Originalquelle: ALLRIS-Original

Einbürgerung / Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechtes

231841 · 2023-10-19 · Große Anfrage · öffentlich

Antragsteller: Rahim Öztürker (Internationale Liste)

Sachverhalt

Es ist wichtig zu erfahren, wie sich die Einbürgerungszahl in den letzten zwei Jahren in Bonn entwickelt hat. Das Bundeskabinett hat am 24.08.2023 die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts, die einige Neuheiten beinhaltet, beschlossen. Das neue Gesetzt soll im Januar 2024 in Kraft treten. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung, uns über die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts zu informieren, um die Informationen an dem betreffenden Personenkreis weitergeben zu können.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten:

1- Wie viele Personen haben sich in den letzten zwei Jahren einbürgern lassen und aus welchen Ländern stammen sie?

2- Welche Neuheiten bringt das von dem Bundeskabinett am 24.08.2023 beschlossene Staatsangehörigkeitsrecht mit sich?

3- Wenn das geplante Staatsangehörigkeitsrecht Anfang 2024 in Kraft treten sollte, wie viele Migrantinnen und Migranten können in Bonn davon Gebrauch machen?

4- Kann die Verwaltung mit den vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern diese neue zusätzliche Aufgabe bewältigen oder muss neues Personal eingestellt werden?

5- Wie lange dauert es in der Regel der Einbürgerungsprozess und wie hoch sind die Gebühren?

6- Welche Voraussetzungen muss die Antragsstellerin / der Antragssteller erfüllen, um Einbürgerung zu beantragen?

7- Können Studenten, alleine Erziehende und Rentner/innen auch Antrag auf Einbürgerung stellen, obwohl sie Transferleistungen bekommen?

8- Wie ist die Mehrstaatigkeit geregelt und können die Personen, die bereits deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, auch ihre alte Staatsangehörigkeit beantragen, ohne ihre deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren?

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

231841-01 ST Einbürgerung / Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechtes

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung bittet um Vertagung zur Sitzung des Integrationsrates im November.

Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz liegt in der Kabinettsfassung vor. Die erste Lesung (von drei Lesungen) im Bundestag soll voraussichtlich im November erfolgen. Mit Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens werden Aussagen zur konkreten Anwendung der künftigen Regelungen belastbarer.

Natürlich ist sich die Verwaltung bewusst, dass die Mitglieder des Integrationsrats mit einigem Vorlauf vor Inkrafttreten des neuen Einbürgerungsrechts informiert sein wollen, insofern bietet sich die Sitzung im November für eine Erörterung an. Die Verwaltung wird dann einen Berichterstatter entsenden und die Erläuterung der Vorlage zum Ratsbeschluss vom 19.09.2023 zur „Aktuellen Situation Einbürgerungsbehörde“ ( __231269__ ) einbeziehen.

231841-02 ST Einbürgerung / Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechtes

Sachverhalt

__Inhalt der Stellungnahme:__

Zu Frage 1: Wie viele Personen haben sich in den letzten zwei Jahren einbürgern lassen und aus welchen Ländern stammen sie?

In 2022 wurden 849 Personen eingebürgert. Im laufenden Jahr waren es bis zum 31. Oktober 858 Personen. Die Antragstellenden hatten 84 unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, am Häufigsten waren vertreten: Syrien, Türkei, Iran, Irak, Marokko, Ukraine, Polen, Indien, Spanien, Russische Förderation, Nigeria, Afghanistan, Italien, Libyen, Tunesien und Pakistan.

Zu Frage2: Welche Neuheiten bringt das von dem Bundeskabinett am 24.08.2023 beschlossene Staatsangehörigkeitsrecht mit sich?

Das neue Staatsangehörigkeitsrecht liegt zurzeit in der Form eines

__Regierungsentwurfes__

vor, nicht in Form eines verkündeten Gesetzes.

Die im weiteren Gesetzgebungsverfahren erforderlichen Lesungen im Bundestag haben noch nicht stattgefunden. Nach Kenntnis der Verwaltung war die erste Lesung (von insgesamt drei Lesungen) für Anfang November geplant, sie hat aber nicht stattgefunden.

Der Kern der Gesetzesreform, wie ihn der Regierungsentwurf vorsieht, ist (Quelle: BMI, wie auch im weiteren zur Gesetzesreform):

_Gekürzt._

Stellungnahme der Verwaltung

Zu Frage 1: Wie viele Personen haben sich in den letzten zwei Jahren einbürgern lassen und aus welchen Ländern stammen sie?

In 2022 wurden 849 Personen eingebürgert. Im laufenden Jahr waren es bis zum 31. Oktober 858 Personen. Die Antragstellenden hatten 84 unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, am Häufigsten waren vertreten: Syrien, Türkei, Iran, Irak, Marokko, Ukraine, Polen, Indien, Spanien, Russische Förderation, Nigeria, Afghanistan, Italien, Libyen, Tunesien und Pakistan.

Zu Frage2: Welche Neuheiten bringt das von dem Bundeskabinett am 24.08.2023 beschlossene Staatsangehörigkeitsrecht mit sich?

Das neue Staatsangehörigkeitsrecht liegt zurzeit in der Form eines __Regierungsentwurfes__ vor, nicht in Form eines verkündeten Gesetzes.

Die im weiteren Gesetzgebungsverfahren erforderlichen Lesungen im Bundestag haben noch nicht stattgefunden. Nach Kenntnis der Verwaltung war die erste Lesung (von insgesamt drei Lesungen) für Anfang November geplant, sie hat aber nicht stattgefunden.

Der Kern der Gesetzesreform, wie ihn der Regierungsentwurf vorsieht, ist (Quelle: BMI, wie auch im weiteren zur Gesetzesreform):

_Gekürzt._