Originalquelle: ALLRIS-Original

Langer, Conrads-Hassel-Antrag: Thomas-Mann-Straße für den Radverkehr in beide Richtungen öffnen

231755 · 2023-10-17 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: Karin Langer Elmar Conrads-Hassel

Sachverhalt

Ausgangslage und Problematik

Im Moment ist lediglich eine Fahrtrichtung der Thomas-Mann-Straße von der Straße „Am Hauptbahnhof“ bis zum Berliner Platz für den Radverkehr freigegeben (siehe Karte). Auf diesem Teilabschnitt teilt sich der Radverkehr die Straße mit der Straßenbahn sowie Anliegern und Taxis. Radfahrende – aus der Südstadt, Poppelsdorf oder Kessenich kommend – können so die Innenstadt umfahren, um erstens in die Altstadt und zweitens weiter Richtung Bertha-von Suttner-Platz und Kennedybrücke zu fahren. Nachdem man über „Am Hauptbahnhof“ fährt (wo der Radweg auf Seiten der neuen Gebäude auch verbessert werden wird), biegt man sehr bequem rechts in die Thomas-Mann-Straße ab.

Die Einfahrt in den Anliegerbereich der Thomas-Mann-Straße ist für den Rad- und Autoverkehr gefährlich, da man auf den Gegenverkehr aus der Münsterstraße und gleichzeitig auf den Verkehr der Straßenbahnen und Busse achten muss. Eine klare Zeichnung des Radwegs auf der Fahrbahn würde die Situation an dieser Stelle verbessern.

Problematisch ist, dass die Thomas-Mann-Straße in der Gegenrichtung nicht für den Radverkehr freigegeben ist. Kommt man aus der Altstadt, bzw. von der Oxfordstraße aus Rich

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._

Beschlussvorschlag

Antrag

Die Verwaltung der Stadt Bonn prüft, ob die Thomas-Mann-Straße in ihrer gesamten Länge von der Straße „Am Hauptbahnhof“ bis zum Berliner Platz in beide Richtungen für den Fahrradverkehr freigegeben werden kann und ob das Linksabbiegen von der Thomas-Mann-Straße in „Am Hauptbahnhof“ für den Fahrradverkehr erlaubt werden kann.

Die neue Radwegführung ist deutlich zu kennzeichnen.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

231755-01 ST Langer, Conrads-Hassel-Antrag: Thomas-Mann-Straße für den Radverkehr in beide Richtungen öffnen

Stellungnahme der Verwaltung

Aufgrund umfangreicher Abstimmungserfordernisse zwischen mehreren Ämtern bittet die Verwaltung um Vertagung.

231755-03 ST Langer, Conrads-Hassel-Antrag: Thomas-Mann-Straße für den Radverkehr in beide Richtungen öffnen

Sachverhalt

__Inhalt der Stellungnahme:__

Die Verwaltung hat die Sachlage geprüft.

Derzeit wird für die Innenstadt im Rahmen einer möglichen Verlagerung der Busse aus der Achse Rathausgasse/Am Hof im Rahmen von „Uni trifft City“ ein Buskonzept für die Innenstadt erstellt. Hierbei werden alternative Möglichkeiten, den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) zu erreichen, herausgearbeitet. Auch die Thomas-Mann-Straße wird in diesem Rahmen betrachtet. Zudem gibt es Pläne, die Einbahnstraßenrichtung der Thomas-Mann-Straße für den Kfz-Verkehr umzukehren. Auch diese Planung muss zuerst auf Kompatibilität mit dem Buskonzept und der Erreichbarkeit des ZOB geprüft werden.

Mit Blick auf die diversen noch ausstehenden Prüfungs- und Planungsergebnisse empfiehlt die Verwaltung, eine mögliche Einbahnstraßenöffnung für den Radverkehr aktuell noch nicht durchzuführen. Eine abschließende Bewertung des Antrags kann erst vorgenommen werden, wenn alle Ergebnisse vorliegen. Die Verwaltung wird die Anregung daher aufnehmen und nach Möglichkeit in den künftigen Planungen berücksichtigen.

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung hat die Sachlage geprüft.

Derzeit wird für die Innenstadt im Rahmen einer möglichen Verlagerung der Busse aus der Achse Rathausgasse/Am Hof im Rahmen von „Uni trifft City“ ein Buskonzept für die Innenstadt erstellt. Hierbei werden alternative Möglichkeiten, den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) zu erreichen, herausgearbeitet. Auch die Thomas-Mann-Straße wird in diesem Rahmen betrachtet. Zudem gibt es Pläne, die Einbahnstraßenrichtung der Thomas-Mann-Straße für den Kfz-Verkehr umzukehren. Auch diese Planung muss zuerst auf Kompatibilität mit dem Buskonzept und der Erreichbarkeit des ZOB geprüft werden.

Mit Blick auf die diversen noch ausstehenden Prüfungs- und Planungsergebnisse empfiehlt die Verwaltung, eine mögliche Einbahnstraßenöffnung für den Radverkehr aktuell noch nicht durchzuführen. Eine abschließende Bewertung des Antrags kann erst vorgenommen werden, wenn alle Ergebnisse vorliegen. Die Verwaltung wird die Anregung daher aufnehmen und nach Möglichkeit in den künftigen Planungen berücksichtigen.