Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2016278) # FDP-Große Anfrage: Sozialleistungen online beantragen über die bundeseinheitliche Sozialplattform 240399 · 2024-06-12 · Große Anfrage · öffentlich Antragsteller: Petra Nöhring Alessandro Balan Aaron Eßelborn FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bonn ## Sachverhalt Die Stadt Bonn bietet derzeit lediglich für die SGB XII-Leistungen ein eigenes Angebot für diese Anträge online an. Alle anderen Sozialleistungen werden nicht online angeboten. Das Angebot der Sozialplattform.de wird von der Stadtverwaltung Bonn nicht genutzt. Nach dem Onlinezugangsgesetz sind jedoch alle Behörden in Deutschland verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2022 ihre Dienstleistungen online anzubieten. Mit dem EfA-Prinzip unterstützte der Bund die Entwicklung und Bereitstellung. Das bedeutet, dass die umsetzenden Bundesländer hierbei Einer-für-Alle-Dienste (EfA-Dienste) entwickeln müssen. Das bedeutet, dass die verschiedenen Bundesländer in der Rolle der EfA-Umsetzungsverantwortung arbeitsteilig Online-Dienste entwickeln und diese bundesweit ebenenübergreifend zur Mitnutzung bereitstellen. Als Themenfeldführer hat das Land Nordrhein-Westfalen mit der Sozialplattform ( [__www.sozialplattform.de__](http://www.sozialplattform.de/) ) 17 Onlinedienste in 13 Antragsstrecken entwickelt und zur Verfügung gestellt. ## Beschlussvorschlag Die Stadtverwaltung möge ausführen: 1. Ist der Stadtverwaltung das Angebot der Sozialplattform bekannt? 2. Wenn ja, warum nutzt die Stadtverwaltung das Angebot nicht umfänglich? 3. Ist es richtig, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Kosten für die Nutzung übernimmt? 4. Wenn ja, was sind die Gründe, weshalb die Stadtverwaltung dieses Angebot des Landes nicht umfänglich nutzt? Werden die Kosten auch für andere Produkte zur Abdeckung der Leistungen der Sozialplattform durch das Land übernommen. 5. Warum hat die Stadtverwaltung einen eigenen Onlinedienst ( [__https://service.bonn.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1728062/show#%3Chttps://service.bonn.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1728062/show%3E__](https://service.bonn.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1728062/show#%3Chttps://service.bonn.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1728062/show%3E) ) erstellt und welche Kosten waren hiermit verbunden? Wo liegt der Mehrwert gegenüber dem Angebot des Landes Nordrhein-Westfalen, die einen Aufwand rechtfertigen? 6. Welche Kosten sind für die Nutzung der Sozialplattform (einschließlich für die Integration in das Fachverfahren) durch die Stadtverwaltung zu tragen und w _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2024-06-12 · Unterausschuss für Digitalisierung und Organisation · zur Kenntnis genommen - 2024-06-18 · Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit · zur Kenntnis genommen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 240399-01 ST FDP-Große Anfrage: Sozialleistungen online beantragen über die bundeseinheitliche Sozialplattform {#nv-2017062} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Verwaltung beantwortet die Große Anfrage wie folgt: 1. Ist der Stadtverwaltung das Angebot der Sozialplattform bekannt? Das Angebot der Sozialplattform ist der Stadtverwaltung Bonn bekannt. Die Sozialplattform ist ein Projekt des Bundes und der Länder, welches federführend durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales umgesetzt wird (Quelle: [__https://sozialplattform.de__](https://sozialplattform.de) ; Startseite). In diesem Fachportal wird behörden- und fachübergreifend über Sozialleistungen wie z.B. Ba FöG, Arbeitslosengeld, Kindergeld informiert und auf die vor Ort zuständigen Stellen hingewiesen. Nach vorheriger Anlegung eines Nutzerkontos mit entsprechender Authentifizierung können Bürgerinnen und Bürger direkt Anträge beim zuständigen Leistungsträger stellen. Die Dienste der Sozialplattform können im Rahmen des EfA-Prinzips von den Kommunen nachgenutzt werden. Die Federführung der EfA-Leistungen liegt bei den Bundesländern. ( Anmerkung: Das EfA (Einer für Alle)-Prinzip ist die Grundlage für die Nachnutzung von digitalisierten Leistungen: Jedes Lan _Gekürzt._