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BBB-Anfrage: Ausfälle bei Bussen und Bahnen

232211 · 2023-12-12 · Große Anfrage · öffentlich

Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Johannes Schott Marcel Schmitt

Sachverhalt

In den vergangenen Wochen und Monaten kam es regelmäßig zu Ausfällen bei Bussen, Stadt- und Regionalbahnlinien auf Bonner Stadtgebiet. Aus Sicht der Antragsteller bedingt ein Gelingen der insbesondere von der Oberbürgermeisterin und Ratsmehrheit ausgerufenen Verkehrswende hingegen ein zuverlässiges Nahverkehrsangebot. Da Bonn von einem attraktiven ÖPNV angesichts der Erfahrungen der letzten Monate aber weiter entfernt denn je ist, stellt sich die Frage, wie eine Entwicklung zum Besseren bewirkt werden kann. Hier bei ist insbesondere von Interesse, was die Oberbürgermeisterin als Vorsitzende der leistungserbringenden Bonner Verkehrsgesellschaft SWBV wann zur Erreichung des Ziels unternommen hat bzw. in Zukunft zu unternehmen gedenkt. Das Gleiche gilt für die Geschäftsführung von GO Rheinland sowie den in den Gremien dieses Zweckverbandes Tätigen.

Beschlussvorschlag

1.) Wie häufig kam es auf dem Bonner Stadtgebiet in den ersten drei Quartalen des Jahres 2023 zu

Ausfällen bei Bussen und Bahnen? (Bitte um Auflistung der Ausfälle nach Bus-/Bahnlinien sortiert, inklusive Angabe des Datums und der Uhrzeit sowie des Ausfallsgrunds)

2.) Wie häufig kam es auf dem Bonner Stadtgebiet in den ersten drei Quartalen des Jahres 2023 zu Verspätungen bei Bussen und Bahnen? (Bitte um Auflistung der Verspätungen nach Bus-/Bahnlinien sortiert, inklusive Angabe des Datums und der Uhrzeit sowie des Verspätungsgrunds.)

3.) Wie kann sichergestellt werden, dass Verspätungen und Ausfälle zuverlässig in den entsprechenden APPS für Fahrgäste angezeigt werden?

4.) Was genau hat die Oberbürgermeisterin wann in ihrer Funktion als Vorsitzende des Aufsichtsrats der SWB Bus und Bahn in den letzten Wochen und Monaten unternommen, um Verspätungen und Ausfällen entgegenzuwirken?

5.) Wie häufig kam es in den ersten drei Quartalen des Jahres 2023 zu Ausfällen und Verspätungen, der auf den Gleisen der DB AG fahrenden Nahverkehrszüge mit fahrplanmäßigen Halt auf Bonner Stadtgebiet?

6.) Was wurde von den Geschäftsführern des NVR/ GO Rheinland und den in den dortigen Gremien täti

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

232211-01 ST BBB-Anfrage: Ausfälle bei Bussen und Bahnen

Sachverhalt

__Inhalt der Stellungnahme:__

Aufgrund umfangreicher Abstimmungserfordernisse innerhalb der Verwaltung und erforderlicher Stellungnahmen der Verkehrsunternehmen bittet die Verwaltung um Vertagung in die Sitzung am 14.03.2024.

Stellungnahme der Verwaltung

Aufgrund umfangreicher Abstimmungserfordernisse innerhalb der Verwaltung und erforderlicher Stellungnahmen der Verkehrsunternehmen bittet die Verwaltung um Vertagung in die Sitzung am 14.03.2024.

232211-02 ST BBB-Anfrage: Ausfälle bei Bussen und Bahnen

Stellungnahme der Verwaltung

Zur Großen Anfrage nimmt die Verwaltung folgendermaßen Stellung:

  1. Wie häufig kam es auf dem Bonner Stadtgebiet in den ersten drei Quartalen des Jahres 2023 zu Ausfällen bei Bussen und Bahnen? (Bitte um Auflistung der Ausfälle nach Bus-/Bahnlinien sortiert, inklusive Angabe des Datums und Uhrzeit sowie des Ausfallgrunds)

Nach Rücksprache mit den SWB verweist die Verwaltung auf die Vorlagen zur Betriebsqualität für das 1. Quartal 2023 (DS231680) sowie für das 2. Quartal 2023 ( __DS232036__ ). In diesen wird die Leistungsquote für alle Bus- und Bahnlinien, sowie die Ausfallgründe sortiert nach den Kategorien „Personal“, „Fahrzeuge“ und „Strecke“ dargestellt.

