Originalquelle: ALLRIS-Original
240255 · 2024-02-29 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: Marcel Schmitt BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Jeden Tag fahren nach Angaben des Eisenbahn-Bundesamtes durchschnittlich rund 550 Züge durch Bonn (p.a.: linksrheinisch= 116.916, rechtsrheinisch= 82.785)*. Das hat schwerwiegende Folgen: Die Anwohner der über das Bonner Stadtgebiet laufenden Bahnstrecken leiden zunehmend unter dem vom Zugverkehr verursachten Lärm und den einhergehenden Erschütterungen. Der Bahnverkehr setzt einen krankmachenden** Lärmpegel von nicht selten über 90 dB(A) frei. Die für Wohngebiete zulässigen Grenzwerte für Lärmeinwirkungen werden dadurch sowohl tags als auch nachts regelmäßig weit überschritten. Dies gilt für den sogenannten primären Luftschall als auch den vom Rad auf die Schiene übertragenen Impuls, der Körperschall in den Boden einbringt und in der Folge einerseits Bausubstanz bedrohende Schwingungen in Gebäuden bewirkt und andererseits in den Räumen solcher Bauwerke störenden Sekundärschall erzeugt.
Der größte Teil der durch Bonn verlaufenden rechts- und linksrheinischen Eisenbahnstrecken verfügt über keinerlei bauseitige Schallminderungsmaßnahmen. Die nahezu unverändert verwendete Technik für die Gleisanlagen stammt aus dem vorvergangenen Jahrhundert. Angesichts des von nicht wenigen Anliegern
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung bittet um Vertagung, da für die Beantwortung der Fragen eine Stellungnahme des Eisenbahn Bundesamtes eingeholt wird.
Stellungnahme der Verwaltung
Zur Beantwortung der Anfrage wurde seitens der Verwaltung eine Teilstellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes eingeholt. Bei den nachfolgenden Antworten wird dargestellt, welche Stellungahme zuständigkeitshalber vom Eisenbahn-Bundesamt und welche durch die Verwaltung der Bundesstadt Bonn erfolgt.
Das Eisenbahn-Bundesamt nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Seit 2002 gilt in der Europäischen Union die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (kurz: Umgebungslärmrichtlinie). Die Richtlinie schreibt vor, dass Lärmkarten für verschiedene Lärmquellen zu erstellen sind, anhand derer anschließend ein Lärmaktionsplan aufgestellt werden soll. Die Richtlinie 2002/49/EG wurde 2005 durch Ergänzung des sechsten Teils (§§ 47a-f) im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BIm SchG) sowie 2006 durch die Verordnung über die Lärmkartierung (34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) in nationales Recht umgesetzt. So
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Sachverhalt
Die Anfrage ist seit 6 Monaten unbeantwortet und hatte folgende Begründung:
Jeden Tag fahren nach Angaben des Eisenbahn-Bundesamtes durchschnittlich rund 550 Züge durch Bonn (p.a.: srheinisch= 116.916, rechtsrheinisch= 82.785)*. Das hat schwerwiegende Folgen: Die Anwohner der über das Bonner Stadtgebiet laufenden Bahnstrecken leiden zunehmend unter dem vom Zugverkehr verursachten Lärm und den einhergehenden Erschütterungen. Der Bahnverkehr setzt einen krankmachenden** Lärmpegel von nicht selten über 90 dB(A) frei. Die für Wohngebiete zulässigen Grenzwerte für Lärmeinwirkungen werden dadurch sowohl tags als auch nachts regelmäßig weit überschritten. Dies gilt für den sogenannten primären Luftschall als auch den vom Rad auf die Schiene übertragenen Impuls, der Körperschall in den Boden einbringtund in der Folge einerseits Bausubstanz bedrohende Schwingungen in Gebäuden bewirkt und andererseits in den Räumen solcher Bauwerke störenden Sekundärschall erzeugt.
Der größte Teil der durch Bonn verlaufenden rechts- und srheinischen Eisenbahnstrecken verfügt über keinerlei bauseitige Schallminderungsmaßnahmen. Die nahezu unverändert verwendete Technik für die Gleisanlagen stammt aus dem vo
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung bittet bzgl. der geforderten ergänzenden Stellungnahme um Vertagung, da die Antworten eine Beteiligung des zuständigen Eisenbahnbundesamtes erfordern.
Die angeforderte Teilstellungnahme des Eisenbahnbundesamtes liegt der Verwaltung noch nicht vor.
