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Parkplatz der Beethovenhalle

231864 · 2023-10-19 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Die Vorlage wird nachgereicht.

Beschlussvorschlag

Die Vorlage wird nachgereicht.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

231864-01 ST Parkplatz der Beethovenhalle

Sachverhalt

Beschluss

  1. Der Rat beschließt die Umsetzung der angepassten Planung für den Parkplatz der Beethovenhalle entsprechend der Ergebnisse der Machbarkeitsanalyse.
  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Initiierung der Baulasteintragung für 45 Stellplätze in der Beethovengarage zugunsten der Beethovenhalle.

__Begründung: __

Aktuelle Beschlusslage

Mit Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom 23.03.2023 (DS-Nr. __230281__ ) wurde die Verwaltung mit einer Anpassung der Planung „Instandsetzung des Gartendenkmals an der Beethovenhalle“ beauftragt. Es wurde beschlossen, „im Rahmen des zu erteilenden Planungsauftrags den Landschaftsarchitekten mit der Prüfung einer angepassten Ausrichtung der Nutzung der Parkplatzfläche zu beauftragen. Eine stärkere Begrünung des Parkplatzes und eine Reduzierung der Stellplatzanzahlen sollten auf ihre Machbarkeit untersucht werden , ohne die Belange des Betriebs und der Vermarktung der Beethovenhalle zu beeinträchtigen. […] Die Ergebnisse müssen mit den zuständigen Behörden und dem Betreiber der Beethovenhalle bzw. des Parkplatzes sondiert und vorabgestimmt werden

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Beschluss

  1. Der Rat beschließt die Umsetzung der angepassten Planung für den Parkplatz der Beethovenhalle entsprechend der Ergebnisse der Machbarkeitsanalyse.
  1. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Initiierung der Baulasteintragung für 45 Stellplätze in der Beethovengarage zugunsten der Beethovenhalle.

__Begründung: __

Aktuelle Beschlusslage

Mit Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom 23.03.2023 (DS-Nr. __230281__ ) wurde die Verwaltung mit einer Anpassung der Planung „Instandsetzung des Gartendenkmals an der Beethovenhalle“ beauftragt. Es wurde beschlossen, „im Rahmen des zu erteilenden Planungsauftrags den Landschaftsarchitekten mit der Prüfung einer angepassten Ausrichtung der Nutzung der Parkplatzfläche zu beauftragen. Eine stärkere Begrünung des Parkplatzes und eine Reduzierung der Stellplatzanzahlen sollten auf ihre Machbarkeit untersucht werden , ohne die Belange des Betriebs und der Vermarktung der Beethovenhalle zu beeinträchtigen. […] Die Ergebnisse müssen mit den zuständigen Behörden und dem Betreiber der Beethovenhalle bzw. des Parkplatzes sondiert und vorabgestimmt werden

_Gekürzt._

Begründung

__

Aktuelle Beschlusslage

Mit Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom 23.03.2023 (DS-Nr. __230281__ ) wurde die Verwaltung mit einer Anpassung der Planung „Instandsetzung des Gartendenkmals an der Beethovenhalle“ beauftragt. Es wurde beschlossen, „im Rahmen des zu erteilenden Planungsauftrags den Landschaftsarchitekten mit der Prüfung einer angepassten Ausrichtung der Nutzung der Parkplatzfläche zu beauftragen. Eine stärkere Begrünung des Parkplatzes und eine Reduzierung der Stellplatzanzahlen sollten auf ihre Machbarkeit untersucht werden , ohne die Belange des Betriebs und der Vermarktung der Beethovenhalle zu beeinträchtigen. […] Die Ergebnisse müssen mit den zuständigen Behörden und dem Betreiber der Beethovenhalle bzw. des Parkplatzes sondiert und vorabgestimmt werden, bevor sie den zuständigen Gremien sowie dem Rat zur finalen Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden können.“

Die Machbarkeitsanalyse sowie die Abstimmung mit den zuständigen Behörden und dem Betreiber sind abgeschlossen. Im Ergebnis empfiehlt die Verwaltung die Gestaltung des westlichen Teils der Außen

231864-02 AA FDP-Änderungsantrag: Parkplatz der BeethovenhalleAntrag zur Vorlage 231864

Sachverhalt

Erfolgt mündlich

Beschlussvorschlag

Die Beschlussvorlage 231864-01 ST wird wie folgt geändert:

