Originalquelle: ALLRIS-Original
231965 · 2024-01-16 · Beschlussvorlage · öffentlich
Unter der DS Nr. __211743__ hat die Verwaltung über die Aufstellung des Bonner Freiraumplans als Weiterentwicklung der Integrierten Freiraumentwicklung berichtet.
Das von der Verwaltung beauftragte Planungsbüro bgmr Landschaftsarchitekten aus Berlin hat im November 2022 den Zwischenbericht im AUKLA vorgestellt und den Bericht in Schriftform mit DS-Nr. __221831__ den Gremien vorgelegt.
Der nun vorliegende Endbericht liegt zur ersten Lesung in der ersten Sitzungsrunde in 2024 im Januar den politischen Gremien zur ersten Beratung vor. Seitens des Planungsbüros ist eine einmalige und ausführliche Präsentation im Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda am 31.01.2024 vorgesehen, an der sowohl im Ratssaal als auch per Stream teilgenommen werden kann.
Der Bonner Freiraumplan ist eine Dachstrategie für die gesamtstädtische Freiraumentwicklung, die das vorhandene IFS 2012 ablöst und neben dem unbebauten Außenbereich den bebauten Innenbereich integriert. Er gibt zudem Anregungen für aktuelle Herausforderungen wie Flächenkonkurrenz durch B
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Beschlussvorschlag
Mitteilung:
Die Verwaltung informiert den Naturschutzbeirat in seiner Sitzung am 28.11.2023, wie in einer vorherigen Sitzung gewünscht, mit einem mündlichen Vortrag über den aktuellen Sachstand zum Endbericht des Bonner Freiraumplans basierend auf der Beschlussvorlage zum Endbericht mit der DS-Nr. 231965.
Sachverhalt
Beschlussvorschlag
_Gekürzt._
Sachverhalt
Er liegt als „Grüner Trittstein“ mitten in der Siebengebirgsbucht zwischen Rhein und Ennert. und ist Teil des historischen Rheinhöhenweges R (Beuel – Wiesbaden) mit Start am Beueler Bahnhof über Finkenberg (Treppenanlage Königswinterer Straße Nr. 210 -212).
Die Achse Rhein-Finkenberg-Ennert sollte deshalb in entsprechende Planungen Eingang finden.
Beschlussvorschlag
Im Freiraum-Plan soll das Landschaftsschutzgebiet Finkenberg mit aufgenommen werden.
Sachverhalt
Da 2017 in der Bilanzierung des Integrierten Freiraumsystems mit 50, 6% weniger Freiraumfläche angegeben wurde als 2024 mit 57, 2%, kann dies nur an der unterschiedlichen Definition von „Freiraum“ liegen. Tatsächlich müsste sich die noch vorhandene Bonner Freiraumfläche nach der Definition von 2017 verringert haben, da zwischenzeitlich nachverdichtet wurde und weitere Flächen zur Bebauung freigegeben wurden.
Möglicherweise liegt die erhöhte Zuordnung an Freifläche in der aktuellen Bilanzierung u.a. daran, dass auch Dächer* teilweise als Freifläche betrachtet werden. Das bedeutet, dass neuerdings auch überbaute Flächen dem Freiraum zugeordnet werden, was diesem Begriff völlig widerspricht. Ebenfalls unpräzise ist die Zuordnung von Straßenraum, da er einerseits als eine der Freiraumkategorien auftaucht, andererseits aber die Infrastruktur getrennt vom Freiraum aufgeführt wird.
Unter Anwendung dieser unpräzisen und damit volatil nutzbaren Definitionen wird der Begriff „Freiraumfläche“ inflationär und verliert an Glaubwürdigkeit.