Für das 3. Quartal 2023 stehen der Verwaltung noch keine Informationen über die Leistungsquote zur Verfügung. Mit dem öDA im Zuge der Neubetrauung der SWB, welche durch den Rat am 09.06.2022 beschlossen wurde (DS220835), entfiel die quartalsweise Berichtspflicht der Leistungsquote. Daher umfassen die Quartalsberichte zur Betriebsqualität nun die Pünktlichkeit, während die Leistungsquote mit dem jährlichen Abschlussbericht zur Verfügung gestellt wird. Bis dieser

_Gekürzt._

232211-03 ST BBB-Anfrage: Ausfälle bei Bussen und Bahnen

Stellungnahme der Verwaltung

Zu den Nachfragen aus der Ratssitzung am 14.03.2024 kann die Verwaltung folgende Antworten geben:

__Nachfrage bzgl. Daten zu Ausfällen: __

Der Verwaltung liegen weiterhin alle nötigen Daten vor um die Einhaltung der Qualitätsziele sicherzustellen. Wie bereits in der Stellungnahme erwähnt, werden Daten zu Ausfällen weiterhin durch die SWBV erhoben und bereitgestellt. Mit der Neubetrauung hat sich nur der Zyklus der Bereitstellungspflicht geändert. Statt wie in der Vergangenheit mit den Quartalsberichten, werden diese Daten nur noch mit dem Jahresbericht bereitgestellt. Da der Jahresbericht für das Jahr 2023 zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt, können Daten zu Ausfällen noch nicht für den gesamten angefragten Zeitraum bereitgestellt werden. Sobald der Jahresbericht der SWBV vorliegt, wird die Verwaltung die relevanten Daten in einer Mitteilungsvorlage für die politischen Gremien präsentieren.

__Nachfrage bzgl. Durchgreifrechte auf Daten anderer Verkehrsunternehmen: __

Für die Verkehrsunternehmen des Rhein-Sieg-Kreises gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine Berichtspflicht, wie sie in Bonn für die SWBV existiert. Daher können für die Linien auf Bonner Stadtgebiet, die durch d

_Gekürzt._

232211-04 ST BBB-Anfrage: Ausfälle bei Bussen und Bahnen

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung kann zu den Nachfragen aus der Ratssitzung vom 20.06.2024 folgende Stellungnahmen bereitstellen.

__Nachfrage zur Veränderung der Berichtspflichten: __

Die Berichtspflicht für die Pünktlichkeitsquote erfolgt weiterhin quartalsweise. Die Verwaltung schätzt diese Daten als relevanter ein, da mit diesen Daten kurzfristiger Entwicklungen bzw. Probleme festgestellt und analysiert werden können. Auch dienen diese Daten zur Priorisierung bei der Auswahl von Linien zur Busbeschleunigung, einer wichtigen Maßnahme von Verwaltung und SWBV, um die Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit des Bonner ÖPNV zu verbessern.

Die Berichtspflicht zur Ausfallquote erfolgt mittlerweile jährlich. Hauptgrund für die Ausfälle im ÖPNV ist der aktuell, nicht nur in der Branche, weitverbreitete Fachkräftemangel. Die SWBV ist hier gefordert, auch langfristig, sicherzustellen, dass genügend Fahrpersonal vorhanden ist. Regelmäßigere Berichte über die Ausfallquote helfen jedoch nicht dabei das grundsätzliche Problem zu lösen, weshalb aus Sicht der Verwaltung eine jährliche Berichtspflicht zu diesen Daten ausreichend ist.

Dieser unterschiedliche Rhythmus der Berichterstattung basiert auf dem Beschluss de

_Gekürzt._

232211-05 BBB-Antrag: Ausfälle bei Bussen und BahnenDrucksachengruppe 232211 und Direktvergabe der Verkehrsleistungen im ÖPNV im Stadtgebiet Bonn 220835

Sachverhalt

Mit dem öffentlichen Dienstleistungsvertrag 2023 (öDA) im Zuge der Neubetrauung der SWB und Co wurde durch den Rat am 09. Juni 2022 auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin und zugleich Aufsichtsratsvorsitzenden der SWBV beschlossen (Vgl. Drucksache 220835), die quartalsweise Berichtspflicht der Leistungsquote entfallen zu lassen. Aus der betreffenden 168 Seiten umfassenden Vorlage der Oberbürgermeisterin war lediglich aus der letzten Anlage (7) zu entnehmen, dass vom bisher üblichen Verfahren abgewichen werden soll. In der Begründung des Beschlussvorschlages selbst wurde der Wegfall der vierteljährlichen Vorlagepflicht weder dargestellt noch erläutert.

Ob die Verkehrsunternehmen die von der Stadt Bonn beauftragten Leistungen tatsächlich erbringen, sollte für den Stadtrat nicht nur einmal im Jahr, anhand eines erst „bis zum 10. Werktag nach Beginn des zweiten Quartals des Folgejahres“ vorzulegenden Jahresberichtes zu überprüfen sein.

