Originalquelle: ALLRIS-Original
240196 · 2024-02-27 · Beschlussvorlage · öffentlich
Zur
Förderung von Projekten der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit und zur Umsetzung der Agenda 2030
werden ab 2024 jährliche Mittel in Höhe von 30.000€ zur Vergabe durch den
Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeitfür zur Verfügung gestellt.
Zur Förderung von Projekten der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit und zur Umsetzung der Agenda 2030 werden ab 2024 jährliche Mittel in Höhe von 30.000€ zur Vergabe durch den Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeitfür zur Verfügung gestellt.
Nach aktuellem Stand erfolgt keine Verlängerung des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKFCUIG). In Folge dessen können diese Belastungen zum letzten Mal im Jahresabschluss 2023 isoliert werden. Um den zu erwartenden zusätzlichen Belastung entgegenzuwirken, müssen in den folgenden Haushaltsjahren ab 2024 Mittel eingespart werden. Der Rat der Stadt Bonn hat daher die Verwaltung beauftragt, einen Prozess zur strukturellen Konsolidierung des Haushaltes mit einer Aufgabenkritik und Effizienzsteigerungen durchzuführen ( ( __DS 221697-108 ST__ ).
Als einer von mehreren Sparbeiträgen des Amtes 02 soll daher in den kommenden Förderzeiträumen statt der bisherigen Mittel in Höhe von 40.000€ lediglich Fördermittel in Höhe von 30.000€ zur Vergabe durch den Ausschuss zur Verfügung stehen. Die Verwaltung hält diese Einsparung in Höhe von 10.000 € für vertretbar vor dem Hintergrund, dass aus dem Fördertopf 2023 Mittel in Höhe von 38.906 € vergeben werden sollten (siehe DS 231031-01 ST), von denen bislang
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._