Begründet wurde die Notwendigkeit der Neudefinition damit, dass man auch den Innenbereich berücksichtigen wolle. Aber bereits die Freiraumkategorien von 20
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Erfolgt mündlich
Beschlussvorschlag
Der Bonner Freiraumplan wird mit folgender Maßgabe beschlossen:
Sachverhalt
Während die Freiraumkategorien des früheren integrierten Freiraumsystem als Zielsetzung hatten, einen Überblick über die gesamtstädtischen Grünflächen zu erhalten und Entwicklungspotenziale aber auch negative Veränderungen durch bauliche Inanspruchnahme aufzuzeigen, umfasst die Neufassung des Freiraumkonzeptes auch versiegelte Flächen wie Straßen, Plätze und Flachdächer*.
Mit der Erweiterung der Freiraumkategorien ist eine trennscharfe Zuordnung von Siedlungsfläche, verkehrlicher Infrastruktur und Freiraum nicht mehr möglich. Unter Anwendung dieser unpräzisen und damit volatil nutzbaren Definition wird der Begriff „Freiraumfläche“ inflationär und verliert an Glaubwürdigkeit.
Begründet wurde die Notwendigkeit der Neudefinition damit, dass man auch den Innenbereich berücksichtigen wolle. Aber bereits die Freiraumkategorien von 2012 umfassten Flächen des Innenbereiches, wie Sportplätze, Straßenbegleitgrün, Kleingärten, allerdings keine überbauten Flächen.
Um trotz der Neuausrichtung des Freiraumkonzeptes einen kontinuierlichen Überblick über die Grünflächenentwicklung zu erhalten, sollte daher neben dem durch versiegelte Flächen erweiterten Freiraumbegriff noch der ehemalige auf Gr
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Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Ergänzende Stellungnahme:
Im Rahmen der politischen Beratung wurde der Wunsch formuliert, eine Kurzfassung zum Bonner Freiraumplan bereitzustellen.
Diesem Wunsch kommt die Verwaltung mit dieser ergänzenden Stellungnahme nach.
Beschlussvorschlag
Ergänzende Stellungnahme:
Im Rahmen der politischen Beratung wurde der Wunsch formuliert, eine Kurzfassung zum Bonner Freiraumplan bereitzustellen.
Diesem Wunsch kommt die Verwaltung mit dieser ergänzenden Stellungnahme nach.
Sachverhalt
Erfolgt mündlich
Beschlussvorschlag
Der Bonner Freiraumplan wird mit folgender Maßgabe beschlossen:
Begründung
zum Änderungsantrag aufgelisteten Ortsteile Muffendorf, Plittersdorf und Alt-Tannenbusch mit ihren üppigen Grünflächen in der Ausarbeitung des Freiraumplans durchaus wider. In diesen Gebieten wurden vergleichsweise wenige/ kleine Teilflächen mit Maßnahmen aus dem Leitbildthema der Grünen Viertel versehen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass es hier aufgrund der bereits vorhandenen positiven Freiraumstruktur weniger Bedarf gibt.
Zu Ziffer 2 des ÄA:
Unter der Überschrift "Druck auf Außenflächen steigt" im Kapitel 4.1, S. 40, kann der Anschluss an die angrenzenden Landschaftsräume des Rhein-Sieg-Kreises weiter hervorgehoben werden. Da es sich bei dem vorliegenden Konzept jedoch um eine Dachstrategie für die Freiraumentwicklung auf Bonner Stadtgebiet handelt, wurde die Anknüpfung in weiter entferntere Landkreise wie den Landkreis Ahrweiler nicht weiter vertieft.
Im Konzept "Tore zur Rheinischen Vielfalt" des Rhein-Sieg-Kreises jedoch wird der Anschluss an die Landkreise Ahrweiler und Neuwied (DS 231058 (ehemals Tor zum Mittelrhein)) aufgegriffen und mit einem Mobilitätskonzept versehen.
Dem Einbezug direkt angrenzender Freiräume in den Bonner Freiraumplan wird vor allem unter dem L
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Stellungnahme der Verwaltung
In der politischen Beratung zum Beschluss des Bonner Freiraumplans wurden verschiedene Änderungsanträge gestellt, zu denen die Verwaltung in dieser Stellungnahme zusammengefasst Stellung nimmt.