Beschlussvorschlag

Die im Rahmen der Direktvergabe der Verkehrsleistungen im ÖPNV im Stadtgebiet Bonn beauftragten Verkehrsunternehmen werden verpflichtet, dem Stadtrat quartalsweise Berichte zur Erfüllung der Leistungsquote, welche u.a. die Auswertung von Fahrtenausfällen nach Ursachen beinhalten, bis spätestens zum letzten Tag des darauf folgenden Quartals vorzulegen.

232211-06 ST BBB-Antrag: Ausfälle bei Bussen und BahnenDrucksachengruppe 232211 und Direktvergabe der Verkehrsleistungen im ÖPNV im Stadtgebiet Bonn 220835

Stellungnahme der Verwaltung

In Anlage 7: Berichtspflichten der Neubetrauung (DS 220835) heißt es:

„Zukünftige Änderungen an der Art und Weise der Berichterstattung können von der Aufgabenträgerin und dem Verkehrsunternehmen abgestimmt werden.“

Bei Annahme des Antrages wird die Verwaltung daher auf die SWB zugehen und abstimmen wie die, im Antrag vorgeschlagene, Anpassung der Berichtspflichten umgesetzt werden kann.

Die Verwaltung verweist jedoch auf die Erläuterungen in der Stellungnahme __DS 232211-04__ die darlegt, dass durch eine Anpassung der Berichtspflichten keine Verbesserung der generellen Situation eintritt.

232211-07 ST BBB-Anfrage: Ausfälle bei Bussen und Bahnen

Stellungnahme der Verwaltung

Die Anfrage __DS 232211__ thematisiert die Ausfälle und Verspätungen bei Bussen und Bahnen in den ersten drei Quartalen des Jahres 2023. Die in der Stellungnahme __DS 232211-04__ thematisierte Vorlage zur Betriebsqualität im 4. Quartal 2023 ( __DS 241285__ ) ist daher nicht Teil der Anfrage.

Die Daten zu den Verspätungen im angefragten Zeitraum wurden mit den Mitteilungsvorlagen DS 231680 (1. Quartal 2023), __DS 232036__ (2. Quartal 2023) und __DS 240830__ (3. Quartal 2023) bereits kommuniziert und von den Antragstellenden im Ausschuss für Mobilität und Verkehr zur Kenntnis genommen. Zur Beantwortung der Anfrage im Rat, wie von den Antragstellenden in der Ratssitzung am 29.08. gewünscht, sind die betreffenden Vorlagen dieser Stellungnahme als Anhang beigefügt.

Die Mitteilungsvorlage zu den Ausfällen für das Jahr 2023 ( [__DS 241286__](https://www.bonn

_Gekürzt._

232211-08 BBB-Anfrage: Leistungsquote der SWBV und Fremdleister in 2025; Ausfälle bei Bussen und Bahnen im ZeitraumDrucksachengruppe 232211

Sachverhalt

Es wird auf die Berichtspflicht der SWBV (Vgl. Neubetrauung der SWB vom 13.06.2022) verwiesen, die einen jährlichen Qualitätsbericht vorzulegen hat, welcher u.a. die „Auswertung von Fahrtenausfällen nach Ursachen“ beinhaltet. Vorzulegen ist dieser Jahresbericht „bis zum 10. Werktag nach Beginn des zweiten Quartals des Folgejahres“ (Vgl. __232211-04 ST__ ).

Beschlussvorschlag

  1. Wie hoch

a. lag die durchschnittliche Leistungsquote der von der SWBV selbst erbrachten Bus- und Bahnverkehrsleistungen im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2025 und wie sah im Vergleich die Leistungsquote von anderen Unternehmen– RVK und Univers – im gleichen Zeitraum aus? b. lag der prozentuale Anteil an den regulären Busverkehrsleistungen, den die SWBV im Jahr 2025 selbst gefahren hat und wie hoch lag der Anteil daran, der von anderen Unternehmen – RVK und Univers – gefahren wurde?

  1. Wie hoch lag der Anteil an Ausfällen bei den Verkehrsleistungen der SWBV, RVK und Univers jeweils und auf welche Gründe (z.B. Personalmangel, Krankheit, Ausfall Fahrzeuge, usw.) jeweils waren diese zurückzuführen?
  2. Wie lautet der jährlich vorzulegende Qualitätsbericht der SWBV für das Jahr 2025 in Gänze?
  3. Wie hoch sind die Kosten für den Betrieb eines Busses der SWBV gesamt und pro gefahrenen Kilometer im Vergleich zu jenen Kosten, die den Auftragnehmern NVR und Univers für ihre Leistungen zu erstatten sind?

232211-09 ST BBB-Anfrage: Leistungsquote der SWBV und Fremdleister in 2025; Ausfälle bei Bussen und Bahnen im ZeitraumDrucksachengruppe 232211

Stellungnahme der Verwaltung

Aufgrund der erforderlichen, noch ausstehenden Stellungnahme der SWB bittet die Verwaltung um Vertagung.

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