Originalquelle: ALLRIS-Original
231880 · 2023-10-24 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: Marcel Schmitt, BBB-Fraktion im Rat
Zieht die Oberbürgermeisterin ernsthaft in Erwägung, durch Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsschutzes (gem. § 67 BNat SchG) den Interessen einer kleinen Gruppe von „Akteuren der örtlichen Mountainbike-Szene“ Vorrang vor dem Schutz wertvoller Pflanzengesellschaften, seltener
Tierarten und dem vorhandenen Biotopverbund zu gewähren?
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage soll es den beabsichtigten „Rang
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Zieht die Oberbürgermeisterin ernsthaft in Erwägung, durch Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsschutzes (gem. § 67 BNat SchG) den Interessen einer kleinen Gruppe von „Akteuren der örtlichen Mountainbike-Szene“ Vorrang vor dem Schutz wertvoller Pflanzengesellschaften, seltener Tierarten und dem vorhandenen Biotopverbund zu gewähren?
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage soll es den beabsichtigten „Range
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Die BBB-Fraktion lehnt einen Mountainbike-Trail im Landschaftsschutzgebiet aus ökologischen und rechtlichen Gründen ab.
Die Fragesteller erinnern an die Aussage „Die Artenvielfalt der Bonner Naturschutzgebiete ist vor allem durch den Verlust von Trittsteinbiotopen und zu intensiver Nutzung bedroht. ..Naturschutzgebiete, Fauna-Flora-Habitate, geschützte und schutzwürdige Biotope, Trittsteinbiotope und Ausgleichsflächen werden wir erhalten und weiterentwickeln.“ (Quelle: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Kreisverband Bonn „Morgen gestalten – Unser Wahlprogramm für die Zukunft Bonns“).
Die Machbarkeitsstudie stellt zudem fest, dass das von Oberbürgermeisterin Katja Dörner beabsichtigte Vorhaben mit bis zu 21 Verboten des Landschaftsplans gemäß § 26 Abs. 2 und § 5 Abs. 2 BNat SchG konfligiert. Insbesondere die bei Variante 4 zu befürchtende und gesetzlich verbotene Verfestigung, Versiegelung und / oder Förderung der Bodenerosion verbietet die Einrichtung einer solchen Strecke am Venusberghang sowie in allen anderen Schutzgebieten Bonns.
Den Interessen einer kleinen Gruppe von „Akteuren der örtlichen Mountainbike-Szene“ Vorrang vor dem Schutz wertvoller Pflanzengesellschaften, seltener Tierarten
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Stellungnahme der Verwaltung
Aufgrund der durch die Fragestellungen notwendigen verwaltungsinternen Abstimmungen verschiedener Fachämter bittet die Verwaltung um Vertagung.
Begründung
der Oberbürgermeisterin fragen wir:
Zieht die Oberbürgermeisterin ernsthaft in Erwägung, durch Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsschutzes (gem. § 67 BNat SchG) den Interessen einer kleinen Gruppe von „Akteuren der örtlichen Mountainbike-Szene“ Vorrang vor dem Schutz wertvoller Pflanzengesellschaften, seltener Tierarten und dem vorhandenen Biotopverbund zu gewähren?
Nach dem Landschaftsplan Kottenforst sind in Landschaftsschutzgebieten alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Verboten ist es insbesondere,
Stellungnahme der Verwaltung
Bisher wurden mehrere Gespräche mit den beteiligten Fachämtern geführt und ein erster Workshop mit Interessenvertretern hat den Wunsch nach weiterem Dialog mit konkreteren Plangrundlagen ergeben.
Zwischenzeitlich haben sich Anwohner*innen an die Bezirksregierung Köln gewandt und die Höhere Naturschutzbehörde hat sich daraufhin dem Vorhaben gegenüber kritisch geäußert.
Ein Angebot für die konkretere Planung eines möglichen Korridors liegt inzwischen vor und könnte beauftragt werden. Diese Planung soll als Basis für mindestens einen weiteren Workshop dienen und soll auch aufzeigen, welche weiteren Gutachten noch benötigt werden.
Wie in [__DS 220891__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDN
_Gekürzt._
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Zieht auch der Oberbürgermeister in Erwägung, durch Befreiung oder Ausnahmegestattung von den Ge- und Verboten des Landschaftsschutzes (gem. § 67 BNat SchG) den Interessen einer kleinen Gruppe von „Akteuren der örtlichen Mountainbike-Szene“ Vorrang vor dem Schutzziel zugunsten wertvoller Pflanzen- und Tierarten bzw. dem vorhandenen Biotopverbund zu gewähren?
_Gekürzt._
Begründung
der Oberbürgermeisterin fragen wir:
Zieht auch der Oberbürgermeister in Erwägung, durch Befreiung oder Ausnahmegestattung von den Ge- und Verboten des Landschaftsschutzes (gem. § 67 BNat SchG) den Interessen einer kleinen Gruppe von „Akteuren der örtlichen Mountainbike-Szene“ Vorrang vor dem Schutzziel zugunsten wertvoller Pflanzen- und Tierarten bzw. dem vorhandenen Biotopverbund zu gewähren?
Stellungnahme der Verwaltung
Es wird gebeten, die Große Anfrage des BBB um einen Sitzungslauf zu vertagen.
Um auf die Große Anfrage qualitativ eingehen zu können sind Teilstellungnahmen weiterer Fachämter erforderlich, was kurzfristig und aufgrund der Ferienzeit nicht möglich war.
Zu den Folgesitzungen der jeweiligen Gremien wird die Verwaltung eine Stellungnahme abgeben können.