Stellungnahme der Verwaltung
Folgender Text wurde dem Antwortbrief des Eisenbahn-Bundesamtes entnommen:
„(…) Auf die Nachfragen des Abgeordneten Stadtverordneten (Korrektur der Verwaltung) Hrn. Schmitt (BBB) zum TOP 1.6 der Sitzung des Rates der Stadt Bonn am 29. August 2024 kann ich Ihnen folgende Informationen zur Verfügung stellen:
Lärmschutz an Bestandsstrecken
Wie das Eisenbahn-Bundesamt im Schreiben vom 1. Juli 2024 mitteilte, kann gemäß Bundes- Immissionsschutzgesetz (BIm SchG) ein Anspruch auf Lärmschutz dann entstehen, wenn Schienenwege neu gebaut oder wesentlich geändert werden. Daraufhin stellt Hr. Schmitt (BBB) in der Ratssitzung die Nachfrage: „Ist es zutreffend, dass der § 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nur dann nicht anwendbar ist – auf Bestandstrecken –, wenn es tatsächlich hier planfestgestellte Strecken sind? “ Dazu ist festzustellen:
§ 1004 BGB ist zunächst dann nicht anwendbar, wenn es sich um eine planfestgestellte Strecke handelt. Denn soweit ein unanfechtbarer Planfeststellungsbeschluss vorliegt, sind Ansprüche auf Unterlassung des Vorhabens, Beseitigung oder Änderung der Anlagen oder auf Unterlassung ihrer Benutzung nach § 75 Abs. 2 S. 1 Vw VfG ausgeschlossen. Diese Ausschlu
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung bittet um Vertagung, da die Beantwortung des umfassenden ergänzenden Fragenkatalogs mehr Zeit erfordert.
Der ergänzende Fragenkatalog ist dem Niederschriftsauszug TOP 1.3 __DS 240255-03__ zu entnehmen, welche der BBB eingereicht hat. Die Konkretisierungen wurden im Rat 12.11.2024 angekündigt.
Sachverhalt
Auf dem Abschnitt von Bonn Hauptbahnhof bis zum Betriebsbahnhof „Neuer Weg“ in Mehlem ersetzt die Deutsche Bahn AG derzeit abgängige Schienentechnik (Vgl. Pressemitteilung der DBAG vom 10. Dezember 2024*). Ob und wenn ja, welche Maßnahmen das Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen zur Minderung der von den Schienenwegen des Bundes auf dem Abschnitt ausgehenden betrieblichen Emissionen dabei umgesetzt hat oder noch ergreift, ist ebenso Gegenstand des Auskunftsersuchens wie die Beantwortung der Frage, in welcher Weise sich die Oberbürgermeisterin anlässlich dieser Sanierungs- und Erneuerungsphase für die Verbesserung der Lage der von Bahnlärm und Bahnerschütterungen betroffenen Bonnerinnen und Bonner innerhalb des in Rede stehenden Teils der linken Rheinstrecke Köln-Bingen (VzG-Streckennummer 2630) wann und bei wem, mit welchem Ergebnis eingesetzt hat.
*Weitere Bauarbeiten für das neue ESTW Bonn-Bad Godesberg ab 3. Januar
Investition von 55 Millionen Euro • Fahrplanänderungen im Fern- und Nahverkehr • Zeitweise Busse statt Bahnen auf RE 5 (RRX), RB 26, RB 30 und RB 48
Die Bauarbeiten für das neue elektronische Stellwerk (ESTW) „Bonn-Bad Godesberg“ gehen auch im neuen Jahr
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung bittet erneut um Vertagung.
Das Eisenbahnbundesamt hat zugesichert, dass die Beantwortung der Fragen zeitnah erfolgt.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung nimmt zu den ergänzenden Fragen der BBB-Fraktion wie folgt Stellung:
Das kommunalverfassungsrechtlich garantierte Auskunftsrecht der Ratsmitglieder und der Fraktionen gilt nicht unbeschränkt.
Die Antwortpflicht erstreckt sich auf solche Bereiche, für die eine unmittelbare oder mittelbare Verantwortung der Kommune besteht und die den Zuständigkeitsbereich des Rates oder seiner Ausschüsse berühren.
