Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2015593) # CDU-Antrag: Klimageräte für die Berufsfeuerwehr 240087 · 2024-02-28 · Antrag · öffentlich Antragsteller: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn MdL Guido Déus Jürgen Wehlus ## Sachverhalt Aus Sicht der Antragsteller ist es notwendig die Ruheräume der Berufsfeuerwehr Bonn auf allen drei Wachen mit Klimageräten auszustatten. Die Ruheräume der Feuerwehrbeamtinnen und -beamten heizen sich in den Sommermonaten stark auf. Es wurden schon 27° über mehrere Wochen gemessen. Daher ist es aus Sicht der Antragsteller nicht vertretbar diese Räume nicht runter zu kühlen. Es sind Ruheräume, das heißt die Männer und Frauen sind stets bereit innerhalb von Sekunden in den Einsatz zu fahren. Wenn sie danach erschöpft zu-rückkommen, ist es nicht vertretbar sich in solchen warmen Räumen für den nächsten Einsatz auszuruhen. ## Beschlussvorschlag Die CDU- Fraktion beantragt die Ruheräume der Berufsfeuerwehr an den jeweiligen Standorten mit Klimageräten auszustatten. ## Beratungsfolge - 2024-02-28 · Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz · geändert beschlossen - 2024-03-05 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · geändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 240087-01 ST CDU-Antrag: Klimageräte für die Berufsfeuerwehr {#nv-2015789} **Stellungnahme der Verwaltung** In den vergangenen Jahren wurden aufgrund der hohen Wärmebelastung in Hitzeperioden bereits die Ruheräume der Feuer- und Rettungswache 2 mit einer Kühlung ausgestattet. Diese Wache wird nach aktuellem Brandschutzbe-darfsplan als letzter Standort saniert bzw. neu gebaut und weist hinsichtlich der Wärmebelastung der Ruheräume die ungünstigste bauliche Situation auf. Die Planungen für die neuen Feuer- und Rettungswachen 1 und 3, welche sich aktuell in unterschiedlichen Phasen befinden, sehen eine Kühlung im zentralen Aufenthaltsbereich sowie in den Ruheräumen vor, um Erholungszonen zur Verfügung zu stellen. Inwieweit darüber hinaus gehende Maßnahmen umsetzbar sind, prüft die Verwaltung bei Annahme des vorliegenden Antrags.