Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2014030) # "Vielfalt!" Bonner Kultur- und Begegnungsfest - Zukünftige Planung 231824 · 2023-10-19 · Antrag · öffentlich Antragsteller: SPD-Fraktion, Volt-Fraktion, CDU-Fraktion ## Sachverhalt Viele Teilnehmer*innen dieses beliebten interkulturellen Fests wünschen sich, auch die kulinarischen Besonderheiten der verschiedenen Länder und Kulturen erleben zu dürfen. Diese verdeutlichen greifbar die Vielfalt unserer Stadt, in der Menschen aus etwa 180 Nationen leben. Damit die notwendigen hygienischen Vorgaben gewissenhaft erfüllt werden, sollen professionelle Anbieter*innen eingeladen werden, die Erfahrung mit der Aufbereitung und Entsorgung von Speisen und Getränken haben. Hinsichtlich der Auswahl der Anbieter*innen werden alle teilnehmenden Vereine angesprochen, Vorschläge aus ihren Communitys zu machen. Diese Vorschläge werden besonders bei der finalen Auswahl berücksichtigt. Die Streetfood-Wagen werden so platziert, dass die davor zu erwartenden Schlangen den Besucher*innen Verkehr zu und vor den Vereinsständen nicht stören. ## Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, die ab 2024 stattfindenden “Vielfalt! ”„Bonner Kultur- und Begegnungsfeste“ so zu planen, dass zusätzlich zu der Präsentation der verschiedenen Verbände bezüglich der Herkunftskultur und Migration und Vereine auch um einen professionellen, internationalen „Streetfoodmarket“ (ähnlich wie der an Pfingsten 2023 und fortlaufend in Beuel) ergänzt wird. ## Beratungsfolge - 2023-10-19 · Integrationsrat · vertagt - mit Maßgabe - 2023-11-21 · Integrationsrat · ungeändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 231824-01 ST "Vielfalt!" Bonner Kultur- und Begegnungsfest - Zukünftige Planung {#nv-2014329} **Stellungnahme der Verwaltung** Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung in 2024 einen professionell durchgeführten internationalen Street Food-Markt als Ergänzung zum städtischen Kultur- und Begegnungsfest „Vielfalt! " durchführen. Aufgrund der vorhandenen Ressourcen in der Verwaltung geht dies nur unter den im Folgenden genannten Bedingungen: Die Streetfood-Anbieter*innen müssen professionell und gewerbsmäßig tätig sein, das heißt - sie müssen eine gültige Reisegewerbekarte und eine Belehrung für Personal beim Umgang mit Lebensmitteln (Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) vorweisen. Die genannten Dokumente liegen bei professionellen Anbieter*innen standardmäßig vor. Sofern Alkohol ausgeschenkt werden soll, muss zusätzlich eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz (§ 12 GastG) beantragt werden. - sie müssen alle Voraussetzungen und Anforderung aus dem „Merkblatt für Veranstaltungen im Freien“ des Amtes für Umwelt und Stadtgrün, Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste (Stand 11/2020) der Stadt Bonn erfüllen. - sie müssen über einen entsprechenden Wagen („Truck“, Kleinbus) oder Anhänger mit einer Länge von ca. 3 bis 5 Metern verfügen. Zelte oder andere portable, wind- und wette _Gekürzt._