Die Auskunftspflicht der Oberbürgermeisterin erstreckt sich nicht auf das Einholen von Stellungnahmen anderer Behörden, zumal auch nicht ersichtlich ist, dass diese zur Stellungnahme verpflichtet wären. Soweit im Rahmen der ursprünglichen Großen Anfrage eine Teilstellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes eingeholt wurde, war dies keineswegs geschuldet. Es handelte sich vielmehr um eine Serviceleistung der Verwaltung sowie des Eisenbahn-Bundesamtes. Das Auskunftsrecht wird überspannt, wenn Auskünfte anderer Behörden zu nicht gemeindlichen Angelegenheiten rechtlich bewertet werden sollen.
Die Verwaltung hat zu den ergänzenden Fragen der BBB-Fraktion aus der Ratssitzung vom 12.11.2024 abschließend eine Teilstellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes eingeholt. Zu den unmittelbar a
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung bittet um Vertagung der großen Anfrage 240255-08.
Zur Beantwortung der Fragen ist eine Rückmeldung der DB InfraGO AG ausstehend, welche über das Eisenbahnbundesamt angefragt wurde.
Stellungnahme der Verwaltung
Frage 1:
Welche Maßnahmen zur Minderung von Schienenlärm und den mit dem Bahnbetrieb einhergehenden Erschütterungen (Körperschall) wurden oder werden noch anlässlich des aktuellen Austausches von Schienen und Weichen sowie der Erneuerung von Stellwerkstechnik auf dem Abschnitt der linksrheinischen Eisenbahnstrecke zwischen Bonn Hbf bis Betriebsbahnhof „Neuer Weg“ ergriffen?
Dazu nimmt das Eisenbahn-Bundesamt wie folgt Stellung:
Wie die DB InfraGO AG als zuständige Projektleitung der Baumaßnahmen mitteilte, wurden bei den genannten Arbeiten keine Maßnahmen zur Minderung von Schienenlärm etc. im Rahmen der Lärmsanierung ergriffen. Wie in der Pressemitteilung zu lesen ist, dienten die Arbeiten zur Erneuerung der Infrastruktur im Rahmen des neuen elektronischen Stellwerkes (ESTW) Bonn-Bad Godesberg. Dabei wurden unter anderem ein Modulgebäude errichtet, Signale installiert oder ausgetauscht, Weichenantriebe und Signalbrücken eingebracht.
Frage 2:
Falls beim derzeit laufenden Austausch bzw. der Erneuerung keine Unterschottermatten, besohlte Schwellen bzw. Schienenstegdämpfer, Schienenstegabschirmungen oder Weichenanlagen mit beweglichen Herzstück** verbaut worden sind, warum ist di
_Gekürzt._
Sachverhalt
Nach Angaben des Eisenbahn-Bundesamtes verkehren auf der linksrheinischen Bahnstrecke im Jahr rund 120.000 Züge. Das hat schwerwiegende Folgen: Die Anwohner der über das Bonner Stadtgebiet laufenden Bahnstrecke leiden zunehmend unter dem vom Zugverkehr verursachten Lärm und den einhergehenden Erschütterungen. Der Bahnverkehr setzt einen krankmachenden** Lärmpegel von nicht selten über 90 dB(A) frei. Die für Wohngebiete zulässigen Grenzwerte für Lärmeinwirkungen werden dadurch sowohl tags als auch nachts regelmäßig weit überschritten. Dies gilt für den sogenannten primären Luftschall als auch für den vom Rad auf die Schiene übertragenen Impuls, der Körperschall in den Boden einbringt und in der Folge einerseits Bausubstanz bedrohende Schwingungen in Gebäuden bewirkt und andererseits in den Räumen solcher Bauwerke störenden Sekundärschall erzeugt. Der größte Teil der durch Bonn verlaufenden linksrheinischen Eisenbahnstrecke verfügt über keinerlei bauseitige Schallminderungsmaßnahmen. Die nahezu unverändert verwendete Technik für die Gleisanlagen stammt aus dem vorvergangenen Jahrhundert.
Die zwischen Februar und Juli 2028 von der Deutsche Bahn AG geplante Sperrung der Strecke Köln-B
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Stellungnahme der Verwaltung
Bei Annahme des Antrags wird die Verwaltung prüfen, in welcher Form die im Antrag benannten Maßnahmen im Rahmen der Generalsanierung der linksrheinischen Bahnstrecke berücksichtigt werden können.
Die Verwaltung der Bundesstadt Bonn ist bereits in regelmäßigem Austausch mit der Deutschen Bahn AG und go. Rheinland und wurde dabei mehrfach über die beabsichtigte Sanierung der Strecke zwischen Köln und Koblenz informiert. Die für das Bonner Stadtgebiet relevanten Maßnahmen werden zwischen den beteiligten Stellen abgestimmt.