Die angepasste Planung für den Parkplatz der Beethovenhalle wird unter vorrangiger Beachtung der nachfolgend genannten Prämissen überarbeitet. Die weiter genannten Detailvorschläge werden als Prüfaufträge in die Überarbeitung einbezogen:

  1. Eine Kongress-und Veranstaltungshalle muss wirtschaftlich zu betreiben sein, auch für die Beethovenhalle Bonn muss eine Bezuschussung durch die Kommune vermieden, mindestens aber vermindert werden.
  2. Angesichts ihrer Sitzplatzkapazität muss sich die Beethovenhalle mit ihrer Auslastung an einem nationalen und internationalen Markt behaupten können. Dazu gehört auch ein ausreichendes Zur-Verfügung-Stellen von Parkplätzen. Die hierzu vorgetragenen Argumente der Betreiber zugunsten einer erfolgreichen Vermarktung und weiteren Nutzungen der Halle werden dabei berücksichtigt.

Im Einzelnen werden folgende Vorschläge überprüft:

  1. Neuentwurf des Parkplatzes nach aktuellen technischen Kriterien mit den Maßgaben des Erhalts von Bestandsbäumen, sowie deren optimierter Wachstumsbedingungen bei gleichzeitigem weitgehendem Erhalt der Parkplatzkapazität wie vor Beginn der Renovierungsarbeiten. Unter

_Gekürzt._

231864-03 AA Parkplatz der BeethovenhalleAntrag zur Vorlage 231864

Sachverhalt

Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Maßnahmen mit dem Betreiber der Beethovenhalle und der Bonn City Parkraum GmbH umzusetzen:

  1. Mit Ticketvergabe soll ein Parkplatz-Reservierungssystem im Beethoven-Parkhaus entwickelt werden. Ziel ist es, mit Ticketkauf kostenpflichtig einen Parkplatz reservieren zu können. So soll die Verwaltung über eine vertragliche Regelung mit der BCP oder SWB sicherstellen, dass über Buchungen Parkplätzen reserviert werden können. Es ist zu prüfen, ob sinnvollerweise eine der beiden Einfahrtspuren in die Beethovengarage in der Zeit vor Veranstaltungen Kundin*innen mit Reservierung vorbehalten wird.
  1. Wenn ein Reservierungssystem sich kurzfristig nicht realisieren lässt, dann wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob weitere Stellplätze im Beethoven-Parkhaus abgelöst bzw. dauerhaft gesichert werden können. Hierbei sollen die Minderausgaben für den Beethovenparkplatz genutzt werden.
  1. Das Veranstaltungsticket soll automatisch mit einem ÖPNV-Ticket kombiniert werden.
  1. Es soll geprüft werden, ob ein Shuttleservice von geeigneten Parkflächen zur Beethovenhalle ermöglicht werden kann und wie dieser finanziert werden könnte.
  1. Darüber hinaus ist es

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Maßnahmen mit dem Betreiber der Beethovenhalle und der Bonn City Parkraum GmbH umzusetzen:

  1. Mit Ticketvergabe soll ein Parkplatz-Reservierungssystem im Beethoven-Parkhaus entwickelt werden. Ziel ist es, mit Ticketkauf kostenpflichtig einen Parkplatz reservieren zu können. So soll die Verwaltung über eine vertragliche Regelung mit der BCP oder SWB sicherstellen, dass über Buchungen Parkplätzen reserviert werden können. Es ist zu prüfen, ob sinnvollerweise eine der beiden Einfahrtspuren in die Beethovengarage in der Zeit vor Veranstaltungen Kundin*innen mit Reservierung vorbehalten wird.
  1. Wenn ein Reservierungssystem sich kurzfristig nicht realisieren lässt, dann wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob weitere Stellplätze im Beethoven-Parkhaus abgelöst bzw. dauerhaft gesichert werden können. Hierbei sollen die Minderausgaben für den Beethovenparkplatz genutzt werden.
  1. Das Veranstaltungsticket soll automatisch mit einem ÖPNV-Ticket kombiniert werden.
  1. Es soll geprüft werden, ob ein Shuttleservice von geeigneten Parkflächen zur Beethovenhalle ermöglicht werden kann und wie dieser finanziert werden könnte.
  1. Darüber hinaus ist es d

