Originalquelle: ALLRIS-Original

"Vielfalt!" Bonner Kultur- und Begegnungsfest - Zukünftige Planung

231824 · 2023-10-19 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: SPD-Fraktion, Volt-Fraktion, CDU-Fraktion

Sachverhalt

Viele Teilnehmer*innen dieses beliebten interkulturellen Fests wünschen sich, auch die kulinarischen Besonderheiten der verschiedenen Länder und Kulturen erleben zu dürfen. Diese verdeutlichen greifbar die Vielfalt unserer Stadt, in der Menschen aus etwa 180 Nationen leben.

Damit die notwendigen hygienischen Vorgaben gewissenhaft erfüllt werden, sollen professionelle Anbieter*innen eingeladen werden, die Erfahrung mit der Aufbereitung und Entsorgung von Speisen und Getränken haben. Hinsichtlich der Auswahl der Anbieter*innen werden alle teilnehmenden Vereine angesprochen, Vorschläge aus ihren Communitys zu machen. Diese Vorschläge werden besonders bei der finalen Auswahl berücksichtigt.

Die Streetfood-Wagen werden so platziert, dass die davor zu erwartenden Schlangen den Besucher*innen Verkehr zu und vor den Vereinsständen nicht stören.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, die ab 2024 stattfindenden “Vielfalt! ”„Bonner Kultur- und Begegnungsfeste“ so zu planen, dass zusätzlich zu der Präsentation der verschiedenen Verbände bezüglich der Herkunftskultur und Migration und Vereine auch um einen professionellen, internationalen „Streetfoodmarket“ (ähnlich wie der an Pfingsten 2023 und fortlaufend in Beuel) ergänzt wird.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

231824-01 ST "Vielfalt!" Bonner Kultur- und Begegnungsfest - Zukünftige Planung

Stellungnahme der Verwaltung

Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung in 2024 einen professionell durchgeführten internationalen Street Food-Markt als Ergänzung zum städtischen Kultur- und Begegnungsfest „Vielfalt! " durchführen. Aufgrund der vorhandenen Ressourcen in der Verwaltung geht dies nur unter den im Folgenden genannten Bedingungen:

Die Streetfood-Anbieter*innen müssen professionell und gewerbsmäßig tätig sein, das heißt

Die genannten Dokumente liegen bei professionellen Anbieter*innen standardmäßig vor.

Sofern Alkohol ausgeschenkt werden soll, muss zusätzlich eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz (§ 12 GastG) beantragt werden.

_Gekürzt._