Im Rahmen der jeweiligen Planungs- und Genehmigungsverfahren wird die Verwaltung zudem auf geeignete Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Erschütterungen hinwirken.
Sachverhalt
Erfolgt mündlich.
Beschlussvorschlag
Ziffer 2) wird wie folgt geändert:
2) Die Verwaltung wird beauftragt, sich bei den für die Schienensanierung zuständigen Verantwortlichen für die Umsetzung der unter Ziffer 1 beantragten Maßnahmen zum Schutz der Bonner Bevölkerung vor den Emissionen der linksrheinischen Eisenbahnstrecke des Bundes einzusetzen.
Der Antrag wird um folgende Ziffer ergänzt:
3) Der Rat fordert die Deutsche Bahn AG und das Eisenbahnbundesamt (EBA) auf, den rechtsrheinischen Schienenstrang auf dem Gebiet von Bonn-Beuel anlässlich bevorstehender und laufender Sanierungen in ähnlicher Weise wie in Zif. 1 erschütterungsarm auszustatten. Die Wohnbevölkerung soll außerdem durch Schutzwände im Bereich der neuen S13 Trasse entsprechend dem Bim SchG §§ 41 ff, der 16. Bim SchV, dem Gesetz zum Schienenlärmschutz und der Umgebungslärmrichtlinie von Schallemissionen entlastet werden. Hier ist die bestehende Planung ggf. nachzuschärfen.
In die Begründung wird eingefügt:
Durch Bonn-Beuel zieht sich auf ca. 10 km Länge eine der meistbefahrenen Güterzugstrecken Deutschlands. Zwischen 200 und 300 Güterzüge verkehren hier täglich – dagegen srheinisch in Bonn 70 -80. Maßnahmen gegen Erschütterungen und Schienenlärm
_Gekürzt._
Begründung
wird eingefügt:
Durch Bonn-Beuel zieht sich auf ca. 10 km Länge eine der meistbefahrenen Güterzugstrecken Deutschlands. Zwischen 200 und 300 Güterzüge verkehren hier täglich – dagegen srheinisch in Bonn 70 -80. Maßnahmen gegen Erschütterungen und Schienenlärm sind bei solchen Zugfrequenzen dringend erforderlich.
Sachverhalt
Am 8. September 2025 hat der Rat der Bundesstadt Bonn Folgendes einstimmig beschlossen:
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung bittet um Vertagung der Großen Anfrage des BBB, bis eine Rückmeldung der Deutschen Bahn (DB) vorliegt.
Die DB wurde nach dem Ratsbeschluss Ende 2025 über die Verwaltung angeschrieben. Eine Rückmeldung ist, Stand Mitte Mai 2026, leider noch nicht erfolgt.
Sachverhalt
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Bonn ist eine der lautesten Städte in Deutschland. Unsere Stadt ist nach einer Studie die „Zeit Online“ in 2024 veröffentlicht hat, durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehrslärm hochbelastet und zählt bundesweit zu den lautesten Städten. Der Güterverkehr auf den Gleisen der Deutschen Bahn und die Einflugschneisen des Flughafens Köln-Bonn sorgen nachts in verschiedenen Regionen der Stadt für eine erhebliche Lärmbelästigung und damit nachgewiesenermaßen für eine Gesundheitsgefährdung der Bürgerschaft. Von gesundheitsbelastendem nächtlichem Schienenverkehrslärm sind laut Eisenbahnbundesamt insgesamt 54.970 Bonnerinnen und Bonner betroffen. 22 % davon (12.170) unterliegen besonders starken gesundheitsschädlichen Auswirkungen. Seitdem die DB-Gleise zwischen Troisdorf und Wiesbaden gesperrt wurden, fahren täglich weitaus mehr Güterzüge auf der linksrheinischen Bahnstrecke durch Bonn. Die damit verbundenen Auswirkungen sollen mit der Anfrage in Erfahrung gebracht werden.
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Die Verlärmung der Stadt Bonn durch die Deutsche Bahn AG bzw. ihren Rechtsvorgänger Bundesbahn ist seit vielen Jahrzehnten virulent. Noch vor 13 Jahren forderte der damalige Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch anl
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Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Die Belastungen der Anwohner der linksrheinisch und rechtsrheinisch durch Bonn verlaufenden Bahnstrecke des Bundes sind seit Jahren bekanntlich sehr hoch (Vgl. Lärmaktionsplan sowie Umgebungslärmkarte der Stadt Bonn: https://www.bonn.de/themen-entdecken/umwelt-natur/umgebungslaerm.php).
