Originalquelle: ALLRIS-Original
232057 · 2023-11-21 · Beschlussvorlage · öffentlich
Zur/Zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Integrationsrates wird ______________________ gewählt.
Zur/Zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden des Integrationsrates wird ______________________ gewählt.
Gemäß § 27 Abs. 7 Satz 2 GO NRW wählt der Integrationsrat aus seiner Mitte eine/n oder mehrere stellvertretende Vorsitzende.
Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 25.02.2021 die Zahl der stellvertretenden Vorsitzenden auf 2 festgelegt (siehe __DS202387__ ).
In der Sitzung des Integrationsrates am 25.02.2021 wurde Frau Ilayda Maru als zweite stellvertretende Vorsitzende des Integrationsrates gewählt. Nach ihrem Ausscheiden im September 2023 bedarf es in der Sitzung des Integrationsrates am 21.11.2023 der Nachwahl eines/einer neuen zweiten stellvertretenden Vorsitzenden.
__Hinweis zum Wahlverfahren: __
Laut § 16 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Integrationsrates der Bundesstadt Bonn gilt die vorgeschlagene Bewerberin/der vorgeschlagene Bewerber als gewählt, für den/die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen abgegeben worden ist. Erhält bei mehr als zwei Bewerberinnen/Bewerbern niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Erhalten mehr als zwei Bewerb
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._