Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2015923) # Koalitionsantrag: Katastrophenschutzbedarfsplan 240251 · 2024-02-28 · Antrag · öffentlich Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Clara Hennes SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Nico Janicke Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Jules Schenkel Volt-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Niklas Peters ## Sachverhalt Die Stadt Bonn verfügt über einen Brandschutzbedarfsplan sowie einen Rettungsschutzbedarfsplan, in denen Katastrophenschutzbedarfe nur untergeordnet behandelt sind. Die Ereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass ein gesonderter Katastrophenschutzbedarfsplan dringend erforderlich ist, um sich hier entsprechend strategisch aufzustellen. Der Brandschutzbedarfsplan wird im Jahr 2024 überarbeitet. In diesem Zuge ist es sinnvoll, die Fragen der Katastrophenschutzbedarfsplanung separat zu betrachten. Damit werden in Erwartung einer gesetzlichen Vorgabe zur Vorhaltung einer Katastrophenschutzbedarfsplanung schon jetzt die Arbeiten begonnen und die strategischen Fragen des Katastrophenschutzes nicht mehr in anderen Bedarfsplanungen, sondern eigenständig abgebildet. ## Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt mit den Vorbereitungen für eine Katastrophenschutzbedarfsplanung mit ihren Ressourcen zu beginnen und in den Gremien zu berichten. ## Beratungsfolge - 2024-02-28 · Beirat zum ehrenamtlichen Bevölkerungs- und Katastrophenschutz · ungeändert beschlossen - mit Protokollnotiz - 2024-03-05 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · geändert beschlossen - 2024-03-12 · Hauptausschuss · geändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 240251-01 ST Koalitionsantrag: Katastrophenschutzbedarfsplan {#nv-2015951} **Stellungnahme der Verwaltung** Im Rahmen der derzeit laufenden Überarbeitung des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) NRW ist davon auszugehen, dass die Erstellung und Fortschreibung von Katastrophenschutzbedarfsplänen für Kreise und Kreisfreie Städte verpflichtend eingeführt wird. Auch aus Sicht der Verwaltung ist es, auch über die anstehende Gesetzesnovelle hinausgehend, sinnvoll, frühzeitig in die Katastrophenschutz-bedarfsplanung einzusteigen. Auf die voraussichtliche Notwendigkeit der Erstellung eines eigenständigen Katastrophenschutzbedarfsplanes hatte die Verwaltung auch schon in der Beschlussvorlage zur Weiterentwicklung des Katastrophenschutzes (DS 221682) mit der Darstellung des auch unter anderem hierfür notwendigen Stellenaufwuchses hingewiesen. Da die Einrichtung eines wesentlichen Teils der dringend benötigten Stellen noch nicht beschlossen wurde, wird die Verwaltung die entsprechende Beschlussvorlage zeitnah erneut einbringen. Die Bedarfe des Katastrophenschutzes sind bisher vor allem im Brandschutzbedarfsplan enthalten (zum Beispiel Bedarfe für Gebäude, Führungseinrichtungen, Fahrzeuge und Geräte). Inhaltlich ergaben sich die Bedarfe aus der schon b _Gekürzt._