Die krankmachenden Folgen von Lärm, Erschütterungen und Feinstaub* sind wissenschaftlich erwiesen. Neuerdings spricht die Deutsche Bahn AG gar von einem durch das Rheintal führenden "Hochleistungskorridor" und verfolgt das irrwitzige Ziel, den Durchsatz auf der Mittelrheinstrecke auf die Anzahl von 120.000 Güterzügen stark zu steigern. Der der Bahntrasse anliegenden Wohnbevölkerung ist dieses Ansinnen gegenüber schlichtweg als rücksichtslos zu bezeichnen. Um die Belastungen des Bahnverkehrs und die damit verbundenen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der über 50.000 betroffenen Bewohner Bonns beurteilen zu können, ist es unerlässlich, Emissionen wie Luft- und Körperschall sowie Feinstaub zu erheben.
*Gemeinhin gilt der Schienenverkehr als sehr umweltfreundlich, ist es bei genauerer Betrachtung aber nicht. Abgesehen von Abgasemissionen der Dieseltriebwagen emittieren alle Schienenfahrzeuge n
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Beschlussvorschlag
Sofern noch nicht geschehen, richtet die Bundesstadt Bonn bis spätestens 1. November 2026 an mindestens zwei Stellen im Stadtbezirk Bad Godesberg und mindestens zwei Stellen im Stadtbezirk Bonn Messeinrichtungen ein, mit denen der durch den Betrieb der linksrheinischen Eisenbahnstrecke des Bundes ausgelöste Luft- und Körperschall sowie Feinstaub ab dem genannten Termin dauerhaft erhoben wird. Eine der Messeinrichtungen wird entlang der Eisenbahnstrecke dort eingerichtet, wo sich eine Schienenweiche befindet und eine Messeeinheit dort, wo ein Brückenbauwerk der Bahntrasse liegt. Nach Fertigstellung der rechtsrheinischen Bahnstrecke werden im Stadtbezirk Beuel ebenso zwei Messtellen eingerichtet und betrieben. Zusätzlich werden die in Rede stehenden Daten an wechselnden Standorten entlang der Schienenwege des Bundes durch Bonn mit einer separaten Messeinrichtung erfasst.
Stellungnahme der Verwaltung
Das Eisenbahnbundesamt (EBA) und die Deutsche Bahn (DB) unterstehen nicht der Bundesstadt Bonn, daher hat die Verwaltung keine Weisungsbefugnis gegenüber diesen höheren Behörden. Auf den, der DB und dem EBA zugehörigen, Schienenwegen und Grundstücken, liegt jegliche Entscheidungsgewalt bei diesen selbst. Es besteht keine Informationsschuld zu genauen Zahlen und Betriebsinformationen.
Die DB AG wurde mehrfach um Informationen durch die Verwaltung der Stadt Bonn gebeten, nun erneut mit Ihren konkreten Fragen. Bisher ist keine Antwort erfolgt, daher sind die Antworten nicht vollständig.
Die angeforderte Teilstellungnahme der DB liegt der Verwaltung noch nicht vor.
Infor
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) stellt eine höhere Behörde dar. Damit hat die Bundesstadt Bonn keine Weisungsbefugnis über die Nutzung der Gleise der Deutschen Bahn (DB).
Lärm an Schienenwegen wird nicht berechnet, sondern gemessen aufgrund der fehlerhaften Ergebnisse durch Umweltgeräusche usw. Die Berechnungen sowie die Luftmessungen würden sehr viele Kapazitäten in Anspruch nehmen. Da das EBA und die DB weiterhin ihre Schienenwege nutzen können, wie sie das für notwendig erachten, würden die Ergebnisse von Berechnungen gegebenenfalls keine Wirkung erzielen.
Die Berechnungen und Messungen könnten durch externe Gutachterbüros durchgeführt werden. Die städtischerseits anfallenden Kosten in der aktuellen Haushaltssituation hierfür stehen aber in keiner Relation zu den Ergebnissen bzw. dem Ausbleiben einer Reaktion der DB. Im Rahmen der rechtsrheinischen Sanierung sowie der Generalsanierung kommt die DB der Bundesstadt Bonn bereits entgegen und errichtet Schallschutzwände auf ihre Kosten. Der während der Sanierungen aufkommende Mehrverkehr auf den jeweiligen anderen Schienenstrecken verpflichtet nicht zur Durchführung von Schallschutzmaßnahmen, das ist nur bei einem kompletten Neubau
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