwaltungsstellen, wie die Bezirksverwaltungsstellen oder potentielle Orte für Warme Stuben, zu ertüchtigen als zusätzliche Standorte zu schaffen. Katastrophenschutzleuchttürme, welche in anderen Kommunen und Projekten geplant wurden, haben eine große und nicht fest definierte Bandbreite des Leistungsspektrums mit jeweils entsprechendem Planungs-, Umsetzungs- sowie Betriebsaufwand, sowohl in finanzieller als auch personeller Hinsicht. Die Verwaltung weist darauf hin, dass für die Entwicklung des Katastrophenschutzes zwar erste Auswahlverfahren und Ausbildungsmaßnahmen im Umsetzung sind, jedoch noch kein Stellaufwuchs erfolgt ist und ein wesentlicher Teil der notwendigen Stellen erst im Rahmen der Haushaltsplanung 2025/2026 angemeldet werden (siehe auch Beschluss zur [__DS 221682__](https://www.bonn.sitzung-online.de/to020?TOLFDNR=2039321) ).