Originalquelle: ALLRIS-Original
231851 · 2023-10-24 · Beschlussvorlage · öffentlich
1) Die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für Betriebsmittelzuschüsse im Bereich der Kultur in der Fassung von Anlage 1 werden beschlossen.
2) Die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Förderung von Investitionsmaßnahmen im Bereich der Kultur in der Fassung von Anlage 3 werden beschlossen.
3) Die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für Projektförderung im Bereich der Kultur in der Fassung von Anlage 5 werden beschlossen.
1) Die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für Betriebsmittelzuschüsse im Bereich der Kultur in der Fassung von Anlage 1 werden beschlossen.
2) Die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Förderung von Investitionsmaßnahmen im Bereich der Kultur in der Fassung von Anlage 3 werden beschlossen.
3) Die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für Projektförderung im Bereich der Kultur in der Fassung von Anlage 5 werden beschlossen.
Hintergrund und Ziel der Überarbeitung der Bewilligungsbedingungen war es, diese eindeutiger zu formulieren und den Fördernehmer*innen und dem Kulturamt auf Grundlage der Rechtslage und der Erfahrungen der vergangenen Jahren klare Vorgaben an die Hand zu geben.
Die Überarbeitung erfolgte im intensiven Austausch mit Rechtsamt und Rechnungsprüfungsamt.
Sachverhalt
Die ABB haben eine andere Regelung für die Bildung von freien Mitteln als das HGB. Will ein Verein gemeinnützig bleiben, muss er aber dem Finanzamt Jahresabschlüsse nach dem HGB einreichen mit aussagekräften Zahlen zu Verbindlichkeiten und Abschreibungen für die Folgejahre. Die Regelung der Bildung von freien Mitteln muss erweitert werden, um den freien Trägervereinen eine auskömmliche Finanzierung zu sichern und sie vor der Insolvenz zu bewahren.
Beschlussvorschlag
Die Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für Betriebsmittel im Bereich Kultur der Stadt Bonn (ABB) werden wie folgt geändert: