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Bürgerantrag: Unterstützung von Mietshäusersyndiakt-Projekten

232244 · 2024-02-14 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich

Sachverhalt

Inhalt des Bürgerantrages

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Wir, die unterzeichnenden Bürger*innen der Stadt Bonn, fordern den Rat der Stadt auf, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

Die Stadt Bonn soll mit Direktkrediten von insgesamt 100.000 EUR Projekte in Bonn unterstützen, die dem Konzept der Mietshäuser Syndikat-Projekte folgen.

  1. Die Kredite sollen mit einer Verzinsung von 2% vergeben werden.
  1. Vergeben wird ein Kredit nur nach eingehender Prüfung der Finanzierungspläne

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag, der von zehn weiteren Mitunterzeichner*innen unterstützt wird.

Beschlussvorschlag

Inhalt des Bürgerantrages

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Wir, die unterzeichnenden Bürger*innen der Stadt Bonn, fordern den Rat der Stadt auf, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

Die Stadt Bonn soll mit Direktkrediten von insgesamt 100.000 EUR Projekte in Bonn unterstützen, die dem Konzept der Mietshäuser Syndikat-Projekte folgen.

  1. Die Kredite sollen mit einer Verzinsung von 2% vergeben werden.
  1. Vergeben wird ein Kredit nur nach eingehender Prüfung der Finanzierungspläne

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag, der von zehn weiteren Mitunterzeichner*innen unterstützt wird.

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag, der von zehn weiteren Mitunterzeichner*innen unterstützt wird.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

232244-02 AA BBB-Änderungsantrag: Unterstützung von Mietshäusersyndiakt-Projekten

Sachverhalt

Das Verbot des § 107 (6) Gemeindeordnung NRW „Bankunternehmen darf die Gemeinde nicht errichten, übernehmen oder betreiben.“ hat zur Folge, dass sich eine Gemeinde auch nicht in Einzelfällen bankwirtschaftlich betätigen darf. Darauf zielt aber der Bürgerantrag ab und ist daher abzulehnen.

Darüber hinaus gibt es aus Gründen der Gleichbehandlung auch weder von Bundes- noch von Landesseite Kredite, da es sich um eine „selbstgewählte Lebensform“ handelt.

Beschlussvorschlag

Der Bürgerantrag wird abgelehnt, da Gemeinden keine Bankgeschäfte betreiben dürfen.

232244-03 ST Bürgerantrag: Unterstützung von Mietshäusersyndiakt-Projekten

Stellungnahme der Verwaltung

Die Absicht Wohnraum zu schaffen oder zu erhalten wird begrüßt. Die Vergabe von Direktkrediten an private Dritte ist aus rechtlichen Gründen allerdings nicht möglich. Es würde sich um ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft (Kreditgeschäft gemäß § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KWG) handeln. Erlaubnispflichtige Bankgeschäfte kann jedoch nur betreiben, wer über eine Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 KWG verfügt. Kommunen verfügen über eine solche Bankerlaubnis jedoch nicht.

Grundsätzlich wäre allerdings die Beantragung von Darlehen nach den Bestimmungen der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen auch für Projekte des Mietshaussyndikats denkbar. Eine Beratung kann bei der Bewilligungsstelle für die Wohnraumförderung in Anspruch genommen werden. Ansprechpartner ist Herr Gottschalk (florian.gottschalk@bonn.de).

232244-04 AA Änderungsantrag Koalition zu Bürgerantrag: Unterstützung von Mietshäusersyndiakt-ProjektenAntrag zur Vorlage 232244

Sachverhalt

Wohnprojekte nach dem Syndikatsmodell tragen zur langfristigen Sicherung bezahlbaren Wohnraums bei. Sie erfüllen damit einen unmittelbaren Gemeinwohlzweck (und stellen somit kein Bankgeschäft im Sinne der ursprünglichen Stellungnahme der Verwaltung dar). Sie zu fördern dient dem gesamtstädtischen Interesse.

Eine wesentliche Finanzierungsquelle für die Projekte sind private Direktkredite, die von Mitgliedern sowie Interessierten gewährt werden. Die Einwerbung der Direktkredite fällt den Projekten leichter, wenn sie von der Stadt unterstützt werden; der vertrauensbildende Effekt eines städtischen Zuschusses für die Projekte erreicht potentielle Kreditgeber/innen auch über den unmittelbaren Bekanntenkreis bzw. die Stadtgrenzen hinaus.

Oft nehmen Mietshäuser-Syndikat-Projekte für den Kauf des Objekts und die meist stattfindende nachhaltige Renovierung oder Sanierung Bankdarlehen auf. Die Direktkredite, die als Nachrangdarlehen gelten, dienen der Bank als Eigenkapital-Ersatz. Für die Stadt kann die Expertise der Bank als wichtigster Darlehensgeberin ein wichtiges Kriterium sein, um eine Unterstützung zu gewähren.

Die Möglichkeit eines städtischen Darlehens (etwa nach dem Vorbild der

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Der Bürgerantrag wird wie folgt ersetzt:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Fördermodell zu entwickeln und seine Umsetzbarkeit zu prüfen, bei dem Projekte unter dem Dach des Mietshäuser-Syndikats oder mit vergleichbaren Bedingungen – insbesondere dem Zweck des gemeinschaftlichen Wohnens und des dauerhaften Markt- und Spekulationsentzugs von Wohnraum – entweder

1) ein endfälliges, niedrig oder gar nicht verzinstes Nachrangdarlehen oder

2) einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Kapitalzuschuss von der Stadt angeboten bekommen können.

Zu diesem Zweck ist ein städtischer Fonds aufzulegen und mit ausreichend Kapital mindestens für die derzeit bestehenden fünf Syndikatsprojekte in Bonn auszustatten. Angemessen erscheinen mindestens 50.000 Euro für mögliche Zuschüsse (à 10.000 Euro) und 500.000 Euro für mögliche Darlehen (à 100.000 Euro). Der dauerhafte Mehrwert vergleichsweise erschwinglichen Wohnraums muss vertraglich gesichert werden, auch, damit die Stadt das Darlehen gewähren darf. Ggf. können weitere Kriterien, z. B. Mietobergrenzen, WBS-Anteile oder Wohnplätze für Menschen mit Behinderungen, eingeführt werden.