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BBB-Antrag: Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

240351 · 2024-03-14 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt

Sachverhalt

Mit der von Bundeskanzler Olaf Scholz und den Länderchefs beim Migrationsgipfel im November 2023 verabredeten Einführung der Bezahlkarte sollen Asylbewerberinnen und Asylbewerber künftig einen wesentlichen Teil der staatlichen Leistungen als Guthaben erhalten und nur noch in geringer Menge als Bargeld. Mit Einführung der Karte sollen unter anderem Geldzahlungen von Migranten an Schlepper oder an andere Personen ins Ausland verhindert werden. Nach der Übereinkunft auf Länderebene vom Januar 2024, in der sich auf Mindeststandards für die Bezahlkarte geeinigt wurde, ist davon auszugehen, dass der Forderung der Arbeitsgruppe der Länder, nach Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, in dem bisher festgelegt ist, dass Geflüchtete, die nicht in einer Unterkunft leben, vorrangig Geldleistungen bekommen sollen, seitens des Gesetzgebers zeitnah nachgekommen wird.

Die Bundesstadt Bonn sollte die von den Ministerpräsidenten und dem Bundeskanzler beschlossenen migrationspolitische Ziele unterstützen und die Bezahlkarte zum nächstmöglichen Zeitpunkt einführen.

Beschlussvorschlag

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Bezahlkarte für geflüchtete Personen in Bonn einzuführen und sich dem dafür vorgesehenen Modell des Landes Nordrhein-Westfalen anzuschließen. Bargeldauszahlungen sind hierbei auf das gesetzlich mögliche Mindestmaß zu beschränken.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

240351-01 ST BBB-Antrag: Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Stellungnahme der Verwaltung

Ein Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kann aus Sicht der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gefasst werden.

Am 25.02.2024 hat die Dataport AöR die europaweite Ausschreibung zur Einführung einer Bezahlkarte mit bundeseinheitlichen Mindeststandards für 14 Bundesländer bekanntgegeben.

Über eine landesweit verpflichtende und einheitliche Einführung einer Bezahlkarte in den Kommunen NRWs ist noch keine Entscheidung getroffen worden.

Darüber hinaus liegen der Verwaltung bisher keine weiteren Erkenntnisse zur konkreten Umsetzung, Finanzierung und dem zu erwartenden Verwaltungsaufwand vor.

240351-02 DA BBB-Dringlichkeitsantrag: Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Sachverhalt

Mit der von Bundeskanzler Olaf Scholz und den Länderchefs beim Migrationsgipfel im November 2023 verabredeten Einführung der Bezahlkarte sollen Asylbewerberinnen und Asylbewerber künftig einen wesentlichen Teil der staatlichen Leistungen als Guthaben erhalten und nur noch in geringer Menge als Bargeld. Mit Einführung der Karte sollen unter anderem Geldzahlungen von Migranten an Schlepper oder an andere Personen ins Ausland verhindert werden. Nach der Übereinkunft auf Länderebene vom Januar 2024, in der sich auf Mindeststandards für die Bezahlkarte geeinigt wurde, ist davon auszugehen, dass der Forderung der Arbeitsgruppe der Länder, nach Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, in dem bisher festgelegt ist, dass Geflüchtete, die nicht in einer Unterkunft leben, vorrangig Geldleistungen bekommen sollen, seitens des Gesetzgebers zeitnah nachgekommen wird.

Die Bundesstadt Bonn sollte die von den Ministerpräsidenten und dem Bundeskanzler beschlossenen migrationspolitische Ziele unterstützen und die Bezahlkarte zum nächstmöglichen Zeitpunkt einführen.

Beschlussvorschlag

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Bezahlkarte für geflüchtete Personen in Bonn einzuführen und sich dem dafür vorgesehenen Modell des Landes Nordrhein-Westfalen anzuschließen. Bargeldauszahlungen sind hierbei auf das gesetzlich mögliche Mindestmaß zu beschränken.

Begründung

Begründung der Dringlichkeit: Die vom Rat in dessen Sitzung am 14. März 2024 gewünschte Vorberatung zur Einführung einer Bezahlkarte im Sozialausschuss steht nicht auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung. Würde der Antrag im heutigen Sozialausschuss nicht beraten, könnte eine Beschlussfassung in der Ratssitzung am 18. April 2024 erfolgen, ohne dass die Expertise der Mitglieder des Ausschusses Anhörung gefunden hätte. Das gilt es zu vermeiden.

Im Übrigen gilt: Die jetzt vorgesehene Befassung des Sozialausschusses mit der Bezahlkarte erst in dessen Sitzung am 18.6.2024 würde eine darauf wartende Beschlussfassung im Rat so unangemessen verzögern, dass von einem der Stadt Bonn entstehenden finanziellen Schaden auszugehen ist.

