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BBB-Anfrage: Umsetzung Förderprogramm “Kommunaler Klimaschutz. NRW“ – Besonderer Förderbereich „Emissionsfreie Innenstadt“

231993 · 2023-12-05 · Große Anfrage · öffentlich

Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt

Sachverhalt

Der Rat hat in 2019 die Teilnahme der Bundesstadt Bonn am Förderprogramm “Kommunaler Klimaschutz. NRW“ – Besonderer Förderbereich „Emissionsfreie Innenstadt“ beschlossen. Ein entsprechender Antrag wurde von der Bezirksregierung Köln bewilligt. Mit der Anfrage soll in Erfahrung gebracht werden, ob der dem Beschluss (Vgl. DS __1910687__ ) zu Grunde liegende Zeit- und Kostenplan eingehalten werden konnte bzw. wird.

Beschlussvorschlag

  1. Wann wurde seitens der Bezirksregierung Köln der auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 28. März 2019 seitens der Stadt gestellte Antrag zum Förderprogramm “Kommunaler Klimaschutz. NRW“ bewilligt, bis wann müssen die genehmigten Maßnahmen spätestens umgesetzt sein und wie stellt die Oberbürgermeisterin die rechtzeitige Abwicklung sicher?
  1. Auf welche Höhe beliefen sich die Kosten und die Eigenanteile für die gesamte Abwicklung des Förderprojektes Emissionsfreie Innenstadt laut Planung aufgeschlüsselt nach den Bereichen Personal (hier bitte im Vergleich zur Darstellung in DS __1910687__ unter Nr. 2, Seite 9 der Begründung), Mobilstationen, Radwege sowie Fuhrpark und wie hoch sind im Vergleich dazu die tatsächlich angefallenen bzw. bis Projektabschluss noch anfallenden Kosten und Eigenanteile?

Begründung

), Mobilstationen, Radwege sowie Fuhrpark und wie hoch sind im Vergleich dazu die tatsächlich angefallenen bzw. bis Projektabschluss noch anfallenden Kosten und Eigenanteile?

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

231993-02 ST Stellungnahme der Verwaltung zur BBB-Anfrage: Umsetzung Förderprogramm “Kommunaler Klimaschutz. NRW“ – Besonderer Förderbereich „Emissionsfreie Innenstadt“

Begründung

), Mobilstationen, Radwege sowie Fuhrpark und wie hoch sind im Vergleich dazu die tatsächlich angefallenen bzw. bis Projektabschluss noch anfallenden Kosten und Eigenanteile? **

Zu 2.: Die im Bewilligungszeitraum eingereichten Ausgaben für die einzelnen Teilprojekte können der beigefügten Tabelle 1 entnommen werden. Aktuell können die erforderlichen Eigenanteile noch nicht ermittelt werden, da die Bezirksregierung Köln sich in der Prüfung des 2., 3. und 4. Mittelabrufs von insgesamt 5 Mittelabrufen befindet. Der final abgestimmte Verwendungsnachweis aller Teilprojekte wird Anfang nächsten Jahres erwartet. Eine Kostenänderungsanzeige im Bereich "Mobilstationen" wurde nicht gestellt, da diese lt. Fördergeber von vorneherein keine Aussicht auf Erfolg hatte.

Der Vergleich der beantragten Personalkosten zu den tatsächlich angefallenen Personalkosten ist aus der Tabelle 2 ersichtlich.

Stellungnahme der Verwaltung

1. Wann wurde seitens der Bezirksregierung Köln der auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 28. März 2019 seitens der Stadt gestellte Antrag zum Förderprogramm “Kommunaler Klimaschutz. NRW“ bewilligt, bis wann müssen die genehmigten Maßnahmen spätestens umgesetzt sein und wie stellt die Oberbürgermeisterin die rechtzeitige Abwicklung sicher?

Zu 1.: Seitens der Bezirksregierung Köln wurde der auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 28.03.19 gestellte Antrag zum Förderprogramm „Kommunaler Klimaschutz.NRW“ wie folgt bewilligt.

_Gekürzt._