Originalquelle: ALLRIS-Original
231780 · 2023-10-24 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Paul Brückner Eva Kuzu SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Max Biniek Gabriel Kunze Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Claudia Falk Holger Schmidt Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Fabio Sánchez Copano Frank Fremerey
Aktuell liegen keine verlässlichen Zahlen darüber vor, wie groß der Leerstand an Wohnraum oder an ungenutztem Gewerberaum in Bonn tatsächlich ist. Erst durch die systematische Erfassung von Leerständen in einem Kataster können weitere Erkenntnisse für Stadtplanung und Wohnungspolitik gezogen werden. Die Verwaltung hat in diesem Zusammenhang im Jahresbericht 2022 Wohnraumstärkung (Drs. __230653__ ) ausgeführt:
„In Bonn findet noch keine systematische Erfassung des Leerstandes statt. In weiten Teilen der Verwaltung besteht jedoch Konsens darüber, dass beispielsweise zukünftige Wohnungsmarktberichte auch eine Aussage zum Leerstand treffen müssen, um Bedarfe und (Fehl-) Entwicklungen zu erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.“
Die systematische Erfassung von Leerständen (wie diese z.B. in Dortmund mit der Stromzählermethode praktiziert wird) kann zudem ein effektiveres Einschreiten der Wohnungsaufsicht ermöglichen. Vor allem sollen auf diese Weise die vorhandenen Raum-Potenziale transparent werden, um die Nutzbarmachung für dringend benötigten Wohnraum, aber auch Gewerbe zu erleichtern – teilweise auch in Zwi
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Die Verwaltung wird beauftragt, systematisch Leerstände zu erfassen, um ein Kataster hinsichtlich leerstehenden Wohn- und Gewerberaums in öffentlicher oder privater Hand zu erstellen.
Dabei soll die systematische Erfassung möglichst vereinfacht durch Nutzung von Ver- und Entsorgungsdaten, Abgleich von Einwohner- und Gebäudedaten, digitaler Datenauswertung und nur ggf. punktueller Begehung und Befragung erfolgen.
Stellungnahme der Verwaltung
Grundsätzlich ist das politische Anliegen, eine Übersicht über sämtliche Leerstände zur Verfügung zu haben, verständlich. Folgende Punkte sind hinsichtlich der Übernahme einer solchen Aufgabe von Bedeutung:
Das Amt für Soziales und Wohnen (Amt 50) befasst sich aufgrund seines Aufgabenbereichs der Wohnraumversorgung für Wohnungslose und Wohnungssuchende mit geringem Einkommen einschließlich der Unterbringung von Geflüchteten kontinuierlich mit der Suche nach freiem Wohnraum im Stadtgebiet. Dabei erfolgt auch eine enge Zusammenarbeit mit dem Städtischen Gebäudemanagement (SGB) als anmietende Stelle auf Seite der Verwaltung. Das Sachgebiet Wohnraumstärkung im Amt für Soziales und Wohnen begegnet dem Thema „Zweckentfremdung von Wohnraum“ . Berichte dazu sind dem auch im Antrag angeführten Jahresbericht Wohnraumstärkung zu entnehmen.
Das SGB selbst verwaltet den städtischen Gebäudebestand und hat angesichts des hohen Wohnraumbedarfs keinen “klassischen Leerstand”.
Gegebenenfalls kann auch die Statistikstelle nach Vorliegen der neuen Zensusdaten i
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Sachverhalt
Der Beschlussvorschlag aus dem Votum des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit vom 17.01.2024
(DS-Nr.:
) zur systematischen Erfassung von Leerständen wird abgelehnt
Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag aus dem Votum des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit vom 17.01.2024 (DS-Nr.: __231780__ ) zur systematischen Erfassung von Leerständen wird abgelehnt - die Verwaltung wird beauftragt, die Mitwirkungsbereitschaft öffentlicher Großeigentümer*innen zur regelmäßigen eigentümer*innenspezifischen Erhebung von Leerständen im Wohnungsbestand zu prüfen.
Begründung
Der Beschlussvorschlag geht zurück auf Empfehlungen des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit in seiner Sitzung am 17.01.2024 und des Ausschusses für Wohnen, Planen und Bauen in seiner Sitzung am 24.01.2024 ( __DS-Nr. 231780 – Antrag__ ). Hierzu hatte die Verwaltung die Stellungnahme __DS-Nr. 231780-01 ST__ abgegeben.
Durch die Erteilung des Auftrags an die Verwaltung würde bei Erledigung mit vorhandenem Personal nachhaltig Verwaltungskraft gebunden und der Erledigung laufender Aufgaben entzogen. Die in der Verwaltungsstellungnahme __DS-Nr. 231780-01 ST__ alternativ dargestellten Bedarfe an zusätzlich einzustellendem Personal zur Erledigung sind im Rahmen bestehender Haushaltsansätze bisher nicht vorgesehen.
Eine derartige Erfassung von gewerblichen Leerständen würde aus Sicht der Verwaltung die langjährig praktizierte gute Kooperation zwischen der Verwaltung und den Immobilienmarktakteuren, auch bei der Marktforschung
_Gekürzt._
Sachverhalt
Der ursprüngliche politische Auftrag zur systematischen Leerstandserfassung beruhte auf einem weiterhin bestehenden wohnungspolitischen Erkenntnisdefizit: Für Bonn liegen keine hinreichend belastbaren Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang Wohnraum längerfristig leer steht, wie sich dieser Leerstand entwickelt und ob sich räumliche Schwerpunkte erkennen lassen. Gerade auf einem angespannten Wohnungsmarkt ist es sinnvoll, neben den Potenzialen des Neubaus auch den vorhandenen, aber nicht genutzten Wohnraum in den Blick zu nehmen.
Bemerkenswert ist, dass die Verwaltung selbst dieses Erkenntnisinteresse bereits ausdrücklich formuliert hat. Im Jahresbericht 2022 zur Wohnraumstärkung führte sie aus, dass in Bonn noch keine systematische Erfassung des Leerstands stattfinde. Zugleich bestehe in weiten Teilen der Verwaltung Konsens darüber, dass beispielsweise künftige Wohnungsmarktberichte auch eine Aussage zum Leerstand treffen müssten, „um Bedarfe und (Fehl-) Entwicklungen zu erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen zu können“. An diesem sachlichen Befund hat sich nichts geändert.
Die nun vorliegende Verwaltungsvorlage weist allerdings darauf hin, dass eine vollständige, fortlaufend
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Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ersetzt:
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