Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2016085) # Jahresabschluss 2023 - Ermächtigungsübertragungen im Haushalt (Bildung von Haushaltsresten) 240328 · 2024-03-13 · Mitteilungsvorlage · öffentlich ## Beschlussvorschlag **Mitteilung: ** Der Rat der Bundesstadt Bonn hat die Stadtkämmerin/den Stadtkämmerer am 14.11.2013 beauftragt, die im Rahmen des Jahresabschlusses gebildeten Ermächtigungsübertragungen dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe sowie dem Rat der Bundesstadt Bonn spätestens im März des auf das Haushaltsjahr folgenden Kalenderjahres zur Kenntnis zu geben (s. Ziffer 3 DS [__1312567ST4__](https://bonn-archiv.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=1104900&refresh=false) ). Hierzu legt die Verwaltung die Übersicht der im Rahmen des Jahresabschlusses 2023 nach 2024 vorgesehenen Ermächtigungsübertragungen für konsumtive Aufwendungen und Auszahlungen sowie investive Auszahlungen vor. Die nach dieser Mitteilung im Rahmen der Bewirtschaftung notwendigen weiteren Ermächtigungsübertragungen ins Jahr 2024 werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2023 dem Rat als Anlage des Anhangs gemäß § 95 Abs. 4, Zif. 5 GO NRW vorgelegt. ## Beratungsfolge - 2024-03-13 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe · zur Kenntnis genommen - 2024-03-14 · Rat · zur Kenntnis genommen