*Im Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen am 24.01.2024 wurden Fragen gestellt. Diese werden nachfolgend beantwortet.*
Herr Kunze -SPD-, der nachfolgende Fragen an die Verwaltung stellt:
Wie ist das Verhältnis zwischen dem Siedlungsflächenkonzept und dem NEILA-Konzept? So werden im Konzept-NEILA einige Flächen als mögliche Bebauungsflächen ausgewiesen, gleichzeitig werden diese Flächen aber im Bonner Freiraumplan als Landwirtschaftliche weiter zu entwickelnde Flächen gesehen.
Im Forschungsprojekt NEILA wurde eine regionsweit (Rhein-Sieg-Kreis, Kreis Ahrweiler, Stadt Bonn) einheitliche Erhebung und Bewertung von Potenzialflächen für eine mögliche Siedlungsentwicklung (regionales Siedlungsentwicklungskonzept Si Ko) durchgeführt und im Flächeninformationssystem Geo Node für die beteiligten Städte und Kommunen als Abwägungsgrundlage zur Verfügung gestellt.
In NEILA wurden zudem die Bedeutung der Flächen für die Grüne Infrastruktur anhand definierter Kriterien wie Bedeutung für
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Sachverhalt
Wie mit DS __240008__ beschlossen, unterstützt die Bundesstadt Bonn den Zweckverband Naturpark Rheinland im Jahr 2024 mit rund 82.200 EUR. Die Homepage des Naturparks Rheinland definiert seinen Auftrag wie folgt: " Der Naturpark Rheinland ist einer von 12 Naturparken in Nordrhein-Westfalen und einer von über 100 Naturparken in Deutschland. Naturparke bewahren und entwickeln Natur und Landschaft mit und für den Menschen. Es sind großräumige Landschaften, die überwiegend aus Landschafts- und Naturschutzgebieten bestehen. Aber sie sind Schutzgebiete zum Anfassen, Erleben und Mitmachen . Der Naturpark Rheinland schafft daher vielfältige Möglichkeiten, das Besondere seiner Landschaften, Naturräume und regionalen Kultur erlebbar zu machen." Damit zählt der Naturpark Rheinland eindeutig zu den Bonner Naherholungsgebieten.
Beschlussvorschlag
Zu Gliederungspunkt 4.1. wird zu den im ersten Änderungsantrag der FDP, DS __231965-01 AA__ , geforderten Räumen auch der Einzugsbereich des Zweckverbands Naturpark Rheinland aufgenommen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Bezirksvertretung Hardtberg hat die Vorlage in ihrer Sitzung am 16.04.2024 mit der Maßgabe vertagt, dass die Verwaltung im Rahmen einer ergänzenden Stellungnahme die Auswirkungen des Bonner Freiraumplans auf die großen Flächen im Stadtbezirk Hardtberg näher erläutern und konkretisieren soll.
__Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: __
Der Bonner Freiraumplan stellt eine Zukunftsvision für die Entwicklung der Freiraumstruktur auf dem gesamten Stadtgebiet dar. Dabei wird das Stadtgebiet im Maßstab 1: 15.000 analog des Flächennutzungsplans (FNP) betrachtet, d.h. nicht parzellenscharf.
Hierzu wurden anhand der örtlichen Besonderheiten drei Leitbildthemen formuliert, die Entwicklungsziele für unterschiedliche Handlungsräume aufzeigen. Der Freiraumplan sieht über das gesamte Stadtgebiet verteilt sogenannte „Schlüsselmaßnahmen“ zu den drei Leitbildthemen vor.
Sie zeigen Schwerpunkte auf, was wo zu tun ist, um die angestrebten Entwicklungsziele der Leitbildthemen auf den Weg zu bringen. Damit bilden die Schlüsselmaßnahmen das Handlungsprogramm zur Umsetzung des Bonner Freiraumplans. Der Freiraumplan verortet die Maßnahmen nicht flächenscharf, diese sind hingegen in den ent
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Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
DS-Nr. 1313742) als Abwägungsgrundlage für alle raumwirksamen Planungen ab. Er
wird zukünftig als informelles Instrument auf Maßstabsebene des
Flächennutzungsplans wirksam. Das IFS soll jedoch datentechnisch erhalten bleiben.
einen besonderen Fokus zu legen und innerhalb der kommenden fünf Jahre anzustoßen.