_Gekürzt._

231864-04 AA Parkplatz der BeethovenhalleAntrag zur Vorlage 231864

Sachverhalt

Die Beethovenhalle ist in der Denkmalliste der Bundesstadt Bonn unter der Nr. A 1720 als Denkmal eingetragen. Eingetragen sind das Flurstück 19 (Beethovenhalle mit Außenanlagen einschließlich Parkplatz) und das Flurstück 22 (Rheinufer Fritz-Schröder-Ufer) der Flur 62 der Gemarkung Bonn. Mit der Unterschutzstellung unterliegt das Denkmal den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes. Danach sind die Denkmalbehörden frühzeitig zu beteiligen und so mit dem Ziel in die Abwägung mit anderen Belangen einzubeziehen, „ dass die Erhaltung und Nutzung der Denkmäler möglich ist .“ Eine denkmalrechtliche Erlaubnis ist nach § 9 Abs. 3 DSchG NRW zu erteilen, „wenn Belange des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt . Bei der Entscheidung sind insbesondere auch die Belange des Wohnungsbaus, des Klimas, des Einsatzes erneuerbarer Energien sowie der Barrierefreiheit angemessen zu berücksichtigen.“

Die aufgrund des Ratsbeschlusses vom 23.03.2023 vorgelegte Machbarkeitsanalyse einer möglichen Entsiegelung des Parkplatzes kommt zu dem Ergebnis, dass dies für die inneren Stellplatzreihen, die den Kern der Parkplatzanlage ausmachen,

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Der Rat beschließt, den Parkplatz der Beethovenhalle in den inneren Stellplatzreihen in Anpassung an den vorhandenen Baumbestand und die heutige Regelbreite je Stellplatz mit insgesamt 153 Stellplätzen denkmalgerecht wiederherzustellen.

231864-05 AA BBB-Änderungsantrag Parkplatz der BeethovenhalleDrucksachengruppe 231864

Sachverhalt

Die Oberbürgermeisterin stellt in ihrem Schreiben vom 30.10.2023 die Schätzungen zu Einnahmeverlusten aus der beabsichtigten Verringerung des Stellplatzangebotes der BonnCC unter Außerachtlassung der Entwicklung des Parkraumangebotes und dessen Bepreisung in Frage, ohne selbst die Kosten für die von ihr präferierte Variante auszuweisen.

Die Antragsteller haben angesichts des Wortlautes der in 2022 beschlossenen Stellplatzsatzung erhebliche Zweifel daran, ob die Satzung auch unter Berücksichtigung kommunaler Handlungsempfehlungen ( __handbuch-kommunale-stellplatzsatzungen-november-219.pdf (lkt-nrw.de)__ ) überhaupt auf die Beethovenhalle Anwendung finden kann. Selbst wenn dies bejaht wird, stellt sich den Antragstellern die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit eines Stellplatznachweises in der Beethovengarage.

Beschlussvorschlag

Die Oberbürgermeisterin legt vor einer Beschlussfassung dar,

a. dass die Stellplatzsatzung aus 2022 überhaupt Anwendung auf die Beethovenhalle als Bestandsbau findet,

b. eine vorrangige Schaffung aller notwendigen Stellflächen auf dem Baugrunds

_Gekürzt._

231864-06 AA Parkplatz der BeethovenhalleAntrag zur Vorlage 231864

Sachverhalt

Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:

„Der Rat beschließt

vorbehaltlich der weiteren Prüfung der Bebauung dieses Geländes mit einem Ersatzbau für die Oper

, den Parkplatz der Beethovenhalle in den inneren Stellplatzreihen in Anpassung an den vorhandenen Baumbestand und die heutige Regelbreite je Stellplatz mit insgesamt 153 Stellplätzen denkmalgerecht wiederherzustellen.“

Beschlussvorschlag

Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:

„Der Rat beschließt vorbehaltlich der weiteren Prüfung der Bebauung dieses Geländes mit einem Ersatzbau für die Oper , den Parkplatz der Beethovenhalle in den inneren Stellplatzreihen in Anpassung an den vorhandenen Baumbestand und die heutige Regelbreite je Stellplatz mit insgesamt 153 Stellplätzen denkmalgerecht wiederherzustellen.“

Begründung

erfolgt mündlich