Originalquelle: ALLRIS-Original

Mehr Transparenz bei der Umsetzung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft“

240070 · 2024-01-30 · Einwohnerfrage · öffentlich

Sachverhalt

Inhalt der Einwohnerfrage

  1. Wann hat der Rat beschlossen, seinen Beschluss zum Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft vom 18.06.2020 (Drucksache-Nr. __200671__ ) dahingehend zu ändern, dass auf die Umsetzung des Beschlusspunktes 1 c „Die Schwimmhalle im Sportpark Nord soll um ein weiteres LEHRSCHWIMMBECKEN sowie zusätzliche Umkleidekapazitäten erweitert werden.“ verzichtet und stattdessen um ein Wettkampfbecken (den Wünschen der Sportlobby entsprechend) erweitert wird?
  1. Wurde der Rat und die Bezirksvertretung Bonn durch die Verwaltung über die Folgen der Änderung des Bäderrahmenplans umfassend informiert, insbesondere hinsichtlich:

Begründung

Die Einwohnerfrage dient der Schaffung von Transparenz bei der Umsetzung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft.

Ein entsprechender Ratsbeschluss zum Verzicht auf das im beschlossenen Bäderkonzept enthaltene Lehrschwimmbecken konnte in ALLRIS nicht ausfindig gemacht werden. Laut Angaben der Verwaltu

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._

Beschlussvorschlag

Inhalt der Einwohnerfrage

  1. Wann hat der Rat beschlossen, seinen Beschluss zum Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft vom 18.06.2020 (Drucksache-Nr. __200671__ ) dahingehend zu ändern, dass auf die Umsetzung des Beschlusspunktes 1 c „Die Schwimmhalle im Sportpark Nord soll um ein weiteres LEHRSCHWIMMBECKEN sowie zusätzliche Umkleidekapazitäten erweitert werden.“ verzichtet und stattdessen um ein Wettkampfbecken (den Wünschen der Sportlobby entsprechend) erweitert wird?
  1. Wurde der Rat und die Bezirksvertretung Bonn durch die Verwaltung über die Folgen der Änderung des Bäderrahmenplans umfassend informiert, insbesondere hinsichtlich:

Begründung

Die Einwohnerfrage dient der Schaffung von Transparenz bei der Umsetzung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft.

Ein entsprechender Ratsbeschluss zum Verzicht auf das im beschlossenen Bäderkonzept enthaltene Lehrschwimmbecken konnte in ALLRIS nicht ausfindig gemacht werden. Laut Angaben der Verwaltu

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Begründung

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Die Einwohnerfrage dient der Schaffung von Transparenz bei der Umsetzung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft.

Ein entsprechender Ratsbeschluss zum Verzicht auf das im beschlossenen Bäderkonzept enthaltene Lehrschwimmbecken konnte in ALLRIS nicht ausfindig gemacht werden. Laut Angaben der Verwaltung wird jedoch ein Wettkampfbecken im Rahmen des Vorentwurfs geplant.

An der Beantwortung der Fragen dürften nicht nur die Mitglieder des Vereins der Freundinnen und Freunde des Frankenbads e.V. interessiert sein.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

240070-01 ST Mehr Transparenz bei der Umsetzung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft“

Stellungnahme der Verwaltung

Zu Frage 1:

Der Rat der Stadt Bonn hat am 28.6.2021 zum Sportpark Nord unter DS __210395__ folgenden Beschluss gefasst:

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung der Sanierung des Sportparks Nord die weiteren Planungsaufträge für folgende Maßnahmenpakete aus der Konzeptstudie „Entwicklung und Neuausrichtung Sportpark Nord“ zu erteilen:

• Sanierung des Hauptgebäudes,

• Erweiterung der Schwimmflächen,

• Erneuerung der technischen Einrichtungen sowie

• die in diesen Bereichen erforderliche Herstellung der Barrierefreiheit und zur Umsetzung der übrigen Maßnahmenpakete aus dieser Studie einen Zeit- und Finanzierungsplan zu erarbeiten.

Diese Erweiterung des Beschlusses DS __200671__ „Rahmenplan zur Neuordnung der Bäderlandschaft“ vom 18.06.2020 geht nicht zu Lasten des Schulschwimmens. Das zusätzliche Becken soll multifunktional nutzbar sein und mit einem Hubboden ausgestattet werden, so dass die vergrößerte Wasserfläche auch für die Schulnutzung Vorteile hat. Es handelt sich also nicht auf einen Verzicht von Wasserfläche für Nichtsc

_Gekürzt._