Originalquelle: ALLRIS-Original
232283 · 2024-01-17 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Mitteilung:
Als Anlage wird gem. § 9 der Betriebssatzung für die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn in Verbindung mit den §§ 7 und 20 der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen eine Übersicht über die Erträge und Aufwendungen einschließlich eines Plan-Ist-Vergleiches zum 30.09.2023 vorgelegt.
Im Berichtszeitraum wurde in den stationären Einrichtungen eine durchschnittliche Auslastung in Höhe von 97, 1 % erreicht. Damit ist im Vergleich zu den Vorjahren weiterhin eine überdurchschnittlich hohe Auslastung festzustellen.
Das Controlling schließt zum Stichtag 30.09.2023 mit einem Verlust in Höhe von 109, 8 TEUR. Im Rahmen der Hochrechnung zum 31.12.2023 ist ein Verlust in Höhe von 151, 9 TEUR für den Jahresabschluss zu erwarten. Es stehen hinreichende Mittel als Gewinnvortrag aus dem Vorjahr zur Verfügung, um das Defizit zu decken.
Das Ergebnis liegt darin begründet, dass der Umzug und die Inbetriebnahme des Ersatzneubaus des St. Albertus-Magnus-Hauses zusätzliche Kosten hervorgerufen haben. Insbesondere ist es aber auf Grund des Fachkräftemangels auf dem ersten Arbeitsmarkt zur Sicherstellung der Bewohnerversorgung in erhöhtem Maße erforderlich gewesen, auf Zeitarbeits
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._