Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2013871) # Leitbildentwicklung im Rahmen des Landesprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ - Zustimmung zum Leitbild „Bonn gemeinsam wachsen“ 231737 · 2023-11-21 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Das verwaltungs- und trägerübergreifend erarbeitete Präventionsleitbild wird als Richtschnur für alle Akteure in Bonn im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Familien beschlossen. Die Institutionen und Einrichtungen der Stadt Bonn arbeiten nach dem Verständnis dieses Leitbildes und entwickeln die Präventionskette zur Bekämpfung der Folgen von Kinderarmut gemeinsam mit den in Bonn tätigen Institutionen und Einrichtungen. ## Beschlussvorschlag Das verwaltungs- und trägerübergreifend erarbeitete Präventionsleitbild wird als Richtschnur für alle Akteure in Bonn im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Familien beschlossen. Die Institutionen und Einrichtungen der Stadt Bonn arbeiten nach dem Verständnis dieses Leitbildes und entwickeln die Präventionskette zur Bekämpfung der Folgen von Kinderarmut gemeinsam mit den in Bonn tätigen Institutionen und Einrichtungen. ## Begründung Das Thema Prävention und die Vermeidung der Folgen von Kinderarmut beschäftigt Bonn und die Akteure rund um Kinder, Jugendliche und Familien seit vielen Jahren. Mit vielfältigen Konzepten, Maßnahmen und Angeboten aus verschiedenen Bereichen wurde und wird konstant den Folgen von Kinderarmut entgegengewirkt. Seit Juli 2020 unterstützt nun das Land Nordrhein-Westfalen mit dem Programm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ den Auf- und Ausbau kommunaler Präventionsketten für Kinder, Jugendliche und Familien. In Bonn wurde mit dem 1. Förderaufruf des Landes eine Koordinierungsstelle zum Aufbau von Präventionsketten im Amt für Kinder, Jugend und Familie bei der Jugendhilfeplanung, der gemäß § 80 SGB VIII eine zentrale Planungsverantwortung zukommt, eingerichtet. Zu den Aufgaben der Koordinierungsstelle gehört primär ein zielgerichteter Strukturaufbau rund um die Präventionskette, eine interne wie externe fachübergreifende Vernetzung sowie eine übergreifende Abstimmung zu Angeboten. Damit unterstützt die Koordinierungsstelle den Auftrag des § 80 Abs. 4 SGB VIII und impliziert eine enge strukturelle und inhaltliche Verknüpfung zwischen Jugendhilfeplanung und Koordinierungsstelle. Präventi _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2023-11-21 · Integrationsrat · ungeändert beschlossen - 2023-11-22 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit · ungeändert beschlossen - 2023-11-23 · Sportausschuss · ungeändert beschlossen - 2023-11-28 · Kulturausschuss · ungeändert beschlossen - mit Maßgabe - 2023-11-29 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie · ungeändert beschlossen - 2023-11-30 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · ungeändert beschlossen - 2023-11-30 · Schulausschuss · ungeändert beschlossen - 2023-12-12 · Rat · ungeändert beschlossen