Die Schlüsselmaßnahme Nr. 7. Freiraum-Aktionsfonds wird in die HH-Beratungen vertagt.
Sachverhalt
Während die Freiraumkategorien des früheren integrierten Freiraumsystem als Zielsetzung hatten, einen Überblick über die gesamtstädtischen Grünflächen zu erhalten und Entwicklungspotenziale aber auch negative Veränderungen durch bauliche Inanspruchnahme aufzuzeigen, umfasst die Neufassung des Freiraumkonzeptes auch versiegelte Flächen wie Straßen, Plätze und Flachdächer*.
Mit der Erweiterung der Freiraumkategorien ist eine trennscharfe Zuordnung von Siedlungsfläche, verkehrlicher Infrastruktur und Freiraum nicht mehr möglich. Unter Anwendung dieser unpräzisen und damit volatil nutzbaren Definition wird der Begriff „Freiraumfläche“ inflationär und verliert an Glaubwürdigkeit.
Begründet wurde die Notwendigkeit der Neudefinition damit, dass man auch den Innenbereich berücksichtigen wolle. Aber bereits die Freiraumkategorien von 2012 umfassten Flächen des Innenbereiches, wie Sportplätze, Straßenbegleitgrün, Kleingärten, allerdings keine überbauten Flächen.
Um trotz der Neuausrichtung des Freiraumkonzeptes einen kontinuierlichen Überblick über die Grünflächenentwicklung zu erhalten, sollte daher neben dem durch versiegelte Flächen erweiterten Freiraumbegriff noch der ehemalige auf Gr
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Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Die Fragesteller sind interessiert zu erfahren, ob die künftige Freiraumplanung eine detaillierte und vergleichbare Auswertung hinsichtlich der Entwicklung der Freiflächen in Bonn zulassen wird.
Beschlussvorschlag
Die Fragesteller sind interessiert zu erfahren, ob die künftige Freiraumplanung eine detaillierte und vergleichbare Auswertung hinsichtlich der Entwicklung der Freiflächen in Bonn zulassen wird.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung bittet um Vertagung, da die Beantwortung der Fragen mehr Zeit erfordert.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung nimmt zu den Rückfragen des BBB wie folgt Stellung:
a. Wird es künftig möglich sein, die oben genannten Freiraumkategorien separat für das gesamte Stadtgebiet, ausgewählte Bereiche und Jahresauswahl zu ermitteln?
Das Freiraum Monitoring wurde erstmals 2017 für das gesamte Stadtgebiet erhoben. Die o.a. Freiraumkategorien sind dabei als Kartenlayer in der kommunalen Geodateninfrastruktur hinterlegt und mit dem Bericht zum Freiraum Monitoring verknüpft.
In der Fortschreibung ist der jeweilige Status Quo der Jahre 2017, 2019, 2021 und 2022 mit entsprechenden Kennzahlen einsehbar.
Die Fortschreibung des Monitorings ist politisch beschlossen und für 2026 geplant. Eine Fortschreibung ist für alle 2 Jahre vorgesehen, ob zukünftig Datenerhebungen für ausgewählte Bereiche (z.B. statistische Bezirke) zielführend in Abwägung mit dem damit verbundenen Arbeitsaufwand sind, wird seitens der Verwaltung geprüft.
b. Wird es der Öffentlichkeit ebenfalls möglich sein, alle Daten zu den
Freiraumkategorien über das Geo-Informationssystem der Stadt abzurufen?
Bis vor Kurzem war der Abruf über das städtische Geodatenportal für die Öffentlichkeit möglich, aktuell gibt es
_Gekürzt._