240351-04 DA BBB-Dringlichkeitsantrag: Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Sachverhalt

Mit der von Bundeskanzler Olaf Scholz und den Länderchefs beim Migrationsgipfel im November 2023 verabredeten Einführung der Bezahlkarte sollen Asylbewerberinnen und Asylbewerber künftig einen wesentlichen Teil der staatlichen Leistungen als Guthaben erhalten und nur noch in geringer Menge als Bargeld. Mit Einführung der Karte sollen unter anderem Geldzahlungen von Migranten an Schlepper oder an andere Personen ins Ausland verhindert werden. Nach der Übereinkunft auf Länderebene vom Januar 2024, in der sich auf Mindeststandards für die Bezahlkarte geeinigt wurde, ist davon auszugehen, dass der Forderung der Arbeitsgruppe der Länder, nach Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes, in dem bisher festgelegt ist, dass Geflüchtete, die nicht in einer Unterkunft leben, vorrangig Geldleistungen bekommen sollen, seitens des Gesetzgebers zeitnah nachgekommen wird.

Die Bundesstadt Bonn sollte die von den Ministerpräsidenten und dem Bundeskanzler beschlossenen migrationspolitische Ziele unterstützen und die Bezahlkarte zum nächstmöglichen Zeitpunkt einführen.

Da die Mehrheit im Sozialausschuss am 21.03.2024 den Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher von Leistungen

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Bezahlkarte für geflüchtete Personen in Bonn einzuführen und sich dem dafür vorgesehenen Modell des Landes Nordrhein-Westfalen anzuschließen. Bargeldauszahlungen sind hierbei auf das gesetzlich mögliche Mindestmaß zu beschränken.

Begründung

Begründung der Dringlichkeit: Der Bundestag hat am 12. April 2024 grünes Licht für den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht“ (DÜV-AnpassG, ) gegeben. Damit stimmte das Parlament auch für die bundesrechtliche Absicherung zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende. Die vorgesehene Befassung des Sozialausschusses mit der Bezahlkarte erst in dessen Sitzung am 18.6.2024 würde eine darauf wartende Beschlussfassung im Rat so unangemessen verzögern, dass von einem der Stadt Bonn entstehenden finanziellen Schaden auszugehen ist. der Dringlichkeit: **

Der Bundestag hat am 12. April 2024 grünes Licht für den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht“ (DÜV-AnpassG, ) gegeben. Damit stimmte das Parlament auch für die bundesrechtliche Absicherung zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylsuchende. Die vorgesehene Befassung des Sozialausschusses mit der Bezahlkarte erst in dessen Sitzung am 18.6.2024 würde eine darauf wartende Beschlussfassung im Rat so unangemessen verzögern, dass von einem der Stadt Bonn entstehenden finanziellen Schaden aus

_Gekürzt._

240351-05 ST BBB-Antrag: Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Stellungnahme der Verwaltung

Ein Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kann aus Sicht der Verwaltung auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht gefasst werden. Der Bundestag hat am 26.04.2024 der entsprechenden Gesetzesänderung im AsylbLG zugestimmt.

Demnach ist es nun Aufgabe der Länder zu entscheiden, ob sie die Bezahlkarte einführen und wie sie die Nutzung der Karte näher ausgestalten. Der Bund macht hierzu keine Vorgaben. Darüber hinaus sollen sich auch die Behörden im Rahmen ihrer Ermessensausübung gegen den Einsatz einer Bezahlkarte entscheiden können.

Seitens der Landesregierung NRW gibt es bis zum Zeitpunkt dieser Stellungnahme (21.05.2024) keinerlei weitergehende Informationen.

Teilnehmende Mitglieder (AG „Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen“) des Städtetages NRW haben sich dafür ausgesprochen, dass in NRW zur Vermeidung eines „Flickenteppichs“:

· eine landesweit verpflichtende Einführung der Bezahlkarte in allen Kommunen geregelt wird

· die betroffene Personengruppe einheitlich definiert wird und

· die Obergrenze des monatlichen Barbetrages einheitlich festgelegt wird.

Zur Festsetzung des Barbetrages weist de

_Gekürzt._

240351-06 Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Sachverhalt

Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt, die Bezahlkarte für Bezieher*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

  1. aus verwaltungsökonomischen Gründen und
  1. zur diskriminierungsfreien Gewährleistung des Existenzminimums

in Bonn nicht einzuführen.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Bundesstadt Bonn beschließt, die Bezahlkarte für Bezieher*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

  1. aus verwaltungsökonomischen Gründen und
  1. zur diskriminierungsfreien Gewährleistung des Existenzminimums in Bonn nicht einzuführen.

Begründung

Der Beschluss der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 6. November 2023 sieht vor, dass künftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Form einer Bezahlkarte erbracht werden können. Der Bundestag hat am 12. April 2024 mit dem Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen. Die Leistungsbehörden können künftig frei wählen, ob sie Leistungen nach dem AsylbLG in Form von Geldleistungen, Sachleistungen, Wertgutscheinen oder in Form der Bezahlkarte erbringen.

In Nordrhein-Westfalen ist die Aufgabenwahrnehmung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz den Kommunen als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe übertragen worden. Dies bedeutet, dass die Kommunen hierüber zu entscheiden haben.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich zusammen mit 13 weiteren Bundesländern an der länderübergreifenden Ausschreibung einer Bezahlkarte beteiligt. Eine Unternehmenskooperation (secupay, Publ°k, Visa, SAP, Nortal und Giesecke+Devrient) hat mit der Sozial Card das gemeinsame Ausschreibungsverfahren der 14 Bundesländer zur Einführung eines Bezahlkartensystems für

_Gekürzt._