Originalquelle: ALLRIS-Original
231839 · 2023-10-23 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Mitteilung:
Die Verwaltung informiert über die im Zeitraum August – September 2023 im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durchgeführten Fällungen von Gefahrenbäumen.
Für im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zur Fällung freigegebene Gefahrenbäume kann Ersatz nur empfohlen werden. Bei Gefahrenbäumen mit einem Zustand ausreichend bis mangelhaft wird eine Ersatzpflanzung gefordert.
__Nietzschestr. 27-67, 53177__
Die Sal-Weide (Salix) wies einen Stammumfang von 212 cm auf und wurde aufgrund weitreichender Holzschäden durch frühere Kappungen mit mangelhaft bewertet und wegen der Bruchgefahr zur Fällung freigegeben.
__Martin-Luther-King-Str. 5, 53175__
Die Kiefer (Pinus) mit einem Stammumfang von 224 cm wurde mit ungenügend bewertet, da sie bereits komplett abgestorben ist. Der Baum wurde wegen Bruchgefahr zur Fällung freigegeben.
__Lindstr. 32b, 53177__
Die Scheinzypresse (Chamaecyparis) wies einen Stammumfang von 240 cm auf und wurde wegen Spaltung durch Sturmschaden mit mangelhaft bewertet und aufgrund weiterer Bruchgefahr zur Fällung freigegeben.
__Rheinallee 5, 53173__
Die Douglasie (Pseudotsuga) mit einem Stammumfang von 223 cm wurde wegen fortgeschrittenen Abste
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._