Originalquelle: ALLRIS-Original
232018 · 2023-11-22 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Mitteilung:
Als Anlage wird gem. § 9 der Betriebssatzung für die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn in Verbindung mit den §§ 7 und 20 der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen eine Übersicht über die Erträge und Aufwendungen einschließlich eines Plan-Ist-Vergleiches zum 30.06.2023 vorgelegt.
Im Berichtszeitraum wurde in den stationären Einrichtungen eine durchschnittliche Auslastung in Höhe von 96, 7 % erreicht. Damit ist im Vergleich zu den Vorjahren weiterhin eine überdurchschnittlich hohe Auslastung festzustellen.
Das Halbjahr schließt zum Stichtag 30.06.2023 mit einem Verlust in Höhe von 36, 5 TEUR. Im Rahmen der Hochrechnung zum 31.12.2023 ist ein Gewinn in Höhe von 57, 7 TEUR für den Jahresabschluss zu erwarten. Der Ergebnisverlauf liegt darin begründet, dass in Anbetracht des bevorstehenden Umzugs für das St. Albertus-Magnus-Haus und das Tagespflegehaus, entgegen der beiden anderen Einrichtungen, auf eine Pflegesatzanpassung zum 01.01.2023 verzichtet wurde. Diese greift erst mit dem Umzug in die neue Einrichtung. Dadurch wurde eine zweimalige Pflegesatzerhöhung in einem Jahr für diese Einrichtungen vermieden.
Detaillierte Ausführungen zu den maßgeblichen Pla
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._