Originalquelle: ALLRIS-Original
231864 · 2023-10-19 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die Vorlage wird nachgereicht.
Die Vorlage wird nachgereicht.
Sachverhalt
Beschluss
__Begründung: __
Aktuelle Beschlusslage
Mit Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom 23.03.2023 (DS-Nr. __230281__ ) wurde die Verwaltung mit einer Anpassung der Planung „Instandsetzung des Gartendenkmals an der Beethovenhalle“ beauftragt. Es wurde beschlossen, „im Rahmen des zu erteilenden Planungsauftrags den Landschaftsarchitekten mit der Prüfung einer angepassten Ausrichtung der Nutzung der Parkplatzfläche zu beauftragen. Eine stärkere Begrünung des Parkplatzes und eine Reduzierung der Stellplatzanzahlen sollten auf ihre Machbarkeit untersucht werden , ohne die Belange des Betriebs und der Vermarktung der Beethovenhalle zu beeinträchtigen. […] Die Ergebnisse müssen mit den zuständigen Behörden und dem Betreiber der Beethovenhalle bzw. des Parkplatzes sondiert und vorabgestimmt werden
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Beschluss
__Begründung: __
Aktuelle Beschlusslage
Mit Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom 23.03.2023 (DS-Nr. __230281__ ) wurde die Verwaltung mit einer Anpassung der Planung „Instandsetzung des Gartendenkmals an der Beethovenhalle“ beauftragt. Es wurde beschlossen, „im Rahmen des zu erteilenden Planungsauftrags den Landschaftsarchitekten mit der Prüfung einer angepassten Ausrichtung der Nutzung der Parkplatzfläche zu beauftragen. Eine stärkere Begrünung des Parkplatzes und eine Reduzierung der Stellplatzanzahlen sollten auf ihre Machbarkeit untersucht werden , ohne die Belange des Betriebs und der Vermarktung der Beethovenhalle zu beeinträchtigen. […] Die Ergebnisse müssen mit den zuständigen Behörden und dem Betreiber der Beethovenhalle bzw. des Parkplatzes sondiert und vorabgestimmt werden
_Gekürzt._
Begründung
__
Aktuelle Beschlusslage
Mit Beschluss des Rates der Bundesstadt Bonn vom 23.03.2023 (DS-Nr. __230281__ ) wurde die Verwaltung mit einer Anpassung der Planung „Instandsetzung des Gartendenkmals an der Beethovenhalle“ beauftragt. Es wurde beschlossen, „im Rahmen des zu erteilenden Planungsauftrags den Landschaftsarchitekten mit der Prüfung einer angepassten Ausrichtung der Nutzung der Parkplatzfläche zu beauftragen. Eine stärkere Begrünung des Parkplatzes und eine Reduzierung der Stellplatzanzahlen sollten auf ihre Machbarkeit untersucht werden , ohne die Belange des Betriebs und der Vermarktung der Beethovenhalle zu beeinträchtigen. […] Die Ergebnisse müssen mit den zuständigen Behörden und dem Betreiber der Beethovenhalle bzw. des Parkplatzes sondiert und vorabgestimmt werden, bevor sie den zuständigen Gremien sowie dem Rat zur finalen Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden können.“
Die Machbarkeitsanalyse sowie die Abstimmung mit den zuständigen Behörden und dem Betreiber sind abgeschlossen. Im Ergebnis empfiehlt die Verwaltung die Gestaltung des westlichen Teils der Außen
Sachverhalt
Erfolgt mündlich
Beschlussvorschlag
Die Beschlussvorlage 231864-01 ST wird wie folgt geändert:
Die angepasste Planung für den Parkplatz der Beethovenhalle wird unter vorrangiger Beachtung der nachfolgend genannten Prämissen überarbeitet. Die weiter genannten Detailvorschläge werden als Prüfaufträge in die Überarbeitung einbezogen:
Im Einzelnen werden folgende Vorschläge überprüft:
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Maßnahmen mit dem Betreiber der Beethovenhalle und der Bonn City Parkraum GmbH umzusetzen:
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Maßnahmen mit dem Betreiber der Beethovenhalle und der Bonn City Parkraum GmbH umzusetzen:
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die Beethovenhalle ist in der Denkmalliste der Bundesstadt Bonn unter der Nr. A 1720 als Denkmal eingetragen. Eingetragen sind das Flurstück 19 (Beethovenhalle mit Außenanlagen einschließlich Parkplatz) und das Flurstück 22 (Rheinufer Fritz-Schröder-Ufer) der Flur 62 der Gemarkung Bonn. Mit der Unterschutzstellung unterliegt das Denkmal den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes. Danach sind die Denkmalbehörden frühzeitig zu beteiligen und so mit dem Ziel in die Abwägung mit anderen Belangen einzubeziehen, „ dass die Erhaltung und Nutzung der Denkmäler möglich ist .“ Eine denkmalrechtliche Erlaubnis ist nach § 9 Abs. 3 DSchG NRW zu erteilen, „wenn Belange des Denkmalschutzes nicht entgegenstehen oder ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt . Bei der Entscheidung sind insbesondere auch die Belange des Wohnungsbaus, des Klimas, des Einsatzes erneuerbarer Energien sowie der Barrierefreiheit angemessen zu berücksichtigen.“
Die aufgrund des Ratsbeschlusses vom 23.03.2023 vorgelegte Machbarkeitsanalyse einer möglichen Entsiegelung des Parkplatzes kommt zu dem Ergebnis, dass dies für die inneren Stellplatzreihen, die den Kern der Parkplatzanlage ausmachen,
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, den Parkplatz der Beethovenhalle in den inneren Stellplatzreihen in Anpassung an den vorhandenen Baumbestand und die heutige Regelbreite je Stellplatz mit insgesamt 153 Stellplätzen denkmalgerecht wiederherzustellen.
Sachverhalt
Die Oberbürgermeisterin stellt in ihrem Schreiben vom 30.10.2023 die Schätzungen zu Einnahmeverlusten aus der beabsichtigten Verringerung des Stellplatzangebotes der BonnCC unter Außerachtlassung der Entwicklung des Parkraumangebotes und dessen Bepreisung in Frage, ohne selbst die Kosten für die von ihr präferierte Variante auszuweisen.
Die Antragsteller haben angesichts des Wortlautes der in 2022 beschlossenen Stellplatzsatzung erhebliche Zweifel daran, ob die Satzung auch unter Berücksichtigung kommunaler Handlungsempfehlungen ( __handbuch-kommunale-stellplatzsatzungen-november-219.pdf (lkt-nrw.de)__ ) überhaupt auf die Beethovenhalle Anwendung finden kann. Selbst wenn dies bejaht wird, stellt sich den Antragstellern die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit eines Stellplatznachweises in der Beethovengarage.
Beschlussvorschlag
Die Oberbürgermeisterin legt vor einer Beschlussfassung dar,
a. dass die Stellplatzsatzung aus 2022 überhaupt Anwendung auf die Beethovenhalle als Bestandsbau findet,
b. eine vorrangige Schaffung aller notwendigen Stellflächen auf dem Baugrunds
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:
„Der Rat beschließt
vorbehaltlich der weiteren Prüfung der Bebauung dieses Geländes mit einem Ersatzbau für die Oper
, den Parkplatz der Beethovenhalle in den inneren Stellplatzreihen in Anpassung an den vorhandenen Baumbestand und die heutige Regelbreite je Stellplatz mit insgesamt 153 Stellplätzen denkmalgerecht wiederherzustellen.“
Beschlussvorschlag
Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:
„Der Rat beschließt vorbehaltlich der weiteren Prüfung der Bebauung dieses Geländes mit einem Ersatzbau für die Oper , den Parkplatz der Beethovenhalle in den inneren Stellplatzreihen in Anpassung an den vorhandenen Baumbestand und die heutige Regelbreite je Stellplatz mit insgesamt 153 Stellplätzen denkmalgerecht wiederherzustellen.“
Begründung
erfolgt mündlich