Originalquelle: ALLRIS-Original
232314 · 2024-01-17 · Beschlussvorlage · öffentlich
Zu 1:
Gemäß §§14 ff. Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und §13 der Betriebssatzung für die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn ist ein Wirtschaftsplan bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht sowie eine Investitionsplanung zu erstellen. Die Betriebsleitung ist verpflichtet, diese Planungen dem Betriebsausschuss vorzulegen, der diese mit dem Beratungsergebnis über den Finanzausschuss an den Rat der Stadt zur Feststellung weiterleitet.
Zu 2:
Mit DS. Nr. __1610058__ und __200061-1__ hat der Rat der Errichtung eines Ersatzneubaus für die städt. Pflegeeinrichtung Haus Elisabeth zugestimmt. Da die seinerzeit berücksichtigte Fördermöglichkeit nach dem Energiestandard KfW 55 unvorhersehbar beendet wurde und eingedenk der Entwicklung auf den Energiemärkten und im Sinne der Klimaziele eine weitere Verbesserung der Energieeffizienz angezeigt war, erfolgte eine planerische Optimierung der Energieeffizienz des Gebäudes auf das Niveau KfW 40 EE. De
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