Originalquelle: ALLRIS-Original
232205 · 2023-12-12 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt
Angesichts der Bedeutung von Denkmalschutz und Denkmalpflege in unserer besonders denkmalreichen Stadt sind solche Basisinformationen für den öffentlichen Diskurs wichtig.
Die Große Anfrage konnte auf Grund der durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Herbert Spoelgen, vor Fristablauf* erfolgten Absage des Sitzungstermins des Unterausschusses Denkmalschutz am 6. Dezember 2023 dort nicht eingebracht werden. Nur mit der Einbringung der Initiative in den Stadtrat kann die gebotene zeitnahe Beantwortung des Auskunftsersuchens im Sinne der Belange des Bonner Denkmalschutzes sichergestellt und dem Anliegen, der Bewahrung des historischen Erbes der Stadt Bonn Rechnung, getragen werden. Eine zur nächsten planmäßigen Sitzung des UA Denkmal am 14. Februar 2024 erfolgende Befassung, mithin über ein Vierteljahr später, dürfte aus denkmalrechtlicher Hinsicht kaum als hinnehmbar anzusehen sein.
*gem. § 11 (2) der Geschäftsordnung des Rates
1.1 Sanierungsmaßnahmen
1.2 Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen sind für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege in dem vom Stadtrat beschlossenen Haushalt enthalten?
Sachverhalt
Aufgrund der notwendigen verwaltungsinternen Abstimmungen bittet die Verwaltung um Vertagung.
Beschlussvorschlag
Aufgrund der notwendigen verwaltungsinternen Abstimmungen bittet die Verwaltung um Vertagung.
Stellungnahme der Verwaltung
__Zu 1: __
Im Wirtschaftsplan des SGB sind Mittel für die Denkmalpflege nicht explizit ausgewiesen. Dringend erforderliche Maßnahmen an denkmalgeschützten Objekten des SGB werden im Rahmen der normalen bzw. ungeplanten Bauunterhaltung durchgeführt bzw. aus dem darin vorhandenen BU-Budget finanziert.
Investive Maßnahmen an denkmalgeschützten Objekten, können dem Wirtschaftsplan entnommen werden.
Zu den einzelnen, bereits umgesetzten bzw. in Umsetzung befindlichen Maßnahmen wird auf die Antwort zu den Ziffer 2. und 3. verwiesen.
Die Finanzmittel für die Pflege und Unterhaltung sind in den Anmeldungen für die Unterhaltung der städtischen Grünanlagen inkludiert. Dieses resultiert aus der bestehenden grundsätzlichen Bilanzierung der Grünanlagen in einem sog. Festwert. Hierbei wurde keine Differenzierung aufgrund des Denkmalschutzes vorgenommen.
__Zu 2 und 3: __
Die Instandsetzung des Alten Rathaus Oberkassel wurde 2023 begonnen.
Die Instandsetzung der Umfassungsmauern des Alten Friedhofs für das Amt für Umwelt und Stadtgrün laufen bereits seit mehreren Jahren. Der letzte Abschnitt - Verputzen der außenseitigen Mauern entlang der Bornheimer Straße - erfolgt nach Abschluss der Tief
_Gekürzt._
Sachverhalt
Die Erhaltung des kulturellen Erbes ist für eine Stadt wie Bonn von großer Bedeutung. Die Höhe der bereitgestellten Mittel und die zügige Umsetzung entsprechender Maßnahmen zeigen, ob und welchen Stellenwert die Denkmalpflege vor Ort tatsächlich hat. Angesichts der fortgeschrittenen Zeit sollten auch schon abgeschlossene Projekte vorliegen.
Beschlussvorschlag
1.1 Sanierungsmaßnahmen
1.2 Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen sind für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege in dem vom Stadtrat beschlossenen Haushalt enthalten?