Originalquelle: ALLRIS-Original
231782 · 2023-11-07 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Mitteilung:
Nach den Erfahrungen mit der Hochwasserkatastrophe im Sommer 2021 wurden auch Einzelthemen aus der Katastrophenschutzplanung überprüft. Als Ergebnis daraus wird hier auf zwei Veränderungen hingewiesen.
In den 80er Jahren wurde in Bonn ein Stegebausystem angeschafft, um zu ermöglichen, dass Bewohner in Wohngebieten, welche bei Hochwasser überflutet sind, noch ihre Wohneinheiten erreichen können. Dieses wurde bei den Rheinhochwassern in den 90er Jahren teilweise auch verwendet.
Mit der Erweiterung des baulichen Hochwasserschutzes in Beuel vor einigen Jahren und Aktualisierung der Erfassung von Überflutungsflächen wurde der Stegebau erneut betrachtet. Bei einer Überflutung der neuen Schutzhöhe von 9, 50 m in Beuel wird dahinter innerhalb kürzester Zeit ein Wasserstand von über 1, 50 über Straßenniveau erreicht. Die Nutzbarkeit der Lauffläche der Stege endet aber schon bei etwa 2 m über Straßenniveau. Weiterhin ist das System statisch für die Verwendung in fließenden Gewässern nicht zugelassen, womit die ausreichende Verkehrssicherheit in Frage gestellt ist. Hier bestehen unter anderem auch Gefahren durch Treibgut. Daher beinhaltete die Katastrophenschutzplanung sei
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Beschlussvorschlag
Mitteilung:
An den Vorsitzenden des Beirates für den ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz sind im Nachgang der Behandlung der Mitteilungsvorlage DS 231782 im Beirat am 07.11.2023 aus dem Kreise der Hilfsorganisationen Fragen gerichtet worden, die mit dieser MV von der Verwaltung beantwortet werden.
__Evakuierung__
Ist die Evakuierung des Gebietes abschnittsweise geplant, d.h. abhängig vom Pegelstand an den jeweiligen Häusern oder Häuserblocks?
__Antwort: __
Ja, die zu evakuierenden Gefahrenbereiche werden pegelabhängig (Prognose) festgelegt. Bei den Bewertungen und Abwägung müssen hierbei auch die Folgen von möglichen Ungenauigkeiten der Pegelprognosen berücksichtigt werden.
Eine Evakuierung eines Hauses, das nur wenige Zentimeter oder gar nicht betroffen ist, ist nicht umsetzbar (rechtlich & praktisch).
Was passiert, wenn eine Evakuierung nicht oder nicht rechtzeitig ausgesprochen wird, d. h. die Häuser befinden sich schon im Wasser?
**Wenn die Evakuierungsanordnung bei einem Pegel mehr als 9, 50 m erst ausgesprochen wird, werden alle Boote für den Polizeieinsatz benötigt. Wie wird dann ohne Boote der Schutz der Bevölkerung bei Notfalleins
_Gekürzt._