Originalquelle: ALLRIS-Original

Einführung der YouCard in Bonn

232243 · 2024-01-17 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Eva Kuzu SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Max Biniek Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Claudia Falk Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Beate Saul

Sachverhalt

Die You Card Hamm ist eine Karte im Scheckkartenformat, die Kinder und Jugendliche von der Stadt Hamm zusammen mit der Bewilligung von Bildungspaketleistungen erhalten. Diese Karte ermöglicht eine einfache und praktische Abrechnungslösung, bei der bewilligte Leistungen aus dem Bildungspaket in Anspruch genommen werden können, ohne dass ein Geldbetrag auf der Karte gespeichert ist.

Vorteile und Funktionen der Einfachheit der __YouCardHamm__ :

  1. Die You Card Hamm ermöglicht es, bewilligte Leistungen direkt zu bezahlen, indem sie einfach beim Leistungsanbieter vorgelegt wird.
  1. Zeitgemäßes Abrechnungssystem: Die You Card Hamm reduziert den bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten auf ein Minimum und erfüllt dennoch die gesetzlichen Vorgaben.
  1. Sicherheit: Da kein Geldbetrag auf der Karte gespeichert ist, erfolgt die Abrechnung "virtuell", wodurch ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet ist.
  1. Individuelle Karten: Jedes leistungsberechtigte Kind erhält eine eigene You Card Hamm.
  1. Flexibilität: Die You Card Hamm kann auch für Einrichtungen außerhalb Hamms genutzt werden, sofern der Leistungserbringer registriert und freigegeben ist.

6.

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadt Bonn prüft die Möglichkeit der Einführung einer You Card nach dem Vorbild der Stadt Hamm.
  1. Das Ergebnis der Prüfung soll bis spätestens Juni 2024 vorgelegt werden.
  1. Die Prüfung soll u. a. den möglichen Kosten- und Zeitaufwand, der verwaltungsseitig entstehen kann, erfassen.
  1. Die Verwaltung erkundigt sich hierfür bei der Stadt Hamm nach Nutzen, Aufwand, Erleichterungen (für Leistungsberechtigte).
  1. Die Verwaltung wird gebeten, Synergieeffekte mit dem Bonn Ausweis und der Kindergrundsicherung darzustellen.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

232243-01 ST Einführung der YouCard in Bonn

Stellungnahme der Verwaltung

Bei Annahme des Antrages und entsprechender Beschlussfassung durch den Hauptausschuss prüft die Verwaltung die Einführung der You Card in Bonn und informiert über das Ergebnis.

232243-02 AA BBB-Änderungsantrag: Einführung der YouCard in Bonn

Sachverhalt

Neben der Frage nach den entstehenden Kosten und einem entstehenden zusätzlichen Zeitaufwand ist es auch wichtig, wie diese Mehraufwände im Haushalt abgebildet werden können.

Weil auch immer wieder mit dem Vorzeigen einer solchen Karte bei der Inanspruchnahme von Angeboten eine mögliche Stigmatisierung der Bezugsberechtigten konstatiert wird, ist die fachkundliche Einschätzung des Jugendamtes von Bedeutung.

Die mögliche Einführung einer solchen Karte wurde und wird in Kommunen konträr betrachtet; bsp. hat Gelsenkirchen eine Einführung abgelehnt, die Kommunalpolitiker der Stadt Kamen haben zahlreiche Bedenken geäußert und nicht zuletzt der Verein Widerspruch e.V. sieht in der Einführung einer solchen Karte negative Folgen wie eine Stigmatisierung oder auch eine deutlich geringere Inanspruchnahme von Angeboten.

Beschlussvorschlag

A. Die Verwaltung prüft zusätzlich zu den unter Ziffer 3 genannten Kriterien „Kosten- und Zeitaufwand“ wie

  1. die zu erwartenden Kosten (Produktion, Versand, Systembetreiber) bei Einführung einer solchen Karte im Haushalt abgebildet werden
  1. der entstehende personelle Zeitaufwand (Abrechnungsvorgänge mit einzelnen Trägern usw.) gewährleistet werden kann und wie er sich möglicherweise im Personalhaushalt darstellt (Personalaufwuchs nötig? )
  1. Wie viele bezugsberechtigte Kinder/Jugendliche zu berücksichtigen wären

B. Die Verwaltung bezieht auch das Jugendamt in die Überlegungen ein.

232243-03 Einführung der YouCard in Bonn

Sachverhalt

Die Verwaltung empfiehlt, von der Einführung einer sogenannten You Card nach dem Vorbild der Stadt Hamm abzusehen und stattdessen die im November 2023 begonnene Zusammenarbeit mit der Firma

foove

technologies GmbH

fortzusetzen und weiterzuentwickeln.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung empfiehlt, von der Einführung einer sogenannten You Card nach dem Vorbild der Stadt Hamm abzusehen und stattdessen die im November 2023 begonnene Zusammenarbeit mit der Firma foove technologies GmbH fortzusetzen und weiterzuentwickeln.

Begründung

__Kurzzusammenfassung: __

Nach Beschluss des Hauptausschusses vom 23.01.2024 (DS __232243__ ) soll die Verwaltung unter anderem die Einführung der You Card prüfen und den Gremien im Juni 2024 über das Ergebnis berichten. Nach Prüfung kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die bereits zuvor begonnene Zusammenarbeit mit der Firma foove fortgesetzt werden sollte. Die Einführung der You Card wird nicht empfohlen. Mit dem vorstehenden Beschluss möchte die Verwaltung die Zustimmung zu dem weiteren Verfahren einholen.

Gemeinsam mit dem Anbieter foove entwickelt die Verwaltung derzeit eine Plattform, die für Vereinfachungen und Erleichterungen bei Leistungsberechtigten (Eltern/Kinder) des Bildungs- und Teilhabepaketes sowie den Leistungserbringern sorgt und dabei gleichzeitig den Verwaltungsaufwand im Fachbereich reduziert. Da außerdem bis auf weiteres keine Kosten entstehen, verdient die Zusammenarbeit mit der Firma foove gegenüber dem Angebot der Firma Pluxee (You Card) nach Einschätzung der Verwaltung den Vorzug.

Nachstehend werden beide Verfahren sowie die Synergieeffekte mit dem Bonn-Ausweis beschrieben. Bei der

_Gekürzt._