Originalquelle: ALLRIS-Original
240399 · 2024-06-12 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: Petra Nöhring Alessandro Balan Aaron Eßelborn FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Die Stadt Bonn bietet derzeit lediglich für die SGB XII-Leistungen ein eigenes Angebot für diese Anträge online an. Alle anderen Sozialleistungen werden nicht online angeboten.
Das Angebot der Sozialplattform.de wird von der Stadtverwaltung Bonn nicht genutzt.
Nach dem Onlinezugangsgesetz sind jedoch alle Behörden in Deutschland verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2022 ihre Dienstleistungen online anzubieten. Mit dem EfA-Prinzip unterstützte der Bund die Entwicklung und Bereitstellung.
Das bedeutet, dass die umsetzenden Bundesländer hierbei Einer-für-Alle-Dienste (EfA-Dienste) entwickeln müssen. Das bedeutet, dass die verschiedenen Bundesländer in der Rolle der EfA-Umsetzungsverantwortung arbeitsteilig Online-Dienste entwickeln und diese bundesweit ebenenübergreifend zur Mitnutzung bereitstellen.
Als Themenfeldführer hat das Land Nordrhein-Westfalen mit der Sozialplattform ( __www.sozialplattform.de__ ) 17 Onlinedienste in 13 Antragsstrecken entwickelt und zur Verfügung gestellt.
Die Stadtverwaltung möge ausführen:
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung beantwortet die Große Anfrage wie folgt:
Das Angebot der Sozialplattform ist der Stadtverwaltung Bonn bekannt.
Die Sozialplattform ist ein Projekt des Bundes und der Länder, welches federführend durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales umgesetzt wird (Quelle: __https://sozialplattform.de__ ; Startseite).
In diesem Fachportal wird behörden- und fachübergreifend über Sozialleistungen wie z.B. Ba FöG, Arbeitslosengeld, Kindergeld informiert und auf die vor Ort zuständigen Stellen hingewiesen. Nach vorheriger Anlegung eines Nutzerkontos mit entsprechender Authentifizierung können Bürgerinnen und Bürger direkt Anträge beim zuständigen Leistungsträger stellen.
Die Dienste der Sozialplattform können im Rahmen des EfA-Prinzips von den Kommunen nachgenutzt werden. Die Federführung der EfA-Leistungen liegt bei den Bundesländern. ( Anmerkung: Das EfA (Einer für Alle)-Prinzip ist die Grundlage für die Nachnutzung von digitalisierten Leistungen: Jedes Lan
